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   BGH, 24.05.1960 - 1 StR 211/60   

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https://dejure.org/1960,7344
BGH, 24.05.1960 - 1 StR 211/60 (https://dejure.org/1960,7344)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1960 - 1 StR 211/60 (https://dejure.org/1960,7344)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1960 - 1 StR 211/60 (https://dejure.org/1960,7344)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 1 StR 211/60
    Eine gewisse Dauer ist für den Begriff der unzüchtigen Handlung, anders als für den Begriff des Unzucht treibens in § 175 StGB (vgl. BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]), nicht wesentlich.
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 1 StR 211/60
    Richtig ist nun zwar, daß der Begriff der unzüchtigen Handlung eine Tat von gewisser äußerer Erheblichkeit erfordert; nicht jede kurze oder unbedeutende Berührung oder handgreifliche Zudringlichkeit ist, auch wenn sie auf Sinnenlust beruht, eine unzüchtige Handlung (RGSt 67, 170, 173; BGHSt 2, 163, 166) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51].
  • RG, 19.09.1924 - I 678/24

    Unter welchen Umständen können unzüchtige Betastungen eines Kindes einen bloßen

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 1 StR 211/60
    Sie ist jedenfalls dann nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn - wie hier - die geschlechtliche Beziehung offensichtlich ist und der Täter bereits in der kurzen Berührung die gesuchte geschlechtliche Erregung oder Befriedigung findet (vgl. RGSt 58, 277, 278).
  • RG, 20.03.1933 - II 193/33

    Zur Abgrenzung des Begriffs der unzüchtigen Handlung in den §§ 174, 176 StGB.

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 1 StR 211/60
    Richtig ist nun zwar, daß der Begriff der unzüchtigen Handlung eine Tat von gewisser äußerer Erheblichkeit erfordert; nicht jede kurze oder unbedeutende Berührung oder handgreifliche Zudringlichkeit ist, auch wenn sie auf Sinnenlust beruht, eine unzüchtige Handlung (RGSt 67, 170, 173; BGHSt 2, 163, 166) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51].
  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65

    Rechtsmittel

    Zur Sachrüge wird lediglich bemerkt, daß die Anwendung des Strafgesetzes auf den bisher festgestellten Sachverhalt keine Rechtsfehler erkennen läßt (vgl. RGSt 58, 277, 278; 67, 170; BGHSt 2, 166, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; BGH Urt. v. 24. Mai 1960 - 1 StR 211/60 - undv. 25. Januar 1961 - 2 StR 624/60 -).
  • BGH, 03.07.1968 - 4 StR 242/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Dauer der Handlung ist dann ohnehin nicht wesentlich (BGH Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 211/60 -).
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 621/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern - Anforderungen

    Vielmehr können auch flüchtige Berührungen den Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllen; das gilt jedenfalls dann, wenn die geschlechtliche Beziehung offensichtlich ist und der Täter bereits in dem kurzen Berühren des fremden Körpers geschlechtliche Erregung oder Befriedigung sucht (vgl. RGSt 58, 277, 278; BGH Urt. v. 24. Mai 1960 - 1 StR 211/60 -).
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