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   BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64   

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https://dejure.org/1965,5442
BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64 (https://dejure.org/1965,5442)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1965 - 3 StR 60/64 (https://dejure.org/1965,5442)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1965 - 3 StR 60/64 (https://dejure.org/1965,5442)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der Tudeh-Partei - Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende kommunistische Partei des Irans - Strafbarkeit wegen Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Strafbarkeit ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf

    Auszug aus BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64
    Der Senat hat sich in BGHSt 16, 264 mit dem Wesen der Ersatzorganisation grundlegend auseinandergesetzt und die damit zusammenhängenden Fragen anlässlich des vorliegenden Falles in seiner Entscheidung vom 25. Juli 1963 (BGHSt 19, 59 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]-63) nochmals näher erörtert.

    Ob dies zutrifft, kann nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]; 19, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]und BGH 3 StR 36/64 vom 23. Februar 1965; vgl. ferner BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

    Denn das gemäss § 46 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG verhängte Verbot von Ersatzorganisationen soll verhindern, dass die verfassungsfeindlichen Ziele der aufgelösten Partei unter Umgehung des Auflösungsgebotes in anderer Form organisiert weiterverfolgt werden (BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]).

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

    Auszug aus BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten hat der Senat durch Entscheidung vom 25. Juli 1963 (BGHSt 19, 51) dieses Urteil hauptsächlich wegen rechtlicher Bedenken gegen die Verurteilung der Angeklagten nach § 90 a a.F. StGB mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an das Landgericht zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Der Senat hat sich in BGHSt 16, 264 mit dem Wesen der Ersatzorganisation grundlegend auseinandergesetzt und die damit zusammenhängenden Fragen anlässlich des vorliegenden Falles in seiner Entscheidung vom 25. Juli 1963 (BGHSt 19, 59 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]-63) nochmals näher erörtert.

    Ob dies zutrifft, kann nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]; 19, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]und BGH 3 StR 36/64 vom 23. Februar 1965; vgl. ferner BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Auszug aus BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64
    Wann eine Ersatzorganisation vorliegt, beantwortet sich auch nach dem Inkrafttreten des Vereinsgesetzes im wesentlichen nach den dort aufgestellten Grundsätzen (BGHSt 20, 45, 59) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

    Verfolgt eine Organisation zwar ein Ziel, das auch die verbotene KPD verfolgte, das aber nicht verfassungsfeindlich ist, so reicht dies zur Beurteilung als Ersatzorganisation nicht aus (BGHSt 20, 45, 59) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

    Diese Rechtsauffassung ist jedenfalls unter der Geltung des § 90 a n.F. StGB nicht zu beanstanden; denn es fehlen nach den Urteilsfeststellungen Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagten eine zumindest auch in der Bundesrepublik bestehende (vgl. BGHSt 20, 49 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]/50), der "Westarbeit" der SED/KPD dienende Organisation unterstützen wollten oder eine derartige Unterstützung auch nur billigend in Kauf nahmen.

  • BGH, 09.02.1968 - 3 StR 24/66

    Revision wegen Verletzung des sachlichen Rechts - Voraussetzungen der Tatbestände

    Denn das Verbot von Ersatzorganisationen soll verhindern, daß die verfassungsfeindlichen Ziele der aufgelösten Partei unter Umgehung des Auflösungsverbots in anderer Form organisiert weiterverfolgt werden (BGHSt a.a.O.; BGH 3 StR 60/64 vom 24. Juni 1965).
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