Rechtsprechung
BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als Zäsur eines sonst einheitlichen Geschehens; Verdeckungsabsicht bei bedingtem Tötungsvorsatz); Tatbegehung durch Unterlassen (erforderliche Feststellung zum Vorstellungsbild des Täters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unterlassen der zur Abwendung des Todeseintritts gebotenen Handlung zur Verdeckung einer "anderen" Straftat als Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht
- rewis.io
Versuchter Verdeckungsmord durch Unterlassen: Anforderungen an die Feststellungen zum Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht im Zusammenhang mit bedingtem Tötungsvorsatz; Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands des Unterlassens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Unterlassen der zur Abwendung des Todeseintritts gebotenen Handlung zur Verdeckung einer "anderen" Straftat als Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mord durch Unterlassen - die subjektive Seite
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mordmerkmal: Verdeckungabsicht - und der bedingte Tötungsvorsatz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mordmerkmal: Verdeckungabsicht - und die vorangegangene Körperverletzung
Verfahrensgang
- LG München I, 07.12.2017 - 2 Ks 128 Js 234909/16
- BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18
Papierfundstellen
- StV 2018, 736
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei …
So kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird, wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 Rn. 12 mwN).Voraussetzung ist aber stets, dass die Verdeckungshandlung selbst nach der Vorstellung des Täters Mittel der Verdeckung sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 Rn. 12;… Müko-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245 f.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis; …
Hinzukommen muss für den Vorsatz die individuelle Möglichkeit des Täters, zur Abwehr der Gefahr tätig zu werden, die Erwartung oder mindestens die Erkenntnis der konkreten Möglichkeit des Erfolgseintritts sowie die Abhängigkeit des Erfolgseintritts davon, dass der Täter die ihm gebotene und mögliche Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 - StV 2018, 736). - BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20
Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die …
Geht der Täter dagegen davon aus, dass nur der Tod des Opfers zur Vortatverdeckung führt, können Verdeckungsabsicht und lediglich bedingter Tötungsvorsatz nicht nebeneinander angenommen werden (st. Rspr.; vgl. Senat…, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 328 f.;… Beschlüsse vom 29. Januar 2020 - 4 StR 564/19, juris Rn. 6; vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18, juris Rn. 12;… Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, juris Rn. 11, jew. mwN).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18 Hinzukommen muss für den Vorsatz die individuelle Möglichkeit des Täters, zur Abwehr der Gefahr tätig zu werden, die Erwartung oder mindestens die Erkenntnis der konkreten Möglichkeit des Erfolgseintritts sowie die Abhängigkeit des Erfolgseintritts davon, dass der Täter die ihm gebotene und mögliche Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 - StV 2018, 736).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2020 - L 2 BA 96/19 Hinzukommen muss für den Vorsatz die individuelle Möglichkeit des Täters, zur Abwehr der Gefahr tätig zu werden, die Erwartung oder mindestens die Erkenntnis der konkreten Möglichkeit des Erfolgseintritts sowie die Abhängigkeit des Erfolgseintritts davon, dass der Täter die ihm gebotene und mögliche Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 - StV 2018, 736).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2019 - L 2 BA 7/19 Hinzukommen muss für den Vorsatz die individuelle Möglichkeit des Täters, zur Abwehr der Gefahr tätig zu werden, die Erwartung oder mindestens die Erkenntnis der konkreten Möglichkeit des Erfolgseintritts sowie die Abhängigkeit des Erfolgseintritts davon, dass der Täter die ihm gebotene und mögliche Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 - StV 2018, 736).