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   BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99   

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BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99 (https://dejure.org/2000,2619)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - 3 StR 551/99 (https://dejure.org/2000,2619)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99 (https://dejure.org/2000,2619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; § 18 Satz 2 VereinsG; § 255 StGB
    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot (PKK); Räuberische Erpressung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung - Konkurrenzen - Verein - Betätigungsverbot - Gefährliche Körperverletzung - Räuberische Erpressung - Versuch - Tateinheit - Natürliche Handlungseinheit

  • Judicialis

    StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 253 Abs. 2; ; StGB § 255; ; StGB § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 52; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 265; ; VereinsG § 18 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 253 Abs. 1, § 255; StPO § 261
    Sukzessive Tatausführung, natürliche Handlungseinheit, Zweifelssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Konkurrenzen, Tatbestandliche Handlungseinheit bei sukzessiver Tatausführung

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 532
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Dieses Erfordernis besteht bei Erpressung auch dann, wenn durch die Einzelakte, die auf die Willensentschließung des Opfers einwirken sollen, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77).

    Durch die einzelnen Besuche in der ersten Dezemberhälfte 1997 ist lediglich die ursprüngliche Drohung durchgehalten und intensiviert worden (vgl. BGHSt 40, 75, 77), die schließlich durch die Zahlung der "Jahresspende" zu dem von Anfang an beabsichtigten ersten Handlungserfolg gelangte.

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Die tatbestandliche Einheit der Erpressung endet dort, wo der Täter entsprechend den Regelungen über den Rücktritt vom Versuch nicht mehr strafbefreiend zurücktreten kann, d.h. entweder bei der vollständigen Zielerreichung oder beim fehlgeschlagenen Versuch (BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Ob diese auch deswegen nicht hätte bestehen bleiben können, weil - wie die Staatsanwaltschaft meint und wofür vieles spricht - die gegen den Angeklagten sprechenden Umstände in diesem Zusammenhang nicht ausreichend berücksichtigt wurden und die Gesamtstrafe, da sie an der unteren Grenze liegt und die Einsatzstrafe nur geringfügig übersteigt (vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGH, Urt. vom 13. November 1997 - 4 StR 417/97), zumindest eingehender hätte begründet werden müssen, bedarf deshalb keiner weiteren Erörterung.
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 5/97

    Vermögensverwalter - § 266 StGB, Spekulationsgeschäfte, § 52 StGB, mehrere

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 -3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16; Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 -3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16; Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 -3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16; Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Läßt sich nicht klären, durch wieviele Handlungen ein Tatbeteiligter als Mittäter oder Teilnehmer mehrere Einzeltaten gefördert hat, ist im Zweifel zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGH wistra 1997, 61, 62; NStZ 1997, 121; Rissing-van Saan aaO g 52 ff. Rdn. 16).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Eine einheitliche Handlung im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit ist nur dann gegeben, wenn mehrere im wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs derart eng miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden objektiv auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGHSt 10, 230, 231; 43, 312, 315; Tröndle/ Fischer, StGB 49. Aufl. vor § 52 Rdn. 2).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Eine einheitliche Handlung im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit ist nur dann gegeben, wenn mehrere im wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs derart eng miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden objektiv auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGHSt 10, 230, 231; 43, 312, 315; Tröndle/ Fischer, StGB 49. Aufl. vor § 52 Rdn. 2).
  • BGH, 12.06.1997 - 1 StR 245/97

    Eigener Tatbeitrag als Grundlage für die Beurteilung der Frage des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
    Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 -3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16; Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 417/97

    Erfordernis der Benennung aller Einzelstrafen in den Urteilsgründen im Falle der

  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 293/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich einer rechtswidrigen Bereicherung: Irrtum über

    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 Rn. 29, BGHSt 41, 368, 369 und vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99 Rn. 6; Beschlüsse vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08 Rn. 4; vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11 Rn. 5; vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17 Rn. 8 und vom 4. Juni 2019 - 4 StR 116/19 Rn. 4).
  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5; Beschlüsse vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11, NStZ-RR 2012, 79).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 480/11

    Konkurrenzen bei der (versuchten) räuberischen Erpressung (Handlungseinheit;

    Dabei ist es jedoch erforderlich, dass die weiteren Tathandlungen auf die vorhergehende Handlung aufsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5) und sich nicht als neuer Anlauf zur (vollständigen) Erreichung des ursprünglich angestrebten Taterfolges darstellen.

    Ein Wechsel des Angriffsmittels, räumliche Trennungen oder längere zeitliche Intervalle zwischen den jeweiligen Einzelakten stellen die Annahme einer Bewertungseinheit nicht grundsätzlich in Frage (BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5; SSW-StGB/Eschelbach § 52 Rn. 36; Puppe JR 1996, 513, 514), können aber ein Indiz für einen neuerlichen Tatbeginn sein.

    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst dann, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5; Beschluss vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; SSW-StGB/Eschelbach § 52 Rn. 37; Beulke/Satzger NStZ 1996, 432, 433).

  • BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13

    Erpressung (Tateinheit bei mehreren Angriffen auf die Willensfreiheit: rechtliche

    Eine solche sukzessive Tatausführung kann auch dann vorliegen, wenn der Täter zunächst davon ausgeht, den angestrebten Taterfolg durch eine Handlung erreichen zu können, sich dann aber umgehend zu weiteren Tathandlungen entschließt, die auf die vorhergehende Handlung aufsetzen, nachdem die ins Auge gefasste Handlung keinen oder nur einen Teilerfolg erbracht hat (Senatsbeschluss vom 22. November 2011 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5).

    Beendet waren das Tatgeschehen und damit die rechtliche Bewertungseinheit daher erst mit dem Eintritt des vollständigen, von Anfang an erstrebten Taterfolgs (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22. November 2011 aaO; BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 aaO; Eschelbach aaO, Rn. 37).

  • BGH, 01.03.2023 - 4 StR 306/22

    Erpressung (Versuch; Konkurrenzen: weitere unter Drohung mit dem Messer

    Denn angesichts des engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs der Ausführungshandlungen sowie des von Anfang an bereits einen etwaigen Einsatz des Messers umfassenden Willens des Angeklagten wäre anderenfalls - wie vom Landgericht zugrunde gelegt - eine die beiden Erpressungshandlungen verbindende natürliche Handlungseinheit gegeben (vgl. zu deren Voraussetzungen näher BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17, juris Rn. 8 mwN), die durch den Wechsel des Angriffsmittels nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, NStZ 2000, 532).
  • KG, 12.01.2009 - 1 Ss 409/08

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Natürliche Handlungseinheit bei

    Eine einheitliche Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit ist dann gegeben, wenn mehrere im wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs derart eng miteinander verbunden sind, dass das gesamte Tätigwerden objektiv auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2005 - (4) 1 Ss 251/05 (111/05) - BGH NStZ 2000, 532; BGHSt 4, 219).
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