Rechtsprechung
BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; § 344 StPO
Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der Sicherheitsverwahrung); Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (ausnahmsweise Wechselwirkung zwischen Strafe und Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung; Bestimmung der Erheblichkeit einer Straftat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 66 Abs. 1, Abs. 3 StGB, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) und b), Nr. 2 und Nr. 3 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 179 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 2 Abs. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger,exhibitionistischer Handlungen in 43 Fällen und wegen tateinheitlichen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften; Vorliegen von erheblichen Straftaten im Sinne des § 66 Abs. ...
- rewis.io
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Beurteilung der Erheblichkeit der Anlasstat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; StGB § 66 Abs. 3
Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger,exhibitionistischer Handlungen in 43 Fällen und wegen tateinheitlichen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften; Vorliegen von erheblichen Straftaten im Sinne des § 66 Abs. ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 11.07.2017 - 34 KLs 20/17
- BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 305
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18
Staufener Missbrauchsfall
Zwischen Strafe und Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung besteht aufgrund der Zweispurigkeit des Sanktionensystems grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN). - BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21
StPO: Schwangere Schöffin nimmt an der Hauptverhandlung teil - Auswirkung eines …
Die Staatsanwaltschaft hat das zunächst gegen den Teilfreispruch und die Rechtsfolgen insgesamt gerichtete Rechtsmittel mit ihrer Revisionsbegründungsschrift wirksam auf die unterbliebene Anordnung der Maßregel der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beschränkt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305). - BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
Staufener Missbrauchsfall
Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Maßregelanordnung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Entscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen - ausnahmsweise - ausschlösse (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338).
- BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; …
Zwischen Strafe und Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung besteht aufgrund der Zweispurigkeit des Sanktionensystems grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN).Dabei kann zur Beurteilung der Erheblichkeit der hangbedingt zu erwartenden Taten kein genereller Maßstab angelegt werden; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer etwa die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239, 240; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172).
Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (…vgl. MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern aaO, § 66 Rn. 98, 103 f.;… LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO, § 66 Rn. 149), wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich', welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise' oder "vor allem' zu verstehen ist, zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306;… vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris Rn. 10; jeweils mwN).
- BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18
Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf …
Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305; vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15).Zudem ist im Bereich der mittleren Kriminalität dem Tatrichter, der allein in der Lage ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters vorzunehmen, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur dann beanstandet werden, wenn der Tatrichter nicht alle für die Gesamtwürdigung bedeutsamen Umstände gewürdigt hat oder das Ergebnis seiner Würdigung den Rahmen des noch Vertretbaren sprengt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305;… vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, aaO; vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NStZ 2000, 587, 588; vom 26. August 1987 - 3 StR 305/87, wistra 1988, 22, 23; vom 20. Mai 1980 - 4 StR 187/80, JZ 1980, 532).
- BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20 Dabei kann zur Beurteilung der Erheblichkeit der hangbedingt zu erwartenden Taten kein genereller Maßstab angelegt werden; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer etwa die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (…BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 10 mwN; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 18).
Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich", welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise" oder "vor allem" zu verstehen ist, zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (…vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 10; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 17).
Zudem ist im Bereich der mittleren Kriminalität dem Tatgericht, das allein in der Lage ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters vorzunehmen, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur dann beanstandet werden, wenn das Tatgericht nicht alle für die Gesamtwürdigung bedeutsamen Umstände gewürdigt hat oder das Ergebnis seiner Würdigung den Rahmen des noch Vertretbaren sprengt (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84 Rn. 13; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 18).
- BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges: …
Die Revision der Staatsanwaltschaft ist wirksam auf den Strafausspruch und die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung bzw. des Vorbehalts einer solchen beschränkt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306); sie hat zur Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung Erfolg. - BGH, 01.07.2020 - 6 StR 175/20
Rechtsfehlerhafte Anordnung der im Urteil vorbehaltenen Sicherungsverwahrung …
Zu dieser umfassenden Würdigung ist allein das Tatgericht berufen, dem ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306, zu § 66 StGB). - LG Bielefeld, 31.08.2020 - 3 KLs 153/11 Dabei kann zur Beurteilung der Erheblichkeit der hangbedingt zu erwartenden Taten kein genereller Maßstab angelegt werden; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer etwa die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 0000 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 0000, 305, 300; vom 24. März 0000 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 0000, 239, 240; vom 00. Februar 0000 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 0000, 172).
Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (…vgl. MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern aaO, § 66 Rn. 98, 103 f.;… LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO, § 66 Rn. 100), wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich", welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise" oder "vor allem" zu verstehen ist, zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 0000 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 0000, 305, 300;… vom 27. Juli 0000 - 3 StR 000/17, juris Rn. 10; jeweils mwN; BGH…, Urteil vom 29. November 0000 - 3 StR 300/00 -, Rn. 10, juris).