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   BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12   

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https://dejure.org/2013,9752
BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12 (https://dejure.org/2013,9752)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2013 - IV ZB 42/12 (https://dejure.org/2013,9752)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12 (https://dejure.org/2013,9752)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG, § 2198 BGB, § 2213 Abs 1 S 1 BGB
    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der Testamentsvollstreckerernennung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2198; FamFG § 59 Abs. 1
    Beschwerderecht des Vermächtnisnehmers gegen gerichtliche Testamentsvollstreckerablehnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gemäß § 59 Abs. 1 FamFG bei Erfüllungsverpflichtung des Testamentsvollstreckers bzgl. dieses Vermächtnisses

  • rewis.io

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der Testamentsvollstreckerernennung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 2198
    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gemäß § 59 Abs. 1 FamFG bei Erfüllungsverpflichtung des Testamentsvollstreckers bzgl. dieses Vermächtnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Testamentsvollstrecker: Vermächtnisnehmer beschwerdeberechtigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnung des Testamentsvollstreckers und die Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Vermächtnisnehmer hat eigenes Beschwerderecht bei Abberufung eines Testamentsvollstreckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 905
  • MDR 2013, 795
  • FamRZ 2013, 1035
  • AnwBl 2013, 199
  • Rpfleger 2013, 527
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07

    Anfechtung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch einen Miterben

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
    Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm ZEV 2008, 334; Keidel/Meyer-Holz, FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 6, 9; Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 2).

    Für die Beschwerdebefugnis nach § 59 Abs. 1 FamFG kommt es auf die Beteiligtenstellung nicht an (BT-Drucks. 16/6308 S. 204; Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 1; so bereits OLG Hamm ZEV 2008, 334 für die Beschwerdebefugnis nach § 20 Abs. 1 FGG).

  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
    Ist es - wie hier - Aufgabe des Testamentsvollstreckers, im Wege der Abwicklungsvollstreckung das Vermächtnis zu erfüllen, so kann der Vermächtnisnehmer ihn neben dem Erben gemäß § 2213 Abs. 1 Satz 1 unmittelbar auf Erfüllung des Vermächtnisses in Anspruch nehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296, 299).

    Zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschriften wurde bisher auch der Vermächtnisnehmer gerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296, 299; MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2198 Rn. 12; § 2200 Rn. 14; Soergel/Damrau, BGB 13. Aufl. § 2198 Rn. 9; Palandt/Weidlich, BGB 72. Aufl. § 2198 Rn. 4; ferner für den Fall der Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB OLG München ZEV 2011, 651).

  • OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11

    Testamentsvollstreckung: Antragsbefugnis des vormaligen Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
    Zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschriften wurde bisher auch der Vermächtnisnehmer gerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296, 299; MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2198 Rn. 12; § 2200 Rn. 14; Soergel/Damrau, BGB 13. Aufl. § 2198 Rn. 9; Palandt/Weidlich, BGB 72. Aufl. § 2198 Rn. 4; ferner für den Fall der Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB OLG München ZEV 2011, 651).
  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96

    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
    Das Beschwerdegericht wird auf dieser Grundlage zu entscheiden haben, ob und inwieweit sich aus einer - gegebenenfalls ergänzenden - Auslegung des Testaments ergibt, dass der Erblasser bei Kenntnis der Unwirksamkeit der von ihm getroffenen Regelung einen anderen Dritten gemäß § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB oder das Nachlassgericht nach § 2200 Abs. 1 BGB ersucht hätte, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen (zur Auslegung in derartigen Fällen vgl. etwa BayObLG ZEV 1997, 338; Staudinger/Reimann, BGB Neubearb. 2012, § 2200 Rn. 8; Keidel/Zimmermann, FamFG 17. Aufl. § 345 Rn. 29; MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2200 Rn. 4).
  • BGH, 25.02.2004 - XII ZB 208/00

    Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
    Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm ZEV 2008, 334; Keidel/Meyer-Holz, FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 6, 9; Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 2).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12

    Notarielles Testament: Auswahl des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
    Hierbei wird das Beschwerdegericht zu beachten haben, dass nach neuerer Rechtsprechung des Senats die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (vgl. § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB), wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam ist (Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12, ZEV 2012, 657 Rn. 6 ff.).
  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
    Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm ZEV 2008, 334; Keidel/Meyer-Holz, FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 6, 9; Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 2).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption

    Im Übrigen ist es unerheblich, ob der Beschwerdeberechtigte tatsächlich Beteiligter des erstinstanzlichen Verfahrens war oder aufgrund seiner Rechtsbetroffenheit hätte hinzugezogen werden müssen (BGH Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12 - FamRZ 2013, 1035 Rn. 21; BT-Drucks. 16/6308 S. 204).
  • BGH, 19.07.2023 - IV ZB 31/22

    Berechtigung eines Pflichtteilsberechtigten zur Einlegung der Beschwerde;

    Nicht ausreichend sind lediglich wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige berechtigte Interessen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, ZEV 2013, 440 Rn. 15 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 25. April 2018 - XII ZB 414/16, NJW-RR 2018, 967 Rn. 11 m.w.N.; vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14, NJW 2016, 250 Rn. 14; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 8. Aufl. § 15 Rn. 99; Sternal/Jokisch, FamFG 21. Aufl. § 59 Rn. 6, 9; Kahl, Beschwerdeberechtigung und Beschwer in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 1981, S. 25 ff., 65 f.; a.A. Hormuth, Beschwerdeberechtigung und materielle Beteiligung im fG-Verfahren, 1976, S. 47 ff., 115, 149 zu § 20 FGG a.F.).

