Rechtsprechung
BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06, 2 AR 102/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 138 c StPO; § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 258 StGB; Art. 12 GG; Art. 6 EMRK
Ausschluss eines Verteidigers (versuchte Strafvereitelung); Strafvereitelung durch Strafverteidiger (effektives Verteidigungsverhalten; Leugnen des Holocaust); Fall Zündel - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Verteidigers von der Mitwirkung an einem Strafverfahren - Strafvereitelung durch einen Rechtsanwalt - Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verteidigerverhalten
- Wolters Kluwer
- Judicialis
StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 138 c Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 138 c Abs. 2; ; StPO § 138 d Abs. 6 Satz 1; ; StPO § 257 a; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 258
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Ausschließung des Verteidigers bei "Konfliktverteidigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 258 Abs. 1
Strafvereitelung durch Strafverteidiger - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwirft sofortige Beschwerden gegen Verteidigerausschluss in der Strafsache Zündel
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2421
- NStZ 2006, 510
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08
Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin …
Der Versuch der Strafvereitelung scheiterte erst, als die Angeklagte als Verteidigerin durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. März 2006 (JZ 2006, 1129) und des Bundesgerichtshofes vom 24. Mai 2006 (NJW 2006, 2421) rechtskräftig aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde. - OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung
(1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690;… OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff;… OLG Karlsruhe a. a. O.). - OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Eine andere Beurteilung des Verteidigerhandelns kann allerdings geboten sein, wenn es sich als verteidigungsfremdes Verhalten erweist, das trotz des äußeren Anscheins der Verteidigung nach den Maßstäben des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts nichts zu solcher beizutragen vermag (BGH NJW 2006, 2421).