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   BGH, 24.03.2011 - IX ZB 67/10   

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https://dejure.org/2011,9172
BGH, 24.03.2011 - IX ZB 67/10 (https://dejure.org/2011,9172)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - IX ZB 67/10 (https://dejure.org/2011,9172)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - IX ZB 67/10 (https://dejure.org/2011,9172)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 InsO, § 54 InsO, § 64 Abs 1 InsO, § 64 Abs 3 InsO, § 66 InsO
    Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit einer Vorschussanordnung und Einstellung des Verfahrens als Voraussetzung der Vergütungsfestsetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Feststetzung eines Vorschusses für eine Insolvenzverwaltervergütung

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit einer Vorschussanordnung und Einstellung des Verfahrens als Voraussetzung der Vergütungsfestsetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit einer Vorschussanordnung und Einstellung des Verfahrens als Voraussetzung der Vergütungsfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen die Feststetzung eines Vorschusses für eine Insolvenzverwaltervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19

    Vorzeitige Restschuldbefreiung bei rechtzeitiger Zahlung der

    Regelmäßig wird es weder den genauen Massebestand zum Stichtag noch die zum Stichtag anfallenden Verfahrenskosten kennen, insbesondere nicht die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters, welche erst mit ihrer (rechtskräftigen) Festsetzung endgültig feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 67/10, ZInsO 2011, 777 Rn. 7).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 23/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    a) Eine Rechtsbeschwerde ist nur dann statthaft, wenn bereits das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO eröffnet war (BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/00, BGHZ 144, 78, 82; vom 5. Februar 2009 - IX ZB 187/08, NZI 2009, 238 Rn. 2; vom 24. März 2011 - IX ZB 67/10, ZInsO 2011, 777 Rn. 5).

    Die Gewährung oder Ablehnung eines Vorschusses kann allerdings, anders als die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen, nicht mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZIP 2002, 2223; vom 24. März 2011, aaO Rn. 5).

    Auch hinsichtlich der Höhe der festzusetzenden Vergütung entfaltet die Vorschussgewährung keine Bindungswirkung (BGH, Beschluss vom 24. März 2011, aaO Rn. 6).

    Soweit sich aus dem Beschluss des Senats vom 24. März 2011 (aaO), der einen Sonderfall betraf, etwas anderes entnehmen lassen sollte, wird hieran nicht festgehalten.

  • BFH, 07.11.2018 - IV R 20/16

    Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für

    Die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses nach § 9 InsVV bindet das Insolvenzgericht dementsprechend auch hinsichtlich der Höhe der endgültigen Festsetzung nicht (z.B. BGH-Beschluss vom 24. März 2011 IX ZB 67/10).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 47/19

    Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des

    Vielmehr handelt es sich lediglich um eine vorläufige Entscheidung, die auch hinsichtlich der Höhe der endgültigen Vergütung keine Bindungswirkung entfaltet (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 67/10, ZInsO 2011, 777 Rn. 6; vom 14. Juli 2016 - IX ZB 23/14, ZIP 2016, 1599 Rn. 11).

    (b) Als Folge ihrer vorläufigen Wirkung kann die Bewilligung oder Ablehnung eines Vorschusses, anders als die endgültige Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen, nicht mit der sofortigen Beschwerde nach § 73 Abs. 2, § 64 Abs. 3 InsO angegriffen werden (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZIP 2002, 2223; vom 24. März 2011 - IX ZB 67/10, ZInsO 2011, 777 Rn. 5; vom 14. Juli 2016 - IX ZB 23/14, ZIP 2016, 1599 Rn. 11, jeweils zum Insolvenzverwalter).

  • LG Stuttgart, 07.09.2012 - 2 T 199/12

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters gem. § 8 InsVV; rechtskräftige

    Zu den Masseansprüchen gehören auch die Gerichtskosten sowie die Kosten des Insolvenzverfahrens (§§ 53, 53 InsO), deren Höhe erst mit der (rechtskräftigen) Festsetzung der Verwaltervergütung feststeht (vgl. BGH ZInsO 2011, 777).
  • LG Neuruppin, 16.04.2019 - 4 T 67/19
    Berücksichtigt man die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu § 231 InsO in einem ähnlich gelagerten Fall (Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 67/10, ZInsO 2011, 777, Rz. 7), wird dem Schuldner jedenfalls grundsätzlich ein Auskunftsbedürfnis und auch -anspruch zugesprochen, da er anderenfalls sein Recht auf Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nicht wahrnehmen kann.
  • LG Wuppertal, 25.03.2014 - 16 T 53/14

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Insoweit liegt mithin keine der Beschwerde unterliegende Festsetzung vor (BGH ZInsO 2011, 777).
  • LG Frankenthal, 18.05.2018 - 1 T 340/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Zahlungsfrist des § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO

    20 Entgegen der Ansicht des Schuldners wird dieser auch nicht unzumutbar belastet, wenn er unter Hinweis auf eine fehlende Auskunftsverpflichtung des Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts (so die wohl h.M.: BGH ZInsO 2011, 777 ff m.w.N.; Uhlenbruck/Sternal, InsO, § 300 Rn 20; FK-Ahrens, § 300 Rn. 22) darauf verwiesen wird, eigenen Betragsermittlungen anzustellen und gegebenenfalls (vorsorglich) auch einen größeren Betrag als die gesetzlich verlangten 35% Befriedungsquote zzgl.
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