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   BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85   

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https://dejure.org/1985,2305
BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85 (https://dejure.org/1985,2305)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1985 - 3 StR 37/85 (https://dejure.org/1985,2305)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1985 - 3 StR 37/85 (https://dejure.org/1985,2305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und von Schutzbefohlenen - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Verurteilung wegen verschiedener Einzeltaten - Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, § 52, § 56 Abs. 2, § 178 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Hier verlangt § 56 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGH NStZ 1984, 360, 361; BGH, wistra 1985, 20; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85).

    Für den Fall, daß eine Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr aus Einzelstrafen gebildet werden muß, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen, ist die in BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] abgedruckte Entscheidung des Senats zu beachten.

  • BGH, 29.06.1983 - 3 StR 123/83

    Verjährungsunterbrechung durch Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Die Akte liegen zeitlich weit auseinander - was schon für sich gesehen gegen das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes spricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83 -, vom 14. Dezember 1983 - 2 StR 713/83 - und vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83) - und sind nicht als Ergebnis eines von vornherein in den wesentlichen Grundzügen der künftigen Gestaltung festliegenden Tatplanes festgestellt.
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 713/83

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Bankrotts - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Die Akte liegen zeitlich weit auseinander - was schon für sich gesehen gegen das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes spricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83 -, vom 14. Dezember 1983 - 2 StR 713/83 - und vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83) - und sind nicht als Ergebnis eines von vornherein in den wesentlichen Grundzügen der künftigen Gestaltung festliegenden Tatplanes festgestellt.
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Bei dieser kann der Umstand, daß sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten stabilisiert haben, nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob mildernde Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGH StV 1981, 21).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit, wie sie das Landgericht für den letzten Einzelakt, eine sexuelle Nötigung, festgestellt hat, kann Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein, wenn das Bild der Tat wegen der verminderten Schuldfähigkeit des Täters aus den sonstigen Erscheinungsformen der sexuellen Nötigung so wesentlich herausfällt, daß der auch nach § 49 Abs. 1 StGB geminderte Strafrahmen nicht angemessen ist (ständige Rechtspr.; vgl. BGHSt 16, 360, 362 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61], Laufhütte in LK a.a.O. § 177 Rdn. 18).
  • BGH, 24.09.1984 - 3 StR 403/84

    Notwendigkeit der Feststellung der Einzelfälle bei fehlendem Gesamtvorsatz -

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Solche Taten sind nach Zeit, Ort und Begehungsart so eindeutig festzustellen, daß Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können ( BGH, Beschluß vom 24. September 1984 - 3 StR 403/84).
  • BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Begriff der "sexuellen Handlung",

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Die Akte liegen zeitlich weit auseinander - was schon für sich gesehen gegen das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes spricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83 -, vom 14. Dezember 1983 - 2 StR 713/83 - und vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83) - und sind nicht als Ergebnis eines von vornherein in den wesentlichen Grundzügen der künftigen Gestaltung festliegenden Tatplanes festgestellt.
  • BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85

    Versagung der Strafaussetzung wegen ausschließlich durchschnittlicher

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Hier verlangt § 56 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGH NStZ 1984, 360, 361; BGH, wistra 1985, 20; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Zwar kann der Entschluß des Täters, sein sexuelles Verlangen fortan an einem bestimmten Kind zu befriedigen, einen von Anfang an auf gleichartige Wiederholung gerichteten Gesamtvorsatz begründen (BGH bei Holtz MDR 1979, 636; BGH, Urteil vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82, insoweit in NStZ 1983, 326 nicht abgedruckt; vgl. Laufhütte in LK, 10. Aufl. vor § 174 Rdn. 23).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
    Da sich besondere Umstände in der Person des Täters und in der Tat häufig nicht scharf voneinander trennen lassen (BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 410; StV 1982, 570; 1983, 18),reicht es in der Regel nicht aus, nur auf das Gewicht der Tat abzustellen.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen

  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

  • BGH, 03.12.1991 - 5 StR 577/91

    Stabilisierung der Lebensverhältnisse als mildernde Umstände von besonderem

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung (BGH aaO) kann der Umstand, daß sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten stabilisiert haben, nicht nur für die Prognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob mildernde Umstände von besonderem Gewicht in dem genannten Sinne vorliegen (BGH NStZ 1987, 21; BGH Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 37/85 - BGH Beschluß vom 29. April 1985 - 3 StR 97/85 - ebenso schon auf der Grundlage der früheren, strengeren Rechtsprechung BGH StV 1981, 21).
  • BGH, 16.07.1985 - 1 StR 205/85

    Gleichsetzung der fortgesetzten Handlung im technischen Sinne mit dem

    Der festgestellte - für § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichende - allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit eine Reihe nach Ort und Zeit noch unbestimmter gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nach ständiger Rechtsprechung zur Begründung eines Gesamtvorsatzes nicht (vgl. die Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. vor § 52 Rdn. 26 a; ferner BGH, Urteile vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 - undvom 24. April 1985 - 3 StR 37/85 -).
  • BGH, 23.10.1985 - 2 StR 470/85

    Maßstäbe für die Strafaussetzung zur Bewährung

    Denn in der neuen Hauptverhandlung war durch die Feststellung, daß der Angeklagte an einer ambulanten Drogentherapie teilgenommen hat und nach dem Ergebnis von Untersuchungen seit einiger Zeit drogenfrei ist, ein weiterer berücksichtigungsfähiger (BGH, Urteil vom 24.4.1985, 3 StR 37/85) Umstand von nicht geringem Gewicht hinzugekommen.
  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Bei dieser kann der Umstand, daß sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten stabilisiert haben, nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen (BGH StV 1981, 21; BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 37/85 - und Beschluß vom 29. April 1985 - 3 StR 97/85).
  • BGH, 29.04.1985 - 3 StR 97/85

    Gründe für eine Strafaussetzung

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung kann der Umstand, daß sich die Lebensverhältnisse eines Angeklagten stabilisiert haben, nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob mildernde Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 37/85; so auch schon auf der Grundlage der früheren strengeren Auffassung BGH StV 1981, 21).
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