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BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Urteilszustellung; Abweichung der zugestellten Ausfertigung eines Urteils von der Urschrift; Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsschrift; Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 317 § 519
Rechtsfolgen des Abweichens von Urteil und -ausfertgung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Abweichung des zur Zustellung verwendeten Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.04.2004 - 22 O 44/02
- OLG Köln, 14.12.2005 - 2 U 65/04
- BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05
- OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1570
- MDR 2006, 1360
- FamRZ 2006, 1114
- VersR 2007, 269
- BB 2006, 1822
- AnwBl 2006, 171
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09
Voraussetzung des Berufungsfristbeginns
Für die Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist kommt es entscheidend auf äußere Form und Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an; bei Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung ist allein die Ausfertigung maßgeblich, weil allein sie nach außen in Erscheinung tritt und die Beschwerdepartei ihre Rechte nur anhand der Ausfertigung wahrnehmen kann und muss (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - NJW 2001, 1653, 1654 und BGH Beschluss vom 25. Mai 2006 - IV ZB 47/05 - FamRZ 2006, 1114, 1115). - BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17
Legitimationswirkung auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen; Darstellen der …
Der Berichtigungsbeschluss wirkt auf die Zeit der Verkündung des Urteils zurück und dessen neue Fassung gilt als die ursprüngliche (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - V ZR 21/83, BGHZ 98, 184, 186; Beschluss vom 24. Mai 2006 - IV ZB 47/05, FamRZ 2006, 1114, 1116 mwN), so dass auch insoweit die Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts gilt. - BGH, 09.06.2010 - XII ZB 133/09
Beginn der Berufungsfrist bei unterbliebener Zustellung der Urteilsausfertigung
Für die Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist kommt es entscheidend auf äußere Form und Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an; bei Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung ist allein die Ausfertigung maßgeblich, weil allein sie nach außen in Erscheinung tritt und die Beschwerdepartei ihre Rechte nur anhand der Ausfertigung wahrnehmen kann und muss (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - NJW 2001, 1653, 1654 und BGH Beschluss vom 25. Mai 2006 - IV ZB 47/05 - FamRZ 2006, 1114, 1115).
- OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06
Anspruch auf Zahlung eines Testamentsvollstreckers auf Verteilung des nach …
Auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2006 - IV ZB 47/05 - wird Bezug genommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 1 A 2575/15
Zulassung der Berufung wegen eines relevanten Verfahrensmangels; Mangelhaftigkeit …
vgl. zu den Konsequenzen derartiger Mängel für den Lauf der Rechtsmittelfristen: BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - IV ZB 47/05 -, MDR 2006, 1360, juris, Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 22. März 1991 - 7 B 30/1991 -, NVwZ 1991, 681 = juris, Rn. 3. - BPatG, 04.06.2008 - 29 W (pat) 14/08 Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört nämlich zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem Büropersonal, mag dieses auch noch so geschult sein, nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst zu überprüfen (NJW-RR 1988, 1528; FamRZ 2004, 1020; NJW-RR 2006, 1570).