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   BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05   

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https://dejure.org/2006,1475
BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05 (https://dejure.org/2006,1475)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2006 - II ZB 16/05 (https://dejure.org/2006,1475)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2006 - II ZB 16/05 (https://dejure.org/2006,1475)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 66 Abs. 1; AktG § 317 Abs. 1
    Keine Nebenintervention anderer außenstehender Aktionäre bei Klage eines außenstehenden Aktionärs gegen das herrschende Unternehmen wegen seines unmittelbaren eigenen Schadens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht zur Nebenintervention im Fall eines Rechtsstreits zwischen einem Aktionär der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen um Ersatz eines Schadens nach § 317 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG); Anforderungen an den Interventionsgrund bzw. an das rechtliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 66 Abs. 1; ; AktG § 317 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 Abs. 1; AktG § 317 Abs. 1
    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem Schadensersatzprozess von Aktionären der abhängigen Gesellschaft gegen das herrschende Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Actio pro socio, Aktionär, faktischer Aktienkonzern, Konzernrecht, Nebenintervenient, Schadensersatzanspruch, verbundene Unternehmen, Vertragskonzern

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1218
  • WM 2006, 1252
  • BB 2006, 1647
  • NZG 2006, 545
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05
    Der Begriff des rechtlichen Interesses - im Gegensatz zu einem bloß wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Interesse - erfordert, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (h.M.: vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. § 66 Rdn. 8; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 66 Rdn. 16; Musielak/Weth, ZPO 4. Aufl. § 66 Rdn. 5; Schilken in: MünchKomm.z.ZPO 2. Aufl. § 66 Rdn. 7; vgl. schon RGZ 111, 236, 238; aus der Rechtsprechung des BGH: zuletzt BGH, Beschl. v. 17. Januar 2006 - X ZR 236/01 Tz. 7, z.V.b.).
  • RG, 08.07.1925 - I 319/24

    Nebenintervention

    Auszug aus BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05
    Der Begriff des rechtlichen Interesses - im Gegensatz zu einem bloß wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Interesse - erfordert, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (h.M.: vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. § 66 Rdn. 8; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 66 Rdn. 16; Musielak/Weth, ZPO 4. Aufl. § 66 Rdn. 5; Schilken in: MünchKomm.z.ZPO 2. Aufl. § 66 Rdn. 7; vgl. schon RGZ 111, 236, 238; aus der Rechtsprechung des BGH: zuletzt BGH, Beschl. v. 17. Januar 2006 - X ZR 236/01 Tz. 7, z.V.b.).
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Das genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, aaO; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, aaO Rn. 12).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar "rechtlich" einwirkt (vgl. BGH 10. Februar 2011 - I ZB 63/09 - Rn. 10; 24. April 2006 - II ZB 16/05 - Rn. 8) .
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Das genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 12).

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 13/14

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch

    Der Begriff des rechtlichen Interesses im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass der Nebenintervenient zur unterstützten Partei oder zum Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder durch ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8, vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10 und vom 18. November 2015 - VII ZB 57/12, WM 2016, 532 Rn. 13).

    Sein Interesse, dass die im Musterverfahren gestellten Fragen in einer bestimmten Weise beantwortet werden, ist mithin rein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Natur und würde ebenso wenig ausreichen, um einen gesonderten, auf den Streitgegenstand des Musterverfahrens bezogenen Interventionsgrund zu begründen, wie der denkbare Umstand, dass im Musterverfahren und einem Folgeprozess dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8, 12 und vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10).

