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BGH, 24.06.1964 - V ZR 64/62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 29.04.1899 - V 354/98
Revisionseinlegung.
Auszug aus BGH, 24.06.1964 - V ZR 64/62
Das Reichsgericht hat zur Grenze zwischen Ufer und Strombett der den Einwirkungen der Gezeiten unterliegenden Unterelbe ausgeführt, ohne daß dagegen Bedenken erhoben worden wären, daß "das im Privateigentum der Anlieger stehende Ufer erst mit der Linie des mittleren höchsten Flutstands beginnt" (RGZ 44, 124, 130).