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   BGH, 24.04.2009 - BLw 9/07 (1)   

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https://dejure.org/2009,5611
BGH, 24.04.2009 - BLw 9/07 (1) (https://dejure.org/2009,5611)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2009 - BLw 9/07 (1) (https://dejure.org/2009,5611)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2009 - BLw 9/07 (1) (https://dejure.org/2009,5611)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Pachtvertrages von Ackerland durch die Landwirtschaftsbehörde aufgrund des Vorliegens einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG; Behandlung eines schweizerischen Landwirts mit Betriebssitz in der Schweiz bei der ...

  • Judicialis

    LPachtVG § 4 Abs. 1; ; LPachtVG § 8 Abs. 1; ; LwVG § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verpachtung von inländischem Ackerland an einen schweizerischen Landwirt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Äcker für Schweizer Landwirte

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.06.2009)

    Streit in der Grenzregion - Badische Bauern fürchten Schweizer Landnahme

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1987 - BLw 15/86

    Begriff der ungesunden Verteilung der Bodennutzung

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 9/07
    Das ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 101, 95, 99) der Fall, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Vollerwerbslandwirte entzogen werden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen.
  • EuGH, 22.12.2008 - C-13/08

    Stamm und Hauser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 9/07
    Danach muss eine Vertragspartei den selbständigen Grenzgängern einer anderen Vertragspartei im Sinne des Art. 13 dieses Anhangs hinsichtlich des Zugangs zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit und deren Ausübung im Aufnahmestaat eine Behandlung gewähren, die nicht weniger günstig ist als die den eigenen Staatsangehörigen gewährte Behandlung (EuGH, Urt. v. 22. Dezember 2008, C-13/08, DÖV 2009, 210).
  • BGH, 24.04.2009 - BLw 10/07

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 9/07
    Nachdem der Gerichtshof in einer Parallelsache (BLw 10/07) diese Frage beantwortet hat, hat der Senat mit Einverständnis der Beteiligten das Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrechterhalten.
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 129/07

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Leitender Angestellter im Sinne von Art. 15

    Denn es gebe Erwerbstätige, bei denen das nicht notwendig sei, weil die Ausübung der selbständigen Tätigkeit in dem fremden Hoheitsgebiet nicht ständig den täglichen oder wöchentlichen Aufenthalt erfordere (BGH-Beschluss vom 24. April 2009 BLw 9/07 [juris] im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 22. Dezember 2008 C-13/08 [juris]).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Keine Gesetzeskraft eines

    Denn es gebe Erwerbstätige, bei denen das nicht notwendig sei, weil die Ausübung der selbständigen Tätigkeit in dem fremden Hoheitsgebiet nicht ständig den täglichen oder wöchentlichen Aufenthalt erfordere (BGH-Beschluss vom 24. April 2009 BLw 9/07 [juris] im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 22. Dezember 2008 C-13/08 [juris]; Hinweis in diesem Zusammenhang auf Art. 3 der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischeren Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern vom 11. April 1983, in Kraft getreten seit dem 18. Dezember 1986, Amtliche Sammlung 649.810).
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