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   BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11   

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https://dejure.org/2012,13559
BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11 (https://dejure.org/2012,13559)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - 5 StR 567/11 (https://dejure.org/2012,13559)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11 (https://dejure.org/2012,13559)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 6 AufenthG; § 96 AufenthG; § 97 AufenthG
    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht (formell bestandskräftige Visa von Drittstaatsangehörigen; Vorabentscheidungsverfahren)

  • lexetius.com

    AufenthG § 95 Abs. 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 95 Abs 6 AufenthG, § 96 AufenthG, § 97 AufenthG
    Strafbarkeit der Einreise bzw. Verbringung vietnamesischer Staatsangehöriger nach Deutschland: Erschleichung formell bestandskräftiger Touristenvisa bzw. Arbeitsvisa duch arglistige Täuschung von Mitarbeitern der ungarischen Botschaft in Vietnam

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck der erlangten Visa

  • rewis.io

    Strafbarkeit der Einreise bzw. Verbringung vietnamesischer Staatsangehöriger nach Deutschland: Erschleichung formell bestandskräftiger Touristenvisa bzw. Arbeitsvisa duch arglistige Täuschung von Mitarbeitern der ungarischen Botschaft in Vietnam

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck der erlangten Visa

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Einschleusen von Ausländern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Revisionsentscheidung des BGH zu § 95 Abs. 6 AufenthG in der Vorlagefrage an den EuGH in der Rs. C-83/12 - "Minh Khoa Vo"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 239
  • NJW 2012, 2210
  • NStZ 2012, 644
  • StV 2013, 311
  • JR 2012, 525
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Der im Ausländerstrafrecht geltende Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät wird durch die unionsrechtlich zulässige (EuGH, Urteil vom 10. April 2012 - C-83/12 PPU) Gleichstellungsklausel des § 95 Abs. 6 AufenthG durchbrochen, der auch auf Auslandssachverhalte anzuwenden ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, BGHSt 57, 239 Rn. 12 und vom 9. Januar 2018 - 3 StR 541/17 Rn. 10).
  • OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14

    Feststellung einer unerlaubten Einreise eines Ausländers im Sinne des § 95 Abs. 1

    Insoweit käme eine unerlaubte Einreise nur in Betracht, wenn die tschechischen Aufenthaltstitel selbst auf unlautere Weise erlangt worden wären (§ 95 Abs. 6 AufenthG; vgl. BGH NStZ 2012, 644) oder die Motivation der Ausländer, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Einreise entfaltete.
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Der Umstand, dass ein formell bestandskräftiger Aufenthaltstitel grundsätzlich eine vollziehbare Ausreisepflicht hindert, führt indessen nicht dazu, dass die ausdrücklich auch auf § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zielende Regelung des § 95 Abs. 6 AufenthG nicht anwendbar wäre (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11 -, BGHSt 57, 239-247, Rn. 16).
  • BGH, 09.01.2018 - 3 StR 541/17

    Einschleusen von Ausländern (Einreise mit einem rechtsmissbräuchlich erlangten

    In verwaltungsrechtlicher Hinsicht bleibt es deshalb dabei, dass der Aufenthaltstitel bis zu seinem Widerruf nach § 52 AufenthG oder seiner Rücknahme nach § 48 VwVfG wirksam ist (allg. Meinung; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, BGHSt 57, 239, 243; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 49; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 37 mwN; BeckOK AuslR/Hohoff, § 95 AufenthG Rn. 20; Kretschmer, Ausländerstrafrecht, § 4 Rn. 69).

    Im Strafverfahren ist deshalb jedenfalls aufzuklären, ob die genannten Verhaltensweisen - und welche im konkreten Fall - für die Erteilung des Aufenthaltstitels kausal geworden sind (MüKoStGB/Gericke aaO mwN; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, BGHSt 57, 239, 242; auch Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 278 ff. hebt das Kausalitätserfordernis hervor; vgl. zur Vorschrift des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB, an dem sich der Gesetzgeber bei der Einführung von § 95 Abs. 6 AufenthG orientiert hat SKStGB/Schall, 9. Aufl., § 330d Rn. 49 und MüKoStGB/Schmitz, 2. Aufl., § 330d Rn. 33, die beide weiter davon ausgehen, dass der unlauter erlangte, begünstigende Verwaltungsakt auch materiell rechtswidrig sein müsse; so auch S/S/Hecker/Heine, StGB, 29. Aufl., § 330d Rn. 30 f.; SSW/Saliger, StGB, 3. Aufl., § 330d Rn. 15).

  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 351/11

    Verwerfung einer Revision wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens

    Auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats in der parallel gelagerten Sache hat der Europäische Gerichtshof mit dem genannten Urteil entschieden, dass durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck erlangte, jedoch formell bestandskräftige Visa von Drittstaatsangehörigen deren Strafbarkeit wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts (§ 95 Abs. 1 Nr. 2, 3 AufenthG) sowie eine Strafbarkeit gemäß den hieran anknüpfenden Schleusungstatbeständen der §§ 96, 97 AufenthG unionsrechtlich unbedenklich nicht ausschließen (im Einzelnen BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11; zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums;

    War ein solches erteilt, entfaltete es Tatbestandswirkung unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Richtigkeit (BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105); der Aufenthalt war daher auch dann erlaubt, wenn das Visum den Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nicht umfasste (vgl. BGH aaO, S. 116) oder rechtsmissbräuchlich erlangt worden war (BGH aaO, S. 115 - vgl. insoweit zur geltenden Rechtslage nach Einführung des § 95 Abs. 6 AufenthG BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, NJW 2012, 2210, unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 10. April 2012 - Rs. C-83/12 PPU, EuGRZ 2012, 310).

    Nach den vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. April 2005 ( aaO) zur Auslegung der §§ 92, 92a AuslG entwickelten Grundsätzen war der Aufenthalt der diesen Staaten angehörigen Frauen bei Vorliegen eines formell wirksamen Visums unabhängig von der während des Aufenthalts aufgenommenen Erwerbstätigkeit und - vor Einführung des § 95 Abs. 6 AufenthG (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11 aaO, Tz. 14) - unabhängig davon erlaubt, ob die Aufnahme dieser Tätigkeit bereits bei Erteilung des Visums beabsichtigt war und den Behörden verschwiegen wurde.

  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

    Die Angeklagte hatte diese vor deren Visumsantrag entsprechend beraten und sie anschließend bei der gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6, § 14 Abs. 1 Nr. 2a AufenthG illegalen Einreise, bei der sie das erschlichene Visum durch Vorzeigen gebrauchte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, NStZ 2012, 644; vom 9. Januar 2018 - 3 StR 541/17, juris Rn. 10), sowie ihrem anschließenden unerlaubten Aufenthalt (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) unterstützt, indem sie die Buchung der Flüge unter Mithilfe des M. organisierte, die Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellte, die Tätigkeit der Frauen und deren Person im Internet bewerben ließ, sich um deren Terminvereinbarungen sowie ihre Versorgung mit Hygieneartikeln und Handtüchern kümmerte (vgl. zu möglichen Beihilfehandlungen: Mosbacher in Kluth/ Hornung/Koch, ZuwanderungsR-HdB, 3. Aufl., § 10 Rn. 35).
  • OVG Hamburg, 19.09.2013 - 3 Bs 226/13

    Einreise mit Schengen-Visum trotz beabsichtigten Daueraufenthalt

    Ob damit die mit einem solchen Aufenthaltstitel vorgenommene Einreise als unerlaubt anzusehen ist (dies verneint das BVerwG für ein erschlichenes Schengen-Visum, Urt. v. 11.1.2011, BVerwGE 138, 353, 362 Rn. 20; Urt. v. 16.11.2010, BVerwGE 138, 122, 130 Rn. 19, allerdings jeweils unter Bezugnahme auf die überholte Rechtsprechung des BGH, Urt. v. 27.4.2005, NJW 2005, 2095; siehe nunmehr BGH, Beschl. v. 24.5.2012, BGHSt 57, 239) oder sie lediglich der unerlaubten Einreise gleichgestellt wird, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in

    Im Rahmen dieser - zutreffend unter dem Gesichtspunkt eines uneigentlichen Organisationsdeliktes (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, StV 2010, 363; vom 23. Mai 2012 - 2 StR 555/12, wistra 2012, 389 f.; BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, StV 2013, 386, 387) als einheitlich gewerteten - Tat ist für die als "Fall 8' und "Fall 36' erfassten Vorgänge der Eintritt eines Schadens nicht belegt.
  • VG München, 04.12.2013 - M 23 S 13.5250

    Zurückweisung; Schengen-Visum; falsche Angaben

    Auf das Vorliegen eines Ausweisungsgrunds auf Grund der Erfüllung eine Straftatbestands nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. Abs. 6 AufenthG (vgl. insoweit BGH, B.v. 24.5.2012 - 5 StR 567/11; BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679; OVG Hamburg, B.v. 19.9.2013 - 3 Bs 226/13 - jeweils juris) sowie auf einen gegebenenfalls vorhandenen Anwendungsvorrang der unionsrechtlichen zwingenden Zurückweisungsbestimmungen in Art. 13 SGK kommt es daher nicht mehr an.
  • OVG Hamburg, 25.03.2013 - 3 Bs 90/13

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Falschangaben zum Einreisezweck im

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