    (3) Die Rechtsstellung des Pflichtteilsberechtigten bei der Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses unterscheidet sich entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde wesentlich von derjenigen eines - gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschwerdebefugten - Vermächtnisnehmers, dessen Vermächtnis gerade durch den Testamentsvollstrecker erfüllt werden soll (dazu Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, ZEV 2013, 440).

    Der Vermächtnisnehmer ist durch die Ernennung oder Ablehnung der Bestellung eines Testamentsvollstreckers im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG in seinen Rechten beeinträchtigt oder zumindest gefährdet, weil er ihn neben dem Erben gemäß § 2213 Abs. 1 Satz 1 BGB unmittelbar auf Erfüllung des Vermächtnisses in Anspruch nehmen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 aaO Rn. 16).

    Außerdem wird er durch das Zugriffsverbot des § 2214 BGB für Eigengläubiger des Erben in das der Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen geschützt, dieser Schutz entfällt jedoch ohne eine Testamentsvollstreckung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 aaO Rn. 17).

  • BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15

    Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Die angefochtene Entscheidung muss danach ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, ZEV 2013, 440 Rn. 15; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 534/14

    Vergütung des Betreuers eines durch Behindertentestament begünstigten

    Zwar kommt es hierfür nicht darauf an, ob und inwieweit der Beschwerdeführer verfahrensrechtlich als Beteiligter anzusehen ist (BGH Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12 - FamRZ 2013, 1035 Rn. 20 mwN).
  • OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18

    Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht:

    Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).
  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13

    Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft:

    Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12 - FamRZ 2013, 1035 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.07.2014 - II ZB 18/13

    Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Aktionärs gegen die Zurückweisung

    Die angefochtene Entscheidung muss ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, NJW-RR 2013, 905 Rn. 15; Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, NJW-RR 2004, 865, 866).
  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 15 W 316/13

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Nachlassgläubigers gegen die Festsetzung der

    Nicht ausreichend sind demgegenüber lediglich wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige berechtigte Interessen (BGH FamRZ 2013, 1035; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 59, Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Im Gegensatz zu der Rechtsstellung eines Vermächtnisnehmers in Bezug auf eine Testamentsvollstreckung, zu deren Aufgaben speziell die Erfüllung des Vermächtnisses gehört (vgl. die Fallkonstellation der Entscheidung des BGH FamRZ 2013, 1035), gehört zu den Aufgaben des Nachlasspflegers nicht, die Interessen bestimmter Nachlassgläubiger zu wahren (siehe dazu die nachstehenden Ausführungen).

  • OLG Bremen, 15.07.2014 - 5 W 13/14

    Rechtsfolgen der Benennung des ein notarielles Testament beurkundenden Notars als

    Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 24.04.2013, IV ZB 42/12, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2018 - 8 W 302/16

    Nachlasssache: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Soweit sich die Beschwerde gegen den Ausspruch Ziffer 3 des angegriffenen Beschlusses (Testamentsvollstreckerzeugnis) richtet, sind neben der Beteiligten Ziff. 1 und 8 auch die Beteiligten Ziff. 9 und 10, die nach dem angefochtenen Testament Vermächtnisnehmer wären und auf deren Vermächtnisse sich die Aufgaben der Testamentsvollstrecker bezögen, beschwerdeberechtigt (vgl. BGH NJW-RR 2013, 905).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 3 Wx 86/21

    Verfahren zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers und zur Erteilung eines

  • OLG Hamm, 23.10.2023 - 10 W 96/23

    Fehlende Beschwerdebefugnis der Nachlassgläubigerin gegen die Ablehnung der

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines

  • BGH, 15.07.2014 - II ZB 19/13

    Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Aktionärs gegen die Zurückweisung

  • OLG München, 05.04.2016 - 31 Wx 395/15

    Kein Anspruch auf Ernennung zum Testamentsvollstrecker

  • OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 20 W 63/14

    Gerichtlicher Prüfungsumfang bei § 2c Abs. 2 Satz 2 KWG

  • OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20

    In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament -

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 3 Wx 151/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vermächtnisnehmers gegen die Anordnung oder

  • AG Velbert, 12.04.2017 - 9 VI 428/12

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • KG, 19.11.2013 - 6 W 171/13

    Keine Beschwerdebefugnis des Pflichtteilsberechtigten gegen TV-Zeugnis

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