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   BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85   

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https://dejure.org/1985,2224
BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85 (https://dejure.org/1985,2224)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1985 - 3 StR 45/85 (https://dejure.org/1985,2224)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1985 - 3 StR 45/85 (https://dejure.org/1985,2224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe und mit vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine nicht angemeldete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 414
  • NStZ 1986, 171 (Ls.)
  • NStZ 1986, 415 (Ls.)
  • NStZ 1987, 178 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht in der in NStZ 1983, 509 abgedruckten Entscheidung zu der Fassung des Waffengesetzes vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 4. März 1976 (a.a.O.) entschieden.
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 5/74

    Erwerb von Schusswaffen ohne im Besitz eines Waffenerwerbscheins oder eines

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Dies ist deshalb nicht der Fall, weil der Angeklagte den Besitz an den Waffen vor dem in § 59 Abs. 1 WaffG genannten Termin erlangt hat und deshalb nur der gegenüber § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. a WaffG spezielle Tatbestand des § 53 Abs. 3 Nr. 7 WaffG verletzt ist (BGHSt 26, 12, 17; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 207/84; vgl. auch Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5. Aufl. § 59 WaffG Anm. 8).
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Alle Gesetzesverletzungen stehen - was das Landgericht verkannt hat - in Tateinheit zueinander, weil der Angeklagte sich wegen der gemeinsamen Aufbewahrung der anmeldepflichtigen, aber nicht angemeldeten Waffen zunächst nur einmal strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 - unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Alle Gesetzesverletzungen stehen - was das Landgericht verkannt hat - in Tateinheit zueinander, weil der Angeklagte sich wegen der gemeinsamen Aufbewahrung der anmeldepflichtigen, aber nicht angemeldeten Waffen zunächst nur einmal strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 - unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80).
  • BGH, 03.08.1984 - 2 StR 207/84

    Vorliegen nur eines Verstoßes gegen das Waffenrecht bei gleichzeitiger Ausübung

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Dies ist deshalb nicht der Fall, weil der Angeklagte den Besitz an den Waffen vor dem in § 59 Abs. 1 WaffG genannten Termin erlangt hat und deshalb nur der gegenüber § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. a WaffG spezielle Tatbestand des § 53 Abs. 3 Nr. 7 WaffG verletzt ist (BGHSt 26, 12, 17; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 207/84; vgl. auch Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5. Aufl. § 59 WaffG Anm. 8).
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 591/84

    Tateinheit zwischen der Bedrohung und der gefährlichen Körperverletzung mittels

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Der Angeklagte hat sich deshalb bei der Tat nach § 223 a StGB tateinheitlich hierzu (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 591/84) eines Vergehens nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. b WaffG schuldig gemacht.
  • BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85

    Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von

    Ankauf und Überlassen des Sturmgewehrs stehen im übrigen in Tateinheit, da die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz durch die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe zu einer Tat verbunden werden (vgl. BGH NStZ 1984, 171; BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 45/85 je mit weit. Nachw.).
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