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   BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21   

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https://dejure.org/2022,13731
BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21 (https://dejure.org/2022,13731)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2022 - V ZB 60/21 (https://dejure.org/2022,13731)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2022 - V ZB 60/21 (https://dejure.org/2022,13731)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1105 Abs. 1 S. 1
    Zulässiger Inhalt einer Reallast; wiederkehrende Leistung

  • Wolters Kluwer

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1105 Abs. 1 Satz 1
    Absicherung von auf wiederkehrendes tätiges Verhalten gerichteten Verpflichtungen durch Reallast ungeachtet der Eintrittswahrscheinlichkeit (hier: Wiederaufbau Schallschutzmauer)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1105 Abs. 1
    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine Reallast vor?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Ausgestaltung einer Leistungspflicht als wiederkehrende Verpflichtung zur Bestimmung des zulässigen Inhalts einer Reallast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 233, 145
  • NJW 2022, 3288
  • MDR 2022, 951
  • DNotZ 2022, 943
  • NZM 2023, 52
  • FGPrax 2022, 145
  • WM 2023, 790
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    Dies gilt auch, soweit die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 2 als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138; Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, FGPrax 2015, 150 Rn. 4).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass er gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO antragsberechtigt ist (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138).

    Erforderlich ist nämlich, dass die Rechtsstellung des Antragsstellers eine unmittelbare Verbesserung oder Verschlechterung erfährt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139; Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12, NJW 2014, 1593 Rn. 7).

    Da das Beschwerdegericht die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gleichwohl als zulässig behandelt und in der Sache beschieden hat, ist ihre Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139; Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, FGPrax 2015, 150 Rn. 5).

  • BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13

    Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    Dies gilt auch, soweit die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 2 als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138; Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, FGPrax 2015, 150 Rn. 4).

    Da das Beschwerdegericht die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gleichwohl als zulässig behandelt und in der Sache beschieden hat, ist ihre Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139; Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, FGPrax 2015, 150 Rn. 5).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    Es genügt, dass die Reallast den Wert einer Leistung verkörpert, die dem Berechtigten bei Nichtleistung des Übernehmers die Möglichkeit bietet, durch Verwertung des Grundstücks den Gegenwert in Geld zu erlangen (Senat, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94, BGHZ 130, 342, 345).

    Ebenfalls zutreffend stellt das Beschwerdegericht nicht in Frage, dass die in dem Eintragungsantrag aufgeführten Verpflichtungen durch die Bezugnahme auf die zum Errichtungszeitpunkt geltenden technischen Anforderungen bzw. auf die öffentlich-rechtlichen Anforderungen hinreichend bestimmt sind (vgl. zu den Bestimmtheitsanforderungen Senat, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94, BGHZ 130, 342, 345 f.).

  • OLG Köln, 19.12.1990 - 2 Wx 23/90

    Ablösung der Reallast durch einmalige Zahlung

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    (2) Eine hiermit vergleichbare Einschränkung der wiederkehrenden Leistungen ist in § 1105 Abs. 1 BGB nicht enthalten; diese müssen weder "regelmäßig" noch "laufend" sein (vgl. OLG Köln, DNotZ 1991, 807, 808; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1105 Rn. 23; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1105 Rn. 26; BeckOGK/Sikora, BGB [1.2.2022], § 1105 Rn. 38).
  • OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

    Privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    Es steht deshalb außer Streit, dass etwa die Pflicht zur erstmaligen und einmaligen Herstellung eines Gebäudes, einer Straße oder eines Zauns nicht durch Reallast dinglich gesichert werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 21, 26 f.; OLG München, FGPrax 2019, 111 Rn. 59 f.; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1105 Rn. 23; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1105 Rn. 27; BeckOGK/Sikora, BGB [1.2.2022], § 1105 Rn. 38; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1301; Lange-Parpart, RNotZ 2008, 377, 393).
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    Erforderlich ist nämlich, dass die Rechtsstellung des Antragsstellers eine unmittelbare Verbesserung oder Verschlechterung erfährt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139; Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12, NJW 2014, 1593 Rn. 7).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21

    Für nur abstrakt mögliche Fälle übernommene Verpflichtung zur Wiedererrichtung

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in NotBZ 2022, 73 veröffentlicht ist, meint, der Antrag sei nicht auf die Eintragung einer Reallast mit einem gesetzlich zulässigen Inhalt gerichtet.
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung einer Reallast von dem Nachweis einer - nur schwer nachprüfbaren - Wahrscheinlichkeit der erneuten Leistungserbringung abhängig, könnte die Entstehung des Rechts nämlich noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei dessen Begründung habe "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" mit der erneuten Entstehung der übernommenen Pflicht nicht gerechnet werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 10 zu der Bestellung eines Eigentümernießbrauchs).
  • BayObLG, 19.01.1973 - BReg. 2 Z 74/72
    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    Es steht deshalb außer Streit, dass etwa die Pflicht zur erstmaligen und einmaligen Herstellung eines Gebäudes, einer Straße oder eines Zauns nicht durch Reallast dinglich gesichert werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 21, 26 f.; OLG München, FGPrax 2019, 111 Rn. 59 f.; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1105 Rn. 23; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1105 Rn. 27; BeckOGK/Sikora, BGB [1.2.2022], § 1105 Rn. 38; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1301; Lange-Parpart, RNotZ 2008, 377, 393).
  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12

    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21
    aa) Da das Gesetz wiederkehrende Leistungen verlangt, scheidet die Bestellung einer Reallast für eine einmalige Leistung grundsätzlich aus (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 1000 Rn. 7).
  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer

  • BGH, 14.09.2022 - IV ZB 34/21

    Testamentsauslegung: Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser

    b) Die Beschwerdebefugnis für das Rechtsbeschwerdeverfahren folgt bereits aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - V ZB 60/21, juris Rn. 5; vom 23. Februar 2022 - XII ZB 424/21, NJW 2022, 1618 Rn. 7).
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