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   BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02   

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BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02 (https://dejure.org/2003,2165)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2003 - 3 StR 181/02 (https://dejure.org/2003,2165)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02 (https://dejure.org/2003,2165)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 52 StPO; § 252 StPO; § 361 StPO; § 337 StPO
    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, ob er gleichwohl in die Verwertung früherer Aussagen einwilligt; BGHSt 45, 203; Verwertungsverbot); Beweiswürdigung (Ausschluss des Beruhens; allgemeinkundige ...

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Würdigung belastender Zeugenaussage; Zulässige Erhebung der Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Benennung konkreter Beweistatsachen und Beweismittel ; Zeugnisverweigerung durch Zeugen in Hauptverhandlung; Einholung der Zustimmungserklärung zur ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2692
  • NStZ 2003, 498
  • NStZ 2004, 451 (Ls.)
  • StV 2003, 603
  • JR 2004, 31
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
    Ein Tatrichter ist - auch auf der Grundlage der Entscheidung BGHSt 45, 203, 208 - regelmäßig nicht verpflichtet, einen Zeugen, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, zu befragen, ob er gleichwohl in die Verwertung früherer Aussagen einwilligt, sofern nicht im Einzelfall besondere Hinweise auf eine solche Bereitschaft gegeben sind.

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob er der Entscheidung des 4. Strafsenats in BGHSt 45, 203 folgen würde, wonach die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 252 StPO durch einen Zeugen die Verwertung einer früheren, auch nicht richterlichen, Vernehmung nicht hindert, wenn der Zeuge sie gestattet (BGHSt 45, 203, 208).

  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
    Protokollierungspflichtig war eine solche Erörterung nicht (vgl. BGHSt 36, 354).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
    Bei dieser Sachlage kann von einer Beweissituation "Aussage gegen Aussage", die nach der Rechtsprechung erheblich erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung auslöst (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23), nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
    Diese Entstehungsgeschichte der Aussage ist mit der von der Revision angeführten Beweiskonstellation der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 15. Januar 2003 (1 StR 464/02) nicht vergleichbar, bei der die belastende Aussage eines Mitangeklagten erstmals im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache in einer Hauptverhandlung zustande gekommen war.
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    bb) Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung hat das Gericht zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08; LR/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 82, 85; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Eschelbach, ZAP (2014), Fach 22, S. 711, 720).
  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Ob dem gefolgt werden könnte, kann der Senat erneut offenlassen (zweifelnd schon Senat NStZ 2003, 498).
  • KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18

    Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes bei

    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge danach nur erhoben, wenn die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, bezeichnet werden (vgl. BGH NStZ 2003, 498).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Deren Einlassungen beruhten nämlich auf einer in Kenntnis des gesamten Verfahrensstoffes gefertigten schriftlichen Verteidigererklärung von minderer Überzeugungskraft (vgl. BGH NJW 2003, 2692, 2694) und bargen als interessengelenkte Aussagen ein unerörtert gebliebenes Falschbelastungsrisiko (vgl. BGH StV 2004, 578, 579; Brause aaO S. 510).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Schließlich ist auch nicht von einer typischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation auszugehen, bei der ein seine Schuld im Kern bestreitender Angeklagter allein durch die Aussage eines einzelnen Zeugen belastet wird und objektive Beweisumstände fehlen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499; Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14; Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten

    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8; Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11; vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23; Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9; vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693; MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 14/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    Von einer typischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, bei der ein seine Schuld im Kern bestreitender Angeklagter allein durch die Aussage eines einzelnen Zeugen belastet wird und objektive Beweisumstände fehlen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14; BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499), ist angesichts hier festgestellter objektiver Beweismittel nicht auszugehen.
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    Dazu hätte umso mehr Anlass bestanden, als die angenommenen Tatumstände ausschließlich auf einer früheren, nicht zum Zweck der Sachaufklärung, sondern zur Verteidigung ausgearbeiteten Sachverhaltsschilderung des Angeklagten beruhen, deren Beweiswert besonders kritisch zu hinterfragen ist (vgl. BGH NJW 2003, 2692, 2694; BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

    Bei Bewertung der Glaubhaftigkeit von Bekundungen des Angeklagten, zum einen seiner in der Hauptverhandlung behaupteten Version - Angriff von vorn -, zum anderen der nach Angabe der Zeugin ihr gegenüber vom Angeklagten unmittelbar nach der Tat bekundete Tatablauf - Beginn des Angriffs von hinten - wäre bei abweichender Würdigung der Zeugenaussage zu bedenken gewesen, dass Äußerungen eines Täters unmittelbar nach der Tat - zumal wie hier in aufgewühltem Gemütszustand - weniger von Verteidigungsinteressen geprägt gewesen sein mögen und ihnen deshalb eine höhere Wahrscheinlichkeit innewohnt, mit der Wirklichkeit übereinzustimmen, als dies für eine viele Monate später erfolgte Einlassung in der Hauptverhandlung anzunehmen ist (vgl. auch BGH NJW 2003, 2692, 2694).
  • KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09

    Beweiswürdigung: Anforderungen an Beweiswürdigung bei Vorliegen einer der

    In einem solchen Fall besteht die Beweissituation "Aussage gegen Aussage" "nicht im eigentlichen Sinne" (vgl. BGH NStZ 2003, 498, 499).

    Da der in der Hauptverhandlung anwesende Angeklagte sich diese Erklärung seines ihn nicht vertretenden, sondern nur beistehenden Verteidigers (vgl. BGHSt 39, 305) zu eigen gemacht hat, ist dies als Einlassung des Angeklagten zu werten (vgl. BGH NStZ 2003, 498; Pfister, NStZ-Sonderheft für Miebach 2009, 25; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 402, 403; Miebach NStZ 2000, 234, 239).

  • LG Kleve, 09.10.2023 - 110 KLs 22/23
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21

    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher

  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

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