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   BGH, 24.04.1986 - I ZR 127/84   

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https://dejure.org/1986,3385
BGH, 24.04.1986 - I ZR 127/84 (https://dejure.org/1986,3385)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1986 - I ZR 127/84 (https://dejure.org/1986,3385)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1986 - I ZR 127/84 (https://dejure.org/1986,3385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholungsgefahr des Täters - Räumlich begrenzte Teilunterwerfung - Ausräumung der Wiederholungsgefahr - Beschränkung eine Unterlassungsanspruchs auf das deutsch-dänische Grenzgebiet - Anforderungen an eine Teilunterwerfungserklärung - Irreführung von Wiederverkäufern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 814
  • GRUR Int. 1986, 805
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

    Auszug aus BGH, 24.04.1986 - I ZR 127/84
    Es ist anerkannt und wird von der Revision nicht in Frage gestellt, daß die Wiederholungsgefahr im allgemeinen entfällt, wenn sich der Verletzer unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung uneingeschränkt zur Unterlassung weiterer Verletzungen verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1983 - I ZR 192/81, GRUR 1984, 214, 216 - Copy Charge).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1986 - I ZR 127/84
    Dabei wird das Berufungsgericht, falls es bei erneuter Prüfung wiederum eine Irreführung aus eigener Sachkunde verneinen möchte, zu prüfen haben, ob es nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nicht vorher eine Meinungsumfrage bei den hier in Betracht kommenden besonderen Verbraucherkreisen einholen muß (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.1962 - I ZR 43/61, GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00

    Berühmung im Netz

    Eine durch den begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr hätte die Antragsgegnerin nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausräumen können oder aber dadurch, daß sie die Beschlussverfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Februar 2000 auch zu I. c) als abschließende Regelung anerkannt hätte (vgl. BGH GRUR 83, 186/187 - Wiederholte Unterwerfung I; BGH GRUR 84, 214/216 - Copy-Charge; BGH GRUR 85, 155 - Vertragsstrafe bis zu ... I; BGH GRUR 85, 214/216 - Vertragsstrafe bis zu ... II; BGH GRUR 86, 814/815 - Whisky-Mischgetränk).
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