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   BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16   

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https://dejure.org/2022,11058
BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2022,11058)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2022 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2022,11058)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2022 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2022,11058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152 a Abs. 4 Satz 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit der Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit der Richter i.R.e. Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 ; DRiG § 66 Abs. 1 S. 1
    Geeignetheit der Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit der Richter i.R.e. Ablehnungsgesuchs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01

    Zum Mitverschulden des Angeklagten bei Versäumung des Hauptverhandlungstermins

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16
    Vielmehr wäre ihr, wenn ihr der Beschluss des Senats vom 24. Februar 2022 am Morgen des 1. März 2022 noch nicht vorlag, vor dem auf 14.00 Uhr bestimmten Termin eine kurze telefonische Nachfrage bei Gericht auch unter Berücksichtigung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein rechtsstaatlich faires Verfahren zumutbar gewesen (vgl. näher BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 404/01, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16
    Es enthält - wie bereits das Gesuch der Antragstellerin vom 18. Februar 2022 - lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 mit Beschluss vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1; die gegen die zuletzt genannten Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2021 - 2 BvR 1335/21 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22

    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16
    Dass der Antragstellerin Stellungnahmen der Mitglieder des Senats zu ihren Ablehnungsgesuchen nicht vor der Entscheidung zur Stellungnahme übersandt worden sind, war dem Umstand geschuldet, dass zu den offensichtlich unzulässigen Gesuchen dienstliche Stellungnahmen nicht einzuholen waren (vgl. zuletzt nur BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16
    Die Antragstellerin hat in Kenntnis dieses Umstands im September 2019 durch ihren damaligen Verfahrensbevollmächtigten ein Ablehnungsgesuch gegen Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. N. zurück- und damit in Kauf genommen, dass er über eine von ihr zugleich ausdrücklich aufrecht erhaltene Anhörungsrüge gegen einen Beschluss des Senats vom 27. März 2019 (RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 883 ff.) durch Beschluss des Senats vom 31. Oktober 2019 (RiZ 2/16, juris) mitentschieden hat.
  • BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19

    Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16
    Es enthält - wie bereits das Gesuch der Antragstellerin vom 18. Februar 2022 - lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 mit Beschluss vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1; die gegen die zuletzt genannten Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2021 - 2 BvR 1335/21 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerfG, 19.10.2021 - 1 BvR 854/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Verfahren

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16
    Wiederholt ein Ablehnungsgesuch bereits beschiedenen Vortrag, ist es schon aus diesem Grund offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c Infektionsschutzgesetz

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16
    Wiederholt ein Ablehnungsgesuch bereits beschiedenen Vortrag, ist es schon aus diesem Grund offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.04.2023 - VIII ZR 127/17

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter wegen Besorgnis der

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Ablehnungsgesuch bereits beschiedenen Vortrag wiederholt (BGH, Beschluss vom 24. März 2022 - RiZ 2/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.06.2023 - VIII ZR 127/17

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche; Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Ablehnungsgesuch bereits beschiedenen Vortrag wiederholt (BGH, Beschluss vom 24. März 2022 - RiZ 2/16, juris Rn. 4).
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