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   BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01   

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BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01 (https://dejure.org/2005,14292)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2005 - X ZR 207/01 (https://dejure.org/2005,14292)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - X ZR 207/01 (https://dejure.org/2005,14292)
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  • BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92

    "Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis

    Auszug aus BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01
    Wie sich aus § 82 PatG, der gemäß § 118 PatG auch im Berufungsverfahren Anwendung findet, ergibt, kann im Falle der Säumnis der ordnungsgemäß geladenen Partei in der Sache entschieden werden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen; Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01
    Das nach Erlöschen des Streitpatents erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis für die Nichtigkeitsklage ergibt sich hier daraus, daß ein Verletzungsrechtsstreit zwischen den Parteien vor dem Landgericht München I anhängig ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats; Urt. v. 29.09.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Urt. v. 26.06.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl., Rdn. 120 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01
    Das nach Erlöschen des Streitpatents erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis für die Nichtigkeitsklage ergibt sich hier daraus, daß ein Verletzungsrechtsstreit zwischen den Parteien vor dem Landgericht München I anhängig ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats; Urt. v. 29.09.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Urt. v. 26.06.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl., Rdn. 120 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93

    "Schutzüberzug für Klosettbrillen"; Rechtsstellung des Patentinhabers im

    Auszug aus BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01
    Wie sich aus § 82 PatG, der gemäß § 118 PatG auch im Berufungsverfahren Anwendung findet, ergibt, kann im Falle der Säumnis der ordnungsgemäß geladenen Partei in der Sache entschieden werden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen; Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
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