Rechtsprechung
BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 125 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB; § 125a StGB; § 223 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze; Wortlaut; besonders schwerer Fall bei Rädelsführern); gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliches Handeln) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 125 Abs 1 StGB, § 125a S 1 StGB, § 223 Abs 1 StGB
Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Verurteilung eines Rädelsführers; tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung - Wolters Kluwer
Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Landfriedensbruchs aufgrund einer Verurteilung wegen einer Körperverletzung; Annahme eines besonderen schweren Falls des Landfriedensbruchs außerhalb der Regelbeispiele aufgrund einer Rädelsführerschaft
- rewis.io
Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Verurteilung eines Rädelsführers; tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung
- ra.de
- rewis.io
Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Verurteilung eines Rädelsführers; tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Landfriedensbruchs aufgrund einer Verurteilung wegen einer Körperverletzung; Annahme eines besonderen schweren Falls des Landfriedensbruchs außerhalb der Regelbeispiele aufgrund einer Rädelsführerschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 16.03.2010 - 12 KLs 8/09
- BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 576
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
Veruntreuende Unterschlagung (formelle Subsidiarität zur gewerbsmäßig begangenen …
Vorausgesetzt wird dann allerdings, dass die konkurrierende Norm auch eine höhere Strafdrohung vorsieht als der qualifizierte Unterschlagungstatbestand (zum Vergleichsmaßstab bei § 125 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10). - BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig
Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich ist dann aber der Strafrahmen der als Strafzumessungsregel ausgestalteten Bestimmung des § 125a Satz 1 StGB, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren androht (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN). - LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
Clan-Mitglieder vor Gericht: "Hameln soll brennen!"
Die Subsidiaritätsklausel des § 125 Abs. 1 Hs. 2 StGB hindert aufgrund der übereinstimmenden Strafrahmen des § 125a S. 1 StGB und des § 224 Abs. 1 Hs. 1 StGB nicht an einer tateinheitlichen Verurteilung (…vgl. statt vieler BGH, Urt. v. 29.04.2004 - 4 StR 43/04; Beschl. v. 06.04.2009 - 5 StR 94/09; BGH, Urt. v. 24.03.2011 - 4 StR 670/10, jeweils m. w. N.).
- BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18
Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung: …
Dass die Jugendkammer von der Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls gemäß § 125a Satz 1 StGB aF ohne den rechtsfehlerhaft angenommenen Strafschärfungsgrund der mangelhaften Vergewisserung über die politische Einstellung der Café-Gäste abgesehen hätte und deshalb eine Verurteilung (nur) wegen Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB aF neben der Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 2, §§ 22, 23 StGB infolge der Subsidiaritätsklausel des hier anzuwendenden § 125 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB aF ausgeschieden wäre (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 310/15, NStZ 2016, 403, 404; Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN), schließt der Senat aus. - BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20
Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie …
Stellte sich das abgeurteilte Verhalten indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB dar, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen diese als Strafzumessungsnorm ausgestaltete Regelung (s. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris; ferner BGH, Urteile vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577;… vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 Rn. 7). - LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12
Demo eskaliert in Gewalt: Sechs Jahre Haft für Islamisten wegen Messerattacke auf …
- LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13
Notwendigkeit einer tatsächlichen Lebensgefahr des Opfers für die Annahme einer …
- BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20
Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche …
Sie ist zutreffend davon ausgegangen, dass der erhöhte Strafrahmen dieser Vorschrift der Anwendung der Subsidiaritätsklausel nach § 125 Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 13. November 1998 entgegensteht (s. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris). - BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19
Urteil wegen Mitgliedschaft in der "Freien Kameradschaft Dresden" rechtskräftig
Wenn sich die Tat indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB darstellte, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen die als Strafzumessungsregel ausgestaltete Regelung des § 125a StGB (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN), die wiederum einen höheren Strafrahmen vorsah.