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   BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11   

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https://dejure.org/2012,4797
BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11 (https://dejure.org/2012,4797)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - IX ZR 175/11 (https://dejure.org/2012,4797)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - IX ZR 175/11 (https://dejure.org/2012,4797)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 135 Abs 1 BauGB, § 187 Abs 1 BGB, § 187 Abs 2 BGB, § 188 Abs 2 BGB, § 193 BGB
    Grundstückszwangsversteigerung: Gesetzliche Fälligkeitsfrist eines Erschließungsbeitrags; Anrecht aus einem vorgemerkten bedingten Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten; Verjährung der Ausübung des Wiederkaufsrechts und des Herausgabeanspruchs des ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Verjährung der rechtsgestaltenden Ausübung des Wiederkaufsrechts und des Herausgabeanspruchs des Wiederkäufers auf ein verkauftes Grundstück

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Aufteilung des Zwangsversteigerungserlöses zwischen dem vorrangigen Grundschuldgläubiger und dem Wiederkaufsberechtigten mit vorgemerktem bedingten Rückauflassungsanspruch im Konkurs des Wiederverkäufers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 187, 188, 193, 196, 456, 457, 462, 883; BauGB § 135; ZVG §§ 10, 92, 114
    Berücksichtigung von Erschließungsbeiträgen sowie einer Rückauflassungsvormerkung gegenüber abgetretenem Grundpfandrecht bei Erlösverteilung nach gescheitertem städtebaulichen Vertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag; Fälligkeit; Verlängerung der Fälligkeitsfrist; Säumniszuschlag; Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten in der Zwangsversteigerung; Zuteilung des Überschusses; Verjährung des Wiederkaufsrechts

  • rewis.io

    Grundstückszwangsversteigerung: Gesetzliche Fälligkeitsfrist eines Erschließungsbeitrags; Anrecht aus einem vorgemerkten bedingten Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten; Verjährung der Ausübung des Wiederkaufsrechts und des Herausgabeanspruchs des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur Verjährung der rechtsgestaltenden Ausübung des Wiederkaufsrechts und des Herausgabeanspruchs des Wiederkäufers auf ein verkauftes Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederkaufsvormerkung in der Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung eines Wiederkaufsrechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wiederkaufsvormerkung in der Zwangsversteigerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Rangverjährung rückständiger Erschließungsbeiträge bei Beschlagnahme des Grundstücks nach Fristablauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2504
  • ZIP 2012, 1629
  • MDR 2012, 1062
  • WM 2012, 1441
  • DÖV 2012, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.06.1972 - V ZR 95/70

    Wert eines siedlungsrechtlichen Wiederkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    Insoweit setzt sich kraft der Surrogationswirkung des Zuschlags (BGH, Urteil vom 5. November 1976 - V ZR 5/75, WM 1977, 17, 18; vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, WM 2010, 806 Rn. 8) der vorgemerkte Auflassungsanspruch rangidentisch als vorgemerkter Übereignungsanspruch am Zwangsersteigerungserlös fort, der ein entsprechendes Anrecht auf die hoheitliche Erlöszuteilung begründet (ebenso infolge Anwendung von § 92 Abs. 1 ZVG BGH, Urteil vom 17. Dezember 1971 - V ZR 137/69, BGHZ 57, 356, 357; vom 23. Juni 1972 - V ZR 95/70, BGHZ 59, 94, 95, jeweils zum dinglichen Wiederkaufsrecht nach § 20 RSiedlG; BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, NJW-RR 1987, 890, 891 unter II. 1.).

    Das war in den zuvor genannten Entscheidungen des V. Zivilsenats vom 17. Dezember 1971 und 23. Juni 1972 (aaO) zum siedlungsrechtlichen Wiederkaufsrecht, die als der Differenztheorie außerordentlich nahe kommend gewertet werden (Staudinger/Gursky, BGB, 2008, § 883 Rn. 304; MünchKomm-BGB/Kohler, aaO), anscheinend nicht der Fall.

