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   BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63   

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BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63 (https://dejure.org/1963,5815)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1963 - 3 StR 9/63 (https://dejure.org/1963,5815)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 (https://dejure.org/1963,5815)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an den Begriff des Mitgliedes im Sinne des § 128 Strafgesetzbuch (StGB) - Einordnung der im Geheimen mit den alten Zielen weiterarbeitende KPD als Verbindung im Sinne des § 128 StGB - Bestimmung der Anforderungen an eine Rädelsführerschaft

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63
    Für den Begriff des Mitgliedes im Sinne des § 128 StGB ist aber andererseits eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch ausreichend; vielmehr nimmt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Mitglied an einer Geheimverbindung teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und in fortdauernde Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19 und mit näheren Darlegungen zu dieser Begriffsbestimmung die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats 3 StR 5/63 vom 20. März 1963).

    Ein stillschweigendes Einverständnis kommt insbesondere dann in Frage, wenn es sich um die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft zu einer trotz Verbotes fortgeführten Partei oder Vereinigung handelt (vgl. 3 StR 5/63 vom 20. März 1963 S. 6/7).

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54
    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für Rädelsführerschaft im Sinne des § 90 a StGB entscheidend die wesentliche Förderung der verfassungsfeindlichen Vereinigung (BGHSt 6, 129; 7, 279 [BGH 09.03.1955 - StE 160/52]u.a.).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54
    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63
    Zuwiderhandlungen gegen die §§ 42, 47 BVerfGG gehören ebensowenig wie das Verbrechen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und die besonderen Vereinigungsdelikte der §§ 90 a und 128 StGB, für sich allein betrachtet, zu den strafbaren Handlungen, an die § 129 StGB anknüpft, denn diese Vorschrift hat nur solche strafbaren Handlungen im Sinne, die tatbestandsmässig nicht bereits mit dem organisatorischen Zusammenschluss und seiner Aufrechterhaltung zusammenfallen, sondern ihm zeitlich und logisch nachfolgen (BGHSt 7, 6, 8) [BGH 03.11.1954 - 6 StR 236/54].
  • BGH, 09.03.1955 - StE 160/52

    Vorsatzanforderungen für die Strafbarkeit i.R.d. § 90a Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für Rädelsführerschaft im Sinne des § 90 a StGB entscheidend die wesentliche Förderung der verfassungsfeindlichen Vereinigung (BGHSt 6, 129; 7, 279 [BGH 09.03.1955 - StE 160/52]u.a.).
  • BGH, 22.10.1958 - 3 StR 17/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63
    Die Verurteilung nach den §§ 42, 47 BVerfGG setzt zwar keine Zugehörigkeit des Täters zu den Resten der aufgelösten Partei oder zu einer Ersatzorganisation voraus (BGH 3 StR 17/58 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959 S. 5).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63
    Für den Begriff des Mitgliedes im Sinne des § 128 StGB ist aber andererseits eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch ausreichend; vielmehr nimmt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Mitglied an einer Geheimverbindung teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und in fortdauernde Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19 und mit näheren Darlegungen zu dieser Begriffsbestimmung die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats 3 StR 5/63 vom 20. März 1963).
  • BGH, 16.09.1959 - 3 StR 1/59

    Bestimmung der Anforderungen an einen Verstroß gegen das Gebot der Auflösung

    Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63
    Die Verurteilung nach den §§ 42, 47 BVerfGG setzt zwar keine Zugehörigkeit des Täters zu den Resten der aufgelösten Partei oder zu einer Ersatzorganisation voraus (BGH 3 StR 17/58 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959 S. 5).
  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

    In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch genügend ist (vgl. Urteile vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55, vom 5. Oktober 1955 - 6 StR 56/55, vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 , vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63).

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Unabdingbar ist aber die Feststellung, daß zwischen dem, der Mitglied geworden sein soll, und der Verbindung eine - wenn auch stillschweigende - Willensübereinstimmung vorlag (BGHSt a.a.O.; BGH 3 StR 9/63 vom 24. April 1963 und 3 StR 44/63 vom 29. November 1963, beide bei Wagner a.a.O. Nr. 25, 30).

    Die Strafkammer hat zwar das Bewußtsein des Angeklagten, mit seiner Wahlbewerbung die KPD zu fördern, festgestellt; doch reichen Unterordnung unter die Parteiziele und Tätigwerden auf Grund einseitigen Willensentschlusses für den Begriff der Mitgliedschaft nicht aus (BGHSt a.a.O.; BGH 3 StR 9/63 vom 24. April 1963 und 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963, bei Wagner a.a.O. Nr. 25, 27).

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