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   BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03   

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https://dejure.org/2006,716
BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03 (https://dejure.org/2006,716)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2006 - IV ZR 263/03 (https://dejure.org/2006,716)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - IV ZR 263/03 (https://dejure.org/2006,716)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mehrwertsteuerklausel bei Kaskoversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen der Kaskoversicherung bei Ersatzbeschaffung nach Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges; Abhängigkeit der Erstattung der Mehrwertsteuer von Seiten des Kaskoversicherers von deren tatsächlicher Entrichtung durch den Versicherungsnehmer; Unwirksamkeit wegen ...

  • Judicialis

    AKB § 13; ; BGB § 307 BK

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13; BGB § 307
    Wegen Intransparenz unwirksame Klausel über Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Zahlung durch den VN

  • RA Kotz

    Kaskoversicherung: Ersatz der Mehrwertsteuer bei Kaskoschaden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13; BGB § 307
    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in der Fahrzeugversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klausel zum Ersatz der Mehrwertsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung - BGH kippt MwSt-Klausel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    AGB-Klausel unklar - BGH kippt Klausel einer Kaskoversicherung zur Mehrwertsteuer

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Mehrwertsteuererstattung in der Kaskoversicherung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Mehrwertsteuererstattung in der Kaskoversicherung

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Tausende von Kaskoabrechnungen falsch!

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kasko-Versicherung - Mehrwertsteuerklausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kasko, Mehrwertsteuer - Häufig verwendete Mehrwertsteuer-Klausel in der Kaskoversicherung unwirksam!

  • wgk.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss MWSt-Erstattung, Unwirksamkeit der Klausel in der Kaskoversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2545
  • MDR 2006, 1405 (Ls.)
  • NZV 2006, 472
  • VersR 2006, 1066
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) betrifft dagegen einen anderen Fall.

    In seinem Urteil vom 24.05.2006 (IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urt.v. 30.01.1985 - IVa ZR 109/83 - VersR 1985, 354) die Auslegung der im entschiedenen Fall zugrundeliegenden Vereinbarungen der Parteien betraf, und nicht einen allgemeingültigen Grundsatz der Fahrzeugversicherung.

    Die Kaskoversicherung ist ihrer Natur nach jedoch nicht zwingend auf den vollen Ersatz des Vermögensschadens gerichtet (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066).

    Wenn die Versicherungsbedingungen klar seien und der Versicherungsnehmer die Wahl der Schadensabwicklung habe, sei sogar in diesem Fall ein Nachteil des Versicherungsnehmers nicht erkennbar (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066).

    Auch liegen nach dem oben Gesagten nicht die unklaren Formulierungen zugrunde, wie sie in den Versicherungsbedingungen enthalten waren, über die der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 205.2006 - IV ZR 263/03- VersR 2006, 1066) zu entscheiden hatte.

    Eine solche Variante gibt es hier jedoch nicht, weil die Kaskoversicherung ihrer Natur nach nicht zwingend auf den vollen Ersatz des Vermögensschadens gerichtet ist (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066), es also keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers wäre, wenn er beim Kauf von Privat anstatt vom Händler den Umsatzsteueranteil des Kaufpreises nicht erhielte.

  • OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Erstattung von Mehrwertsteuer bei Abhandenkommen des

    a) Zunächst liegt keine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, weil es ein solches bereits nicht gibt (BGH VersR 2006, 1066).

    b) Die Klausel gefährdet auch nicht die Erreichung des Vertragszwecks nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH VersR 2006, 1066).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2020 - 4 U 134/18

    Zum Versicherungsschutz in Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Haftung

    Nach dem Transparenzgebot im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Verwender von Allgemeinen Geschäfts- bzw. - hier - Versicherungsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen; insbesondere müssen Nachteile und Belastungen so weit erkennbar werden, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 24. Mai 2006, Az. IV ZR 263/03, zitiert nach juris, Rdnr. 25).
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