Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6233
BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14 (https://dejure.org/2014,6233)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2014 - 5 StR 2/14 (https://dejure.org/2014,6233)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14 (https://dejure.org/2014,6233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 220 Abs 1 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 4 StPO, § 245 Abs 2 S 3 StPO
    Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige Feststellungen bei psychischer Beihilfe zu einer Körperverletzung; Ablehnung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung nach Vorladung eines Zeugen durch den Prozessbevollmächtigten eines ...

  • Wolters Kluwer

    Objektive Tatförderung oder Taterleichterung als Voraussetzung für die Beihilfe in Form psychischer Unterstützung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige Feststellungen bei psychischer Beihilfe zu einer Körperverletzung; Ablehnung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung nach Vorladung eines Zeugen durch den Prozessbevollmächtigten eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3; StPO § 245 Abs. 2; StPO § 265
    Objektive Tatförderung oder Taterleichterung als Voraussetzung für die Beihilfe in Form psychischer Unterstützung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Neues zur Konnexität - Rechtsprechung rudert (ein wenig) zurück

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konnexität zwischen Beweisbehauptung und Beweismittel erforderlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 351
  • StV 2014, 474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14
    Auch die Beihilfe in Form psychischer Unterstützung setzt indessen voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass dies dem Gehilfen bewusst war (BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).

    Zwar kann eine Förderung der Haupttat unter Umständen auch darin gesehen werden, dass der Hilfeleistende seine Anwesenheit am Tatort "einbringt", um den Haupttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (BGH, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, aaO).

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

    Auszug aus BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14
    Zum Beleg einer solchen sogenannten psychischen Beihilfe bedarf es genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion der Handlung sowie zu der entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316).
  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    Auszug aus BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14
    Auch die Beihilfe in Form psychischer Unterstützung setzt indessen voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass dies dem Gehilfen bewusst war (BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Auszug aus BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14
    Hierzu kann es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - je nach der bei Antragstellung vorgefundenen Beweislage - geboten sein, das die Wahrnehmungssituation betreffende bisherige Beweisergebnis in die Antragstellung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Auszug aus BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist die Darlegung der Umstände, aus denen sich ergibt, warum es dem Zeugen möglich sein kann, die Beweistatsache zu bekunden (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299, 1300).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Für eine psychische Unterstützung bedarf es daher genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion der Beihilfehandlung und zur entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen sowie gegebenenfalls zu einer konkludenten Verständigung zwischen ihm und dem Haupttäter (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316 f.; ferner BGH, Beschlüsse vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 33; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Der Ablehnungsbeschluss legt angesichts der jedenfalls unkonkret gehaltenen Beweisbehauptung (vgl. zu den Anforderungen an die Wahrnehmungssituation des Zeugen BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299, 1300; BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 353 f.) die maßgeblichen Erwägungen so umfassend dar, dass der Angeklagte seine Verteidigung darauf einstellen konnte; hierdurch kann auch überprüft werden, dass die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 411; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Becker aaO Rn. 359).
  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Die Annahme allein psychischer Beihilfe bedarf genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion sowie zur entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen sowie gegebenenfalls zu einer konkludenten Verständigung zwischen Haupttäter und diesem (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316 f.; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818 Rn. 95).
  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist die Darlegung der Umstände, aus denen sich ergibt, warum es dem Zeugen möglich sein kann, die Beweistatsache zu bekunden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Eine solche Förderung der Haupttat kann unter Umständen darin gesehen werden, dass der Hilfeleistende seine Anwesenheit am Tatort einbringt, um den Haupttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (s. BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 33 Rn. 8).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung:

    Die psychische Unterstützung eines Tatgenossen setzt voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wird und dass dies dem unterstützenden Tatgenossen bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; Senat, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).

    Zum Beleg einer psychischen Unterstützung bedarf es genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion der Handlung sowie zu der entsprechenden Willensrichtung des Tatgenossen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352; vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316).

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Zum Beleg einer solchen psychischen Beihilfe bedarf es stets genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion der Handlung sowie zu der entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen (BGH, Beschluss vom 17.05.2018 - 1 StR 108/18; BGH NStZ 2014, 351, 352; BGH NStZ 2012, 316, 317).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    In jedem Fall bedarf die Annahme einer psychischen Beihilfe aber genauer Feststellungen - insbesondere auch zur fördernden Funktion - im Urteil (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 12/10, juris Rn. 2; vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352).
  • BGH, 07.11.2018 - 2 StR 361/18

    Beihilfe (allgemeiner Maßstab; psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort);

    Zum Beleg einer solchen psychischen Beihilfe bedarf es jedoch stets genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion der Handlung sowie zu der entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 StR 108/18, aaO; Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316 f.).
  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 130/18

    Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen (Abgrenzung von Mittäterschaft

    Solche Feststellungen können aber auch eine psychische Beihilfe (zu den Voraussetzungen s. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316 f.; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 33; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 27 Rn. 9 ff., 42 f.; S/S/Heine/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 27 Rn. 15) betreffen.
  • BGH, 14.12.2017 - StB 18/17

    Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld-

  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 181/19

    Beteiligung eines passiv bleibenden Angeklagten an der gefährlichen

  • OLG München, 27.12.2019 - 3 Ws 1320/19

    Anforderungen an den dringenden Tatverdacht

  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2020 - 1 Rb 37 Ss 473/20

    Beweisantrag, Ablehnung, Gegenteil bereits erwiesen

  • BGH, 04.05.2023 - 6 StR 39/23

    Tateinheit (Tatbeiträge eines Teilnehmers im Vorfeld oder während des Laufs einer

  • LG Frankenthal, 18.06.2019 - 5 Ns 5171 Js 24262/18

    Trotz Freispruchs keine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht