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   BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10   

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https://dejure.org/2011,7520
BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10 (https://dejure.org/2011,7520)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - 4 StR 670/10 (https://dejure.org/2011,7520)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10 (https://dejure.org/2011,7520)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 125 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB; § 125a StGB; § 223 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze; Wortlaut; besonders schwerer Fall bei Rädelsführern); gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliches Handeln)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 125 Abs 1 StGB, § 125a S 1 StGB, § 223 Abs 1 StGB
    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Verurteilung eines Rädelsführers; tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Landfriedensbruchs aufgrund einer Verurteilung wegen einer Körperverletzung; Annahme eines besonderen schweren Falls des Landfriedensbruchs außerhalb der Regelbeispiele aufgrund einer Rädelsführerschaft

  • rewis.io

    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Verurteilung eines Rädelsführers; tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Verurteilung eines Rädelsführers; tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Landfriedensbruchs aufgrund einer Verurteilung wegen einer Körperverletzung; Annahme eines besonderen schweren Falls des Landfriedensbruchs außerhalb der Regelbeispiele aufgrund einer Rädelsführerschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 576
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12

    Veruntreuende Unterschlagung (formelle Subsidiarität zur gewerbsmäßig begangenen

    Vorausgesetzt wird dann allerdings, dass die konkurrierende Norm auch eine höhere Strafdrohung vorsieht als der qualifizierte Unterschlagungstatbestand (zum Vergleichsmaßstab bei § 125 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich ist dann aber der Strafrahmen der als Strafzumessungsregel ausgestalteten Bestimmung des § 125a Satz 1 StGB, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren androht (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN).
  • LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16

    Clan-Mitglieder vor Gericht: "Hameln soll brennen!"

    Die Subsidiaritätsklausel des § 125 Abs. 1 Hs. 2 StGB hindert aufgrund der übereinstimmenden Strafrahmen des § 125a S. 1 StGB und des § 224 Abs. 1 Hs. 1 StGB nicht an einer tateinheitlichen Verurteilung (vgl. statt vieler BGH, Urt. v. 29.04.2004 - 4 StR 43/04; Beschl. v. 06.04.2009 - 5 StR 94/09; BGH, Urt. v. 24.03.2011 - 4 StR 670/10, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18

    Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung:

    Dass die Jugendkammer von der Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls gemäß § 125a Satz 1 StGB aF ohne den rechtsfehlerhaft angenommenen Strafschärfungsgrund der mangelhaften Vergewisserung über die politische Einstellung der Café-Gäste abgesehen hätte und deshalb eine Verurteilung (nur) wegen Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB aF neben der Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 2, §§ 22, 23 StGB infolge der Subsidiaritätsklausel des hier anzuwendenden § 125 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB aF ausgeschieden wäre (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 310/15, NStZ 2016, 403, 404; Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN), schließt der Senat aus.
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Stellte sich das abgeurteilte Verhalten indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB dar, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen diese als Strafzumessungsnorm ausgestaltete Regelung (s. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris; ferner BGH, Urteile vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 Rn. 7).
  • LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12

    Demo eskaliert in Gewalt: Sechs Jahre Haft für Islamisten wegen Messerattacke auf

    Maßstab für den nach § 125 Abs. 1 StGB vorzunehmenden Vergleich ist dann aber der Strafrahmen der als Strafzumessungsregel ausgestalteten Bestimmung des § 125a S. 1 StGB, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren androht (BGH NStZ 2011, 576 (577)).
  • LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13

    Notwendigkeit einer tatsächlichen Lebensgefahr des Opfers für die Annahme einer

    Maßstab für den nach § 125 Abs. 1 StGB vorzunehmenden Vergleich ist dann aber der Strafrahmen der als Strafzumessungsregel ausgestalteten Bestimmung des § 125a S. 1 StGB, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren androht (BGH NStZ 2011, 576 (577)).
  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

    Sie ist zutreffend davon ausgegangen, dass der erhöhte Strafrahmen dieser Vorschrift der Anwendung der Subsidiaritätsklausel nach § 125 Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 13. November 1998 entgegensteht (s. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris).
  • BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19

    Urteil wegen Mitgliedschaft in der "Freien Kameradschaft Dresden" rechtskräftig

    Wenn sich die Tat indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB darstellte, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen die als Strafzumessungsregel ausgestaltete Regelung des § 125a StGB (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN), die wiederum einen höheren Strafrahmen vorsah.
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