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BGH, 24.05.1955 - 2 StR 66/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 66/55
Deshalb durfte er nicht wegen eines in Tateinheit mit dem Notzuchtsversuch begangenen Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt werden (vgl BGHSt 1, 152). - BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 66/55
Die Glaubwürdigkeit der jugendlichen Zeugin wird eingehend, erforderlichenfalls auch durch Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen zu prüfen und im Urteil näher zu erörtern sein (vgl hierzu BGHSt 2, 163; 3, 27, 52; 7, 82) [BGH 03.12.1954 - 2 StR 287/53]. - BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52
Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit …
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 66/55
Die Glaubwürdigkeit der jugendlichen Zeugin wird eingehend, erforderlichenfalls auch durch Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen zu prüfen und im Urteil näher zu erörtern sein (vgl hierzu BGHSt 2, 163; 3, 27, 52; 7, 82) [BGH 03.12.1954 - 2 StR 287/53].
- BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 66/55
Die Glaubwürdigkeit der jugendlichen Zeugin wird eingehend, erforderlichenfalls auch durch Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen zu prüfen und im Urteil näher zu erörtern sein (vgl hierzu BGHSt 2, 163; 3, 27, 52; 7, 82) [BGH 03.12.1954 - 2 StR 287/53]. - BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 66/55
Die Glaubwürdigkeit der jugendlichen Zeugin wird eingehend, erforderlichenfalls auch durch Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen zu prüfen und im Urteil näher zu erörtern sein (vgl hierzu BGHSt 2, 163; 3, 27, 52; 7, 82) [BGH 03.12.1954 - 2 StR 287/53]. - RG, 11.01.1927 - I 843/26
1. Zum Begriff der Gotteslästerung. 2. Kann das Revisionsgericht die vom …
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 66/55
Dieser Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des Urteils (vgl RGSt 61, 151, 154; RG HRR 1934 Nr. 615; RG HRR 1942 Nr. 514).