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   BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11   

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https://dejure.org/2011,5514
BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11 (https://dejure.org/2011,5514)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - I ZA 1/11 (https://dejure.org/2011,5514)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - I ZA 1/11 (https://dejure.org/2011,5514)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78b ZPO, § 321a ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung einer Beiordnung eines Notanwalts

  • rewis.io

    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • ra.de
  • rewis.io

    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b; ZPO § 321a
    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung einer Beiordnung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kein Anwaltszwang bei Beschwerde gegen Notanwaltsablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung eines Notanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 640
  • MDR 2011, 748
  • FamRZ 2011, 885
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11
    Mit der Anhörungsrüge können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 456 Rn. 1).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11
    Eine solche "außerordentliche" Beschwerde kommt neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln nicht in Betracht, weil die Zulassung eines derartigen Rechtsbehelfs gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294, 295).
  • OLG München, 20.08.2001 - 1 W 2066/01

    Prozessuale Erfordernisse im Amtshaftungsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11
    Im Fall der ablehnenden Entscheidung über die begehrte Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b Abs. 2 ZPO kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verlangt werden, da es der Partei nicht gelungen ist, einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden und sie folglich nicht in der Lage ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen (vgl. für den Fall der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 78b Abs. 2 ZPO: OLG München, Beschluss vom 20. August 2001 - 1 W 2066/01, MDR 2002, 724; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 78b Rn. 7; Musielak/Weth, ZPO, 7. Aufl., § 78b Rn. 11).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 203/08

    Rechtliches Gehör: Umfang der Anhörungspflicht des Gerichts; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11
    Mit der Anhörungsrüge können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 456 Rn. 1).
  • BGH, 13.09.2017 - IV ZR 391/16

    Zivilprozess: Erneute Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine

    Sie weist zutreffend darauf hin, dass es für das keinem Anwaltszwang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2; vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3) unterliegende Verfahren auf Bestellung eines Notanwalts - insoweit im Senatsbeschluss vom 11. Juli 2017 missverständlich ausgedrückt - nicht auf die Zustellung bei den früheren Prozessbevollmächtigten beim Bundesgerichtshof, sondern bei der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten ankommt.
  • BGH, 15.02.2018 - I ZB 81/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter in klaren Fällen eines unzulässigen oder

    Dementsprechend kann in Verfahren ohne Rechtsanwaltszwang die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO auch von der Partei selbst erhoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3 zu § 78b ZPO; Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 6).

    Mit der Anhörungsrüge können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, NJW 2008, 2635 Rn. 16; BGH, NJW-RR 2011, 640 Rn. 5).

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 525/15

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig; Anfechtbarkeit der Ablehnung

    Die Ablehnung der von der Klägerin erstrebten Beiordnung eines Notanwalts durch den Bundesgerichtshof ist unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640; MünchKomm-ZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 78b Rn. 15; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 78b Rn. 9).

    Mit der Anhörungsrüge können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 456 Rn. 1; vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 5).

  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    Dementsprechend kann in Verfahren ohne Rechtsanwaltszwang die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO auch von der Partei selbst erhoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3, zu § 78b ZPO; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 321a Rn. 13).

    Mit der Anhörungsrüge können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635 Rn. 16; BGH, NJW-RR 2011, 640 Rn. 5).

  • BGH, 15.04.2015 - I ZA 15/14

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

    Dementsprechend kann in Verfahren ohne Rechtsanwaltszwang die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO auch von der Partei selbst erhoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3, zu § 78b ZPO; Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, Juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 321a Rn. 13).

    Mit der Anhörungsrüge können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635 Rn. 16; BGH, NJW-RR 2011, 640 Rn. 5).

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 28/19

    Verwerfung der Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines

    Im Fall der ablehnenden Entscheidung über die begehrte Beiordnung eines Notanwalts kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht verlangt werden, weil es der Partei nicht gelungen ist, einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden und sie folglich nicht in der Lage ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3 mwN).
  • LG Hamburg, 02.01.2017 - 326 T 149/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der gerichtlichen Mitteilung über

    Nach zutreffender Ansicht gibt es im Insolvenzverfahren keine "außerordentliche Beschwerde" (LG Göttingen vom 3.7.2015, ZInsO 2015, 60), da durch die Schaffung der Anhörungsrüge diese nicht mehr notwendig sei (BGH vom 10.2.2011, NJW-RR 2011, 640).
  • OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14

    Prozesskostenhilfe, Anhörungsrüge, Gehörsrüge, Abhilfe bei Verletzung des

    Im Anhörungsrügeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht herrscht dagegen wegen §§ 78 Abs. 3, 569 Abs. 3 Nr. 2 ZPO kein Anwaltszwang (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 640; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 321a, Rn. 13), sodass hieraus auch kein Bedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erwächst.
  • BGH, 17.10.2013 - V ZR 1/13

    Notanwaltsbestellung: Ablehnung wegen Herbeiführung der Mandatsniederlegung durch

    Die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO gegen den die Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO ablehnenden Beschluss des Senats ist zulässig; die Partei muss in diesen Fällen nicht von einem am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 29/19

    Verwerfung der Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines

    Im Fall der ablehnenden Entscheidung über die begehrte Beiordnung eines Notanwalts kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht verlangt werden, weil es der Partei nicht gelungen ist, einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden und sie folglich nicht in der Lage ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.03.2023 - II ZR 210/21

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag; Umdeutung der "sofortigen Beschwerde"

  • BGH, 13.12.2017 - I ZA 7/17

    Prozesskostenhilfeverfahren: Antrag auf Beiordnung eines postulationsfähigen

  • BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12

    Rechtmäßigkeit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gleichzeitig mit der

  • BGH, 29.01.2015 - III ZR 211/14

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Beiordnung eines Notanwalts

  • BSG, 17.06.2013 - B 5 RS 24/13 B
  • BGH, 09.02.2012 - I ZB 4/12

    Vollstreckungsversuch: Einwand der sofortigen Rückforderung wegen

  • BGH, 16.10.2014 - III ZR 81/14

    Notwendigkeit der Bestellung eines Notanwalts wegen Mandatsniederlegung i.R.d.

  • BGH, 14.05.2020 - I ZA 1/20

    Antrag auf auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge und eine

  • BGH, 14.05.2020 - I ZA 2/20

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge und eine

  • BGH, 19.02.2020 - I ZA 9/19

    Rüge von neuen und eigenständigen Verletzungen mit der Anhörungsrüge

  • BGH, 09.07.2015 - I ZA 1/15

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • OLG München, 21.01.2014 - 34 AR 277/13

    Positiver Kompetenzkonflikt zweier Insolvenzgerichte

  • BGH, 14.05.2020 - I ZA 3/20

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge und eine

  • BGH, 26.05.2021 - I ZA 1/21

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BGH, 12.11.2014 - IX ZB 45/14

    Anspruch eines Restitutionsklägers auf Beiordnung eines Notanwalts für die

  • OLG Köln, 25.06.2014 - 17 W 44/14

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Entscheidung des

  • BGH, 03.11.2020 - I ZA 7/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • OVG Sachsen, 25.01.2019 - 5 E 520/18

    Zum Anwaltszwang vor dem Oberverwaltungsgericht beim Antrag auf einen Notanwalt

  • LG Hamburg, 16.05.2016 - 326 T 44/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der fiktiven Rücknahme eines

  • LG Göttingen, 03.07.2015 - 10 T 32/15

    Keine außerordentliche sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des

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