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   BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16   

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https://dejure.org/2018,28248
BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16 (https://dejure.org/2018,28248)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2018 - X ZR 50/16 (https://dejure.org/2018,28248)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2018 - X ZR 50/16 (https://dejure.org/2018,28248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur Realisierung der Zwecke oder Funktionen; Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung " Antrieb zum Straffen von Sicherheitsgurten in einem Fahrzeug" als Neuheit und Erfindung

  • rewis.io

    Patentanspruch: Sachanspruch mit Zweck- oder Funktionsangaben für die beanspruchte Vorrichtung; Bejahung der Patentfähigkeit bei Inkaufnahme von technischen Nachteilen oder Schwierigkeiten durch den Erfinder - Gurtstraffer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 14
    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur Realisierung der Zwecke oder Funktionen; Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung " Antrieb zum Straffen von Sicherheitsgurten in einem Fahrzeug" als Neuheit und Erfindung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Bejahung der Patentfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1329
  • GRUR 2018, 1128
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    b) Zur Bejahung der Patentfähigkeit reicht es nicht aus, dass die vom Streitpatent vorgeschlagene technische Lösung aus Sicht des Standes der Technik mit Nachteilen oder ihre Realisierung mit Schwierigkeiten verbunden ist, wenn die vom Erfinder vorgeschlagene Lösung diese Nachteile oder Schwierigkeiten in Kauf nimmt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57 - Rauchgasklappe).

    Zur Bejahung der Patentfähigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Streitpatent vorgeschlagene technische Lösung aus der Sicht des Standes der Technik mit Nachteilen oder ihre Realisierung mit Schwierigkeiten verbunden ist, die vom Erfinder vorgeschlagenen Lösungsbeispiele diese Nachteile oder Schwierigkeiten aber ignorieren und schlicht in Kauf nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57 unter III 2 c - Rauchgasklappe; vom 8. Januar 2008 - X ZR 110/04, juris Rn. 19; vom 26. August 2014 - X ZR 18/11, juris Rn. 17).

  • BPatG, 25.02.2016 - 7 Ni 1/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Nichtigerklärung eines Patents über einen

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 25.02.2016 - 7 Ni 1/15 (EP) -.
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Es kommt mithin auf die Rechtsbeständigkeit ganzer Anspruchssätze an (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 22 - Informationsübermittlungsverfahren II; Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57 Rn. 27 - Datengenerator), an der es in der erteilten Fassung in Bezug auf Patentanspruch 1 fehlt.
  • BGH, 08.01.2008 - X ZR 110/04

    Nichtigerklärung eines Patents für eine Energiezuführungskette mangels

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Zur Bejahung der Patentfähigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Streitpatent vorgeschlagene technische Lösung aus der Sicht des Standes der Technik mit Nachteilen oder ihre Realisierung mit Schwierigkeiten verbunden ist, die vom Erfinder vorgeschlagenen Lösungsbeispiele diese Nachteile oder Schwierigkeiten aber ignorieren und schlicht in Kauf nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57 unter III 2 c - Rauchgasklappe; vom 8. Januar 2008 - X ZR 110/04, juris Rn. 19; vom 26. August 2014 - X ZR 18/11, juris Rn. 17).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Patentschrift in einem sinnvollen Zusammenhang zu lesen und der Patentanspruch im Zweifel so zu verstehen, dass sich keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Beschreibung und den bildlichen Darstellungen in den Zeichnungen ergeben (BGH, Urteile vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 24 - Okklusionsvorrichtung; vom 2. Juni 2015 - X ZR 103/13, GRUR 2015, 972 Rn. 22 - Kreuzgestänge, jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Er muss mithin objektiv geeignet sein, den angegebenen Zweck oder die angegebene Funktion zu erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 17 mwN - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09

    Patentfähigkeit bestimmter 1,4-substituierter Piperidinderivate der allgemeinen

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Hierbei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, welche der Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht zöge (BGH, Urteile vom 16. Februar 2016 - X ZR 5/14, GRUR 2016, 1023 Rn. 19 - Anrufroutingverfahren; vom 6. März 2012 - X ZR 50/09, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - X ZR 46/09

    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Auf technische Schwierigkeiten oder Nachteile kann deshalb eine erfinderische Tätigkeit nicht gestützt werden, wenn das Streitpatent wie im Streitfall hinsichtlich der sich aus dem zweiten Schneckenradgetriebe ergebenden höheren Untersetzung keine Hinweise zu deren Überwindung aufzeigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - X ZR 46/09, CR 2012, 768 Rn. 47).
  • BGH, 26.08.2014 - X ZR 18/11

    Durch den Stand der Technik nahegelegter Patentanspruch bezüglich eines

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Zur Bejahung der Patentfähigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Streitpatent vorgeschlagene technische Lösung aus der Sicht des Standes der Technik mit Nachteilen oder ihre Realisierung mit Schwierigkeiten verbunden ist, die vom Erfinder vorgeschlagenen Lösungsbeispiele diese Nachteile oder Schwierigkeiten aber ignorieren und schlicht in Kauf nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57 unter III 2 c - Rauchgasklappe; vom 8. Januar 2008 - X ZR 110/04, juris Rn. 19; vom 26. August 2014 - X ZR 18/11, juris Rn. 17).
  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Patentschrift in einem sinnvollen Zusammenhang zu lesen und der Patentanspruch im Zweifel so zu verstehen, dass sich keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Beschreibung und den bildlichen Darstellungen in den Zeichnungen ergeben (BGH, Urteile vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 24 - Okklusionsvorrichtung; vom 2. Juni 2015 - X ZR 103/13, GRUR 2015, 972 Rn. 22 - Kreuzgestänge, jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 5/14

    Anrufroutingverfahren - Patentnichtigkeitssache: Veranlassung des Fachmanns zur

  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Der Vortrag der die Nichtigkeit einwendenden Partei muss die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 2018, 1128, 1130, Rn. 27 ff. - Gurtstraffer) zu der Darlegung fehlender Erfindungshöhe erfüllen.
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2024 - 2 U 6/20
    Er muss mithin objektiv geeignet sein, den angegebenen Zweck oder die angegebene Funktion zu erfüllen (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2018, 1128 Rn. 12 - Gurtstraffer; GRUR 2020, 961 Rn. 31 - FRAND-Einwand; GRUR 2021, 462 Rn. 49 - Fensterflügel; GRUR 2022, 982 Rn. 51 - SRS-Zuordnung).

    Die Patentschrift ist daher in einem sinnvollen Zusammenhang zu lesen und der Patentanspruch im Zweifel so zu verstehen, dass sich keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Beschreibung und den bildlichen Darstellungen in den Zeichnungen ergeben (BGH, GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; GRUR 2015, 972 Rn. 22 - Kreuzgestänge; GRUR 2018, 1128 Rn. 16 - Gurtstraffer; GRUR 2021, 1167 Rn. 21 - Ultraschallwandler).

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Der Vortrag der die Nichtigkeit einwendenden Partei muss die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 2018, 1128, 1130, Rn. 27 ff. - Gurtstraffer) zu der Darlegung fehlender Erfindungshöhe erfüllen.
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