Rechtsprechung
BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als Zäsur eines sonst einheitlichen Geschehens; Verdeckungsabsicht bei bedingtem Tötungsvorsatz); Tatbegehung durch Unterlassen (erforderliche Feststellung zum Vorstellungsbild des Täters) - IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterlassen der zur Abwendung des Todeseintritts gebotenen Handlung zur Verdeckung einer "anderen" Straftat als Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Unterlassen der zur Abwendung des Todeseintritts gebotenen Handlung zur Verdeckung einer "anderen" Straftat als Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mord durch Unterlassen - die subjektive Seite
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mordmerkmal: Verdeckungabsicht - und der bedingte Tötungsvorsatz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mordmerkmal: Verdeckungabsicht - und die vorangegangene Körperverletzung
Verfahrensgang
- LG München I, 07.12.2017 - 2 Ks 128 Js 234909/16
- BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18
Papierfundstellen
- StV 2018, 736
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
Vorsatzelement bei hypothetischer Kausalität
So kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird, wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 Rn. 12 mwN).Voraussetzung ist aber stets, dass die Verdeckungshandlung selbst nach der Vorstellung des Täters Mittel der Verdeckung sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 Rn. 12;… MükoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245 f.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
Verfahren nach § 7a sowie Betriebsprüfungen nach § 28p und § 28q SGB IV
Hinzukommen muss für den Vorsatz die individuelle Möglichkeit des Täters, zur Abwehr der Gefahr tätig zu werden, die Erwartung oder mindestens die Erkenntnis der konkreten Möglichkeit des Erfolgseintritts sowie die Abhängigkeit des Erfolgseintritts davon, dass der Täter die ihm gebotene und mögliche Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 - StV 2018, 736).