Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1964 - StbSt (R) 1/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,569
BGH, 24.04.1964 - StbSt (R) 1/63 (https://dejure.org/1964,569)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1964 - StbSt (R) 1/63 (https://dejure.org/1964,569)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1964 - StbSt (R) 1/63 (https://dejure.org/1964,569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Bestellung einer Person zum Steuerberater - Durchführung eines Verfahrens betreffend die berufsgerichtliche Bestrafung eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 117
  • BGHSt 19, 334
  • NJW 1964, 1579
  • DB 1964, 1214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1964 - StbSt (R) 1/63
    In diesem Sinne hat auch bereits der Senat für Anwaltssachen in BGHSt 15, 227, 229 zu den §§ 135, 139, 146 Abs. 3 BRAO entschieden, die den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes entsprechen.
  • BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78

    Berufsbeschränkung für Steuerbevollmächtigte - Voraussetzung für das Eingehen

    Für alle die Zulassung, ihre Rücknahme und den Widerruf betreffenden Entscheidungen ist der Rechtsweg vor den Finanzgerichten gegeben (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung i.d.F. des Gesetzes vom 24. Juni 1975 - BGBl I 1509; für die frühere Regelung vgl. BGHSt 19, 334, 335).
  • BGH, 13.11.1964 - StbSt (R) 1/64

    Voraussetzungen der Ausschließung einer Helferin in Steuersachen am Finanzamt aus

    Zwar ist die Beschwerdeführerin, obwohl sie die Frist für den Antrag auf Eintragung ins Berufsregister nicht rechtzeitig gemäß § 109 Abs. 2 StBerG gestellt hatte, doch als Steuerbevollmächtigte anzusehen, da die Oberfinanzdirektion ihr Verlängerung der Antragsfrist gewährt und sie inzwischen sogar ins Berufsregister eingetragen hat (vgl. BGHSt 19, 334).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht