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   BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67   

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https://dejure.org/1968,4279
BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67 (https://dejure.org/1968,4279)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1968 - II ZR 88/67 (https://dejure.org/1968,4279)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1968 - II ZR 88/67 (https://dejure.org/1968,4279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausscheiden aus einer Aktiengesellschaft wegen Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages und für diesen Fall geltender Pensionsvertrag - Regelungen für die Auslegung eines Pensionsvertrages mit der Bestimmung einer Anpassung des Ruhegehalts an die jeweilige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1968, 1852
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67
    Die ihr zugrunde liegende Auffassung von den Aufgaben eines Schiedsgutachters im Gegensatz zu denen eines Schiedsrichters entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 6, 335, 338 f [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]).

    Da die sachliche Aufgabenstellung hier für eine Schiedsgutachtervereinbarung sprach, brauchte das Berufungsgericht auf den abweichenden Wortlaut kein entscheidendes Gewicht zu legen (§ 133 BGB; BGHZ 6, 335, 338 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; BGH BB 1963, 281).

    Bei der Würdigung dieses Gutachtens hat das Berufungsgericht zutreffend auf das Gesamtergebnis und nicht auf Einzelheiten des Verfahrens oder der Begründung abgestellt (BGHZ 6, 335, 341 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; BGH LM BGB § 317 Nr. 8, 9).

  • BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52

    Kleinsiedlung

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67
    Die ihr zugrunde liegende Auffassung von den Aufgaben eines Schiedsgutachters im Gegensatz zu denen eines Schiedsrichters entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 6, 335, 338 f [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]).

    Dann nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts hat auch das Schiedsgutachten insofern eine gewisse (sachliche, nicht prozessuale) Bindungswirkung, als es nur in den Grenzen der §§ 317 ff BGB gerichtlich nachzuprüfen ist (vgl. zu ähnlichen Abreden BGHZ 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]; BAG NJW 1958, 315).

  • BGH, 10.11.1967 - V ZR 105/65

    Begriff der"grundlegenden Veränderungen der "Wirtschaftsverhältnisse" -

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67
    Nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts ist die "jeweilig bestehende Wirtschaftslage" zwar keine genau feststellbare Größe; der Begriff ist aber andererseits auch nicht so unbestimmt, daß er als Gradmesser für die Pensionserhöhung gänzlich