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   BGH, 24.05.2004 - II ZA 21/03   

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https://dejure.org/2004,12605
BGH, 24.05.2004 - II ZA 21/03 (https://dejure.org/2004,12605)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2004 - II ZA 21/03 (https://dejure.org/2004,12605)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - II ZA 21/03 (https://dejure.org/2004,12605)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der vorinstanzlichen Entscheidung; Verpflichtung des Revisionsgerichts zur Aufklärung von Tatsachen anhand einer Durchforschung der Akten oder mittels Beiziehung der Akten anderer Verfahren von Amts wegen; ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 88 Abs. 2; ; ZPO a.F. § 561; ; ZPO n.F. § 559

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 312/88

    Gesellschafter - Beschränkung der Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 24.05.2004 - II ZA 21/03
    Der Vorsitzende Richter Dr. h.c. Röhricht habe an dem Senatsurteil vom 12. März 1990 (II ZR 312/88, ZIP 1990, 715) mitgewirkt, in dessen Tatbestand der Abschluß eines Gesellschaftsvertrages zwischen den jetzigen Beklagten zu 1 bis 9 (in GbR) vom 21. Mai 1984 "frei erfunden" sowie die Tatsachen "unterdrückt" worden seien, daß die Beklagten zu 1 bis 9 das Eigentum an den Grundstücken K. 12-15 erst am 20. September 1985 als GbR erworben hätten und seither "gemeinschaftlich untätig geblieben" seien, weshalb sie keine Rechtsverhältnisse zu Dritten hätten begründen können.

    Er und die ebenfalls abgelehnten Richter Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und Münke hätten schließlich durch Urteil vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00, BGHZ 146, 341) "- nach einer Scham-Verjährungsfrist von zehn Jahren -" die Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der "GbR" geändert und dies u.a. auf das Urteil vom 12. März 1990 (aaO) gestützt.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 24.05.2004 - II ZA 21/03
    Er und die ebenfalls abgelehnten Richter Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und Münke hätten schließlich durch Urteil vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00, BGHZ 146, 341) "- nach einer Scham-Verjährungsfrist von zehn Jahren -" die Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der "GbR" geändert und dies u.a. auf das Urteil vom 12. März 1990 (aaO) gestützt.
  • BGH, 25.06.1990 - II ZR 186/89
    Auszug aus BGH, 24.05.2004 - II ZA 21/03
    Euro geführt habe, liege dem Nichtannahmebeschluß des Senates vom 25. Juni 1990 (II ZR 186/89) zugrunde, an dem der abgelehnte Richter wiederum mitgewirkt habe.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 6 Ta 207/09

    Prozesskostenhilfe

    Hierzu sind - wie bereits ausgeführt - die erforderlichen Tatsachen von der Antragstellerin beizubringen (vgl. auch: BGH, Urteil vom 24. Mai 2004 - II ZA 21/03 -).
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