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BGH, 24.04.2018 - 4 StR 456/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - IWW
§ 111i Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 181a Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Tateinheit zwischen der Körperverletzung und der Zuhälterei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.
Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Tateinheit zwischen der Körperverletzung und der Zuhälterei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Körperverletzung durch den Zuhälter