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   BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10   

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https://dejure.org/2011,2713
BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10 (https://dejure.org/2011,2713)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - VII ZR 111/10 (https://dejure.org/2011,2713)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - VII ZR 111/10 (https://dejure.org/2011,2713)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    BGB § 649

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kündigung eines Internet-System-Vertrags - Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 649 S 1 BGB, § 649 S 2 BGB
    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • Telemedicus

    Kündigung eines Internet-System-Vertrags II

  • Telemedicus

    Kündigung eines Internet-System-Vertrags II

  • IWW
  • JurPC

    Kündigung eines Vertrages über die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • rewis.io

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • ra.de
  • rewis.io

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • legalit.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das zweite "Euroweb-Urteil” des BGH: Ende eines lukrativen Geschäftsmodells?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649; ZPO § 559 Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 649 ; ZPO § 559 Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung des Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur vorzeitigen Kündigung eines Internet-System-Vertrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Website-Betreuung für mindestens 48 Monate

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Folgen der freien Kündigung des Werkvertrags gemäß § 649 BGB // Was ist nach einer Werkvertragskündigung noch zu zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 1997
  • MMR 2011, 455
  • MIR 2011, Dok. 043
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10
    Der Senat hat sich in seinem beiden Parteien bekannten Urteil vom 27. Januar 2011 (VII ZR 133/10 - bei juris, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) bereits mit einem von der Klägerin vertriebenen "Internet-System-Vertrag" befasst.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2011 (VII ZR 133/10 - bei juris, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) darauf hingewiesen, dass die in den Internet-System-Verträgen der Klägerin getroffene Regelung über Ratenzahlungen nicht maßgebend ist für die Bemessung der Vergütung für die erbrachten Teilleistungen.

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10
    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10
    Dementsprechend muss der Unternehmer zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat (BGH, Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10
    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19

    Widerrufs eines auf Messe geschlossenen Vertrages über Lieferung und Montage

    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 111/10 -, Rn. 12, juris).

    Der Beklagte hingegen verkennt die Rechtslage: Nachdem die Klägerin ausreichend zu ihren Ersparnissen vorgetragen hat, ist er selbst für etwaige höhere Ersparnisse der Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 111/10, juris).

  • LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 22 O 12/10

    Sekundäre Darlegungslast des Werkunternehmers in Bezug auf die ersparten

    Dieser muss für die Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen seine kündigungsbedingt ersparten Aufwendungen darlegen und hierzu über diese so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 111/10, Tz. 20, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 23 U 171/11
    Der BGH hat in 4 Entscheidungen vom 24.03.2011 (VII ZR 111/10, VII ZR 134/10, VII ZR 135/10 und VII ZR 164/10) die Anforderungen an die Abrechnung nach § 649 Satz 2 BGB näher bestimmt.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2011 - 23 U 146/10

    Jederzeitiges Kündigungsrecht bei einem als Werkvertrag zu bewertenden

    2.Der BGH hat in 4 Entscheidungen vom 24.03.2011 (VII ZR 111/10, VII ZR 134/10,VII ZR 135/10 und VII ZR 164/10) die Anforderungen an die Abrechnung nach § 649 Satz 2 BGB näher bestimmt.
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