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 237/86

    Aufteilung des Versteigerungserlöses unter mehreren Berechtigten

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    Insoweit setzt sich kraft der Surrogationswirkung des Zuschlags (BGH, Urteil vom 5. November 1976 - V ZR 5/75, WM 1977, 17, 18; vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, WM 2010, 806 Rn. 8) der vorgemerkte Auflassungsanspruch rangidentisch als vorgemerkter Übereignungsanspruch am Zwangsersteigerungserlös fort, der ein entsprechendes Anrecht auf die hoheitliche Erlöszuteilung begründet (ebenso infolge Anwendung von § 92 Abs. 1 ZVG BGH, Urteil vom 17. Dezember 1971 - V ZR 137/69, BGHZ 57, 356, 357; vom 23. Juni 1972 - V ZR 95/70, BGHZ 59, 94, 95, jeweils zum dinglichen Wiederkaufsrecht nach § 20 RSiedlG; BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, NJW-RR 1987, 890, 891 unter II. 1.).

    Über das bessere Recht der Parteien entscheidet endgültig erst der Folgeprozess (zum Petentenstreit im Fall einer Hinterlegung vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, NJW-RR 1987, 890).

  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 251/93

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    Zum anderen muss das Recht gemäß § 456 Abs. 1 BGB ausgeübt worden sein, damit der gesicherte Herausgabeanspruch entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1994 - IX ZR 251/93, NJW 1994, 3299 unter II. vor 1.).

    Die Frage, ob hierbei im Sinne der sogenannten Differenztheorie die Gegenleistung der geschuldeten Übereignung von dem Betrag des Erlösanrechts abgezogen werden muss, hat der Bundesgerichtshof in dem genannten Urteil vom 22. September 1994 (aaO S. 3301 unter III.) offen lassen können.

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    Außerdem verschiebt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag und der frühestmögliche Eintritt des Verzuges auf den darauffolgenden Tag nur dann, wenn der letzte Tag einer Fälligkeitsfrist rechnerisch auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt (BGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 159/06, BGHZ 171, 33 Rn. 13 und 24, jeweils a.E.).

    b) Der Begriff der Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem an der Gläubiger die Leistung verlangen kann (BGH, aaO NJW 2007, 1581 Rn. 16, in BGHZ 171, 33 nicht mit abgedruckt).

  • BGH, 20.12.2007 - V ZB 89/07

    Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Last in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    a) Bei der Grundstückszwangsversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Lasten wie der Erschließungsbeitrag gemäß § 134 Abs. 2 BauGB in die Rangklasse 3, wenn der Gläubiger innerhalb von vier Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit wegen dieses Anspruchs die Anordnung der Zwangsversteigerung, die Zulassung des Beitritts zu einem bereits anhängigen Verfahren beantragt oder seinen Anspruch angemeldet hat (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - V ZB 89/07, WM 2008, 740 Rn. 13).

    c) Den Rang von Säumniszuschlägen hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 20. Dezember 2007 (aaO Rn. 1 und 19) ohne nähere Begründung nach § 10 Nr. 7 ZVG bestimmt, wenn das Hauptrecht die ursprüngliche Rangklasse 3 durch den Zeitablauf verloren hatte.

