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   BGH, 24.05.1960 - VIII ZR 77/59   

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https://dejure.org/1960,6745
BGH, 24.05.1960 - VIII ZR 77/59 (https://dejure.org/1960,6745)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1960 - VIII ZR 77/59 (https://dejure.org/1960,6745)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1960 - VIII ZR 77/59 (https://dejure.org/1960,6745)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 05.11.1924 - I 635/23

    Selbsthilfeverkauf

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - VIII ZR 77/59
    Der Verkäufer darf vielmehr, wenn der Käufer im Leistungsverzug war und die Voraussetzungen des § 326 BGB in unmittelbarer oder bei positiver Vertragsverletzung in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift vorliegen, den Selbsthilfeverkauf auch als Deckungsverkauf behandeln, und zwar auch ohne Setzung einer Nachfrist, wenn es einer solchen nicht bedurfte (vgl. RGZ 109, 134, 136).
  • RG, 03.11.1919 - VI 216/19

    Revisionsumme.

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - VIII ZR 77/59
    Letzteres ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der ursprünglich geltend gemachte Streitwert durch Klageerweiterung oder Erhebung einer Widerklage über die jeweils in Frage kommende Rechtsmittelsumme erhöht wird, obgleich der "neue" Anspruch (Klageerweiterung, Widerklage) jeder tatsächlichen Grundlage entbehrt oder mit dem bisherigen Sachverhalt in Widerspruch steht (RG SeuffArch 89 Nr. 171, vgl. RGZ 139, 221, 223; 97, 85; Rosenberg, Lehrbuch, 8. Aufl. § 134 II 2 b S. 662).
  • RG, 16.01.1933 - VIII 465/32

    Kann ein den Klaganspruch dem Grunde nach für berechtigt erklärendes Urteil mit

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - VIII ZR 77/59
    Letzteres ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der ursprünglich geltend gemachte Streitwert durch Klageerweiterung oder Erhebung einer Widerklage über die jeweils in Frage kommende Rechtsmittelsumme erhöht wird, obgleich der "neue" Anspruch (Klageerweiterung, Widerklage) jeder tatsächlichen Grundlage entbehrt oder mit dem bisherigen Sachverhalt in Widerspruch steht (RG SeuffArch 89 Nr. 171, vgl. RGZ 139, 221, 223; 97, 85; Rosenberg, Lehrbuch, 8. Aufl. § 134 II 2 b S. 662).
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