  • OLG München, 21.03.2013 - 23 U 3344/12

    Haftung eines Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer Publikums-KG

    Das weit auszulegende (BGH v. 17.01.2006 -IX ZR 236/01, BGHZ 166, 18, 20) Tatbestandsmerkmal des rechtlichen -in Abgrenzung zu bloß wirtschaftlichen oder sonst tatsächlichen -Interesses im Sinne von § 66 ZPO ist dann erfüllt, wenn der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits sich mittelbar oder unmittelbar auswirkt (BGH v. 24.04.2006 -II ZB 16/05, NZG 2006, 545).
  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, stellt lediglich einen Umstand dar, der ein tatsächliches Interesse am Obsiegen einer Partei zu erklären vermag (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; Beschluss vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, ZIP 2006, 1218 Rn. 8, 12; Beschluss vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15, BGHZ 207, 378 Rn. 11).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Ein solches Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7; Beschluss vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 12, jeweils mwN).
  • OLG München, 28.06.2010 - 17 U 4977/09

    Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses: Rüge eines Verstoßes der

    Ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei hat jemand dann, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits (durch Inhalt oder Vollstreckung) mittelbar oder unmittelbar auf seine privat- oder öffentlich-rechtlichen Verhältnisse rechtlich günstig oder ungünstig einwirkt (BGH WM 2006, 1252).
  • LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15

    Kartellschadensersatz: Hemmung der Anspruchsverjährung durch kartellbehördliches

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, GRUR 2016, 596 Rn. 19 mwN - Verlegeranteil; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol).

    Solche bloß tatsächlichen Interessen genügen ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in künftigen Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssten (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 12).

  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 8 U 237/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung eines gesellschaftsintern delgierten Stimmrechts;

    Ein Schaden, der einem Gesellschafter allein durch die Schädigung seiner Gesellschaft erwächst und sich in der Entwertung seines Gesellschaftsanteils erschöpft (d. h. ohne dass der Gesellschafter in eigenen Rechten beeinträchtigt worden ist), begründet keinen eigenen Anspruch des Gesellschafters, weil sich eine etwaige Einbuße an Gütern allein in der reflexartigen Schädigung eines Dritten manifestiert (vgl. BGH NZG 2006, 545 f.; Palandt/Heinrichs vor § 249 BGB, Rdnr. 111).
  • OLG Rostock, 28.03.2019 - 3 U 76/17

    Berufungseinlegung durch den Nebenintervenienten: Zulässigkeit der

  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 5 U 29/06

    Zulassung der Nebenintervention: Begriff des rechtlichen Interesses

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 1 U 670/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit einem prozentualen Preisnachlass auf

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

  • KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08

    Unterlassungsklageverfahren in Wettbewerbssachen: Berechtigtes Interesse des

  • LG Mannheim, 27.05.2016 - 7 O 210/15

    Nebenintervention im Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse bei drohender

  • OLG Köln, 28.11.2014 - 19 U 87/14

    Voraussetzungen des Beitritts eines Nebenintervenienten; Begriff des rechtlichen

  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07

    Deckungsschutz für Rechtsanwaltskosten aus D&O-Versicherung

  • LG Berlin, 13.05.2014 - 7 O 440/13

    Rechtsschutzdeckung für Rückabwicklung einer Kapitalanlage: Fragen des

  • LAG Hessen - 14 Sa 1328/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Überraschende Wende in den Kündigungsschutzprozessen der 4 leitenden Mitarbeiter

  • OLG Celle, 13.12.2007 - 13 U 117/05

    Voraussetzungen einer Namensanmaßung

  • OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08

    Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des

  • OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Entwendung des

  • OLG Frankfurt, 07.06.2016 - 29 W 29/16

    Unzulässigkeit der Nebenintervention bei fehlendem rechtlichen Interesse am

  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 10 W 124/09

    Rechtsstellung des Pächters landwirtschaftlichen Grundbesitzes; Beitritt zum

  • OLG Brandenburg, 14.03.2011 - 11 W 8/10

    Nebenintervention: Auslegung des Begriffs "rechtliches Interesse"

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2012 - 17 U 5/11

    Zulässigkeit des Beitritts mit Einlegung der Berufung

  • LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08

    Aktienrecht: Rechtmäßigkeit der Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss der

  • LG München I, 20.12.2007 - 5 HKO 18272/05
  • LG Mannheim, 25.09.2007 - 3 OH 4/07

    Verfahrensrecht - Werkvertrag begründet rechtliches Interesse am Streitbeitritt

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