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   BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21   

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https://dejure.org/2022,15941
BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21 (https://dejure.org/2022,15941)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2022 - 4 StR 195/21 (https://dejure.org/2022,15941)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21 (https://dejure.org/2022,15941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 29a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (zwei Verteidiger: einheitliches Rechtsmittel, einheitliche Begründungsfrist, Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten); Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Beschränkung der Beteiligung auf ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 137 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gelten der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Feststellungen einer täterschaftlichen Begehung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Dienen der Tätigkeiten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelten der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Feststellungen einer täterschaftlichen Begehung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Dienen der Tätigkeiten ...

  • rechtsportal.de

    Gelten der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Feststellungen einer täterschaftlichen Begehung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Dienen der Tätigkeiten ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM: Täterschaft oder Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel - Handlungen, die allein dem Transport dienen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2011 ? 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschlüsse vom 22. August 2012 ? 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 7. August 2008 ? 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).

    Dabei kann eine Kuriertätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben einzuordnen sein, wenn der Beteiligte über den reinen Transport hinaus erhebliche Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06).

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (sicherere

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 ? 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 ? 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 ? 3 StR 324/10).
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2011 ? 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschlüsse vom 22. August 2012 ? 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 7. August 2008 ? 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies - anders als hier - zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 ? 3 StR 239/08).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 ? 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 ? 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 ? 3 StR 324/10).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Da der Senat bereits aufgrund der rechtzeitigen Sachbeschwerde des weiteren Verteidigers eine umfassende materiellrechtliche Nachprüfung des Urteils vorzunehmen hat, ist die Fristversäumung insoweit ohne Belang (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 525/18).
  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 240/14

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Beschränkt sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers auf den bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm faktische Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2014 ? 4 StR 174/14; Beschluss vom 3. Juli 2014 ? 4 StR 240/14).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 ? 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 ? 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 ? 3 StR 324/10).
  • BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Beschränkt sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers auf den bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm faktische Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2014 ? 4 StR 174/14; Beschluss vom 3. Juli 2014 ? 4 StR 240/14).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2011 ? 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschlüsse vom 22. August 2012 ? 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 7. August 2008 ? 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).
  • BGH, 07.08.2007 - 3 StR 326/07

    Beihilfe (zwingende Strafminderung); unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 498/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 09.11.2023 - 4 StR 74/23

    Geltung der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von

    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375).

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531).

    Dabei kann eine Beteiligung am Transport als mittäterschaftliches Handeltreiben einzuordnen sein, wenn der Beteiligte über diesen hinaus erhebliche Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf der Betäubungsmittel unmittelbar beteiligt ist, selbständig den Umfang des Geschäfts bestimmt oder sonst ein eigenes Interesse am Gesamtgeschäft hat, weil er einen Anteil am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9).

    Beschränkt sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers auf den bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm faktische Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. Mai 2021 - 1 StR 72/21, juris Rn. 4).

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