  • BGH, 10.03.1967 - V ZR 72/64

    Voraussetzung der Ersatzabsonderung

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    veräußerte und die nachrangigen Grundpfandgläubiger an dem Kauferlös ein Absonderungsrecht beanspruchten (BGH, Urteil vom 10. März 1967 - V ZR 72/64, BGHZ 47, 181, 183 f).
  • BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    Die Verjährung des Herausgabeanspruchs gemäß § 457 Abs. 1 BGB läuft erst mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts an (BGH, Urteil vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 391), die hier noch nicht erklärt worden ist.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    So wie die Saldotheorie im Insolvenzrecht jedoch nur eingeschränkt gilt und gegen die Masse kein Vorrecht des Gegenanspruchs begründet (BGH, Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 457/99, BGHZ 150, 138, 146 f unter IV. 2. c; vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03, BGHZ 161, 241, 250 f unter II. 3. b, bb; vom 22. April 2010 - IX ZR 163/09, NJW 2010, 2125 Rn. 8 f), so haben auch in der Einzelzwangsvollstreckung derartige Wertungen allenfalls dort Platz, wo sie mit den vollstreckungsrechtlichen Belangen nicht kollidieren.
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    So wie die Saldotheorie im Insolvenzrecht jedoch nur eingeschränkt gilt und gegen die Masse kein Vorrecht des Gegenanspruchs begründet (BGH, Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 457/99, BGHZ 150, 138, 146 f unter IV. 2. c; vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03, BGHZ 161, 241, 250 f unter II. 3. b, bb; vom 22. April 2010 - IX ZR 163/09, NJW 2010, 2125 Rn. 8 f), so haben auch in der Einzelzwangsvollstreckung derartige Wertungen allenfalls dort Platz, wo sie mit den vollstreckungsrechtlichen Belangen nicht kollidieren.
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
    Der Konkursverwalter ist nach § 24 KO Schuldner des vorgemerkten Anspruchs, den er erfüllen muss, sofern seine Entstehung nur noch vom rechtsgestaltenden Willen der Beklagten abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2006 - IX ZR 11/05, BGHZ 166, 319 Rn. 12 f).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 163/09

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen: Saldierung des

  • RG, 28.04.1934 - V 6/34

    Wie wirkt eine außerhalb des geringsten Gebots stehende Auflassungsvormerkung bei

  • BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69

    Siedlungsgesetzliches Wiederkaufsrecht in der Zwangsversteigerung

  • BGH, 03.07.1973 - VI ZR 38/72

    Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung rückständiger Rentenleistungen

  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 5/75

    Abtretung eines Rückgewähranspruchs eines Gemeinschuldners - Verfügung über einen

  • BGH, 24.01.2008 - V ZB 118/07

    Rangfolge von Abgabenforderungen

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 34/09

    Insolvenzverfahren: Absonderungsrecht des Grundstückseigentümers wegen dinglicher

  • RG, 11.07.1913 - V 60/13

    Vorzugsrecht für Straßenanliegerbeiträge

  • OLG München, 16.06.2021 - 20 U 4632/20

    Angemessenheit einer Rückübertragungsverpflichtung bei Verstoß gegen

    Bei dem streitgegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen städtebaulichen Vertrag im Sinne von § 11 BauGB mit der Vereinbarung eines nicht der Verjährung unterliegenden (vgl. BGH NJW 2012, 2504, beck-online; Müller in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 462, Stand: 01.02.2020, Rn. 4) Wiederkaufsrechts gemäß §§ 456 ff. BGB.
  • LG Baden-Baden, 01.03.2013 - 1 O 239/11

    Wiederkaufsrecht: Ausübung des für den Fall des Unterbleibens einer Bebauung

    Das Ausübungsrecht des Wiederkaufs unterliegt anders als die aus seiner Ausübung entstehenden Ansprüche keiner Verjährung (s. BGH, NJW 2012, 2504 = juris, Tz. 25).
  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 37/21

    Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheids durch eine rückwirkende

    Innerhalb dieses Zeitraums muss der Gläubiger wegen seines bevorrechtigten Anspruchs die Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zulassung des Beitritts zu einem bereits anhängigen Verfahren beantragt oder seinen Anspruch angemeldet haben, damit dieser in der Rangklasse 3 berücksichtigt werden kann (grundlegend dazu Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - V ZB 89/07, NVwZ-RR 2008, 439 Rn. 10 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 175/11, NJW 2012, 2504 Rn. 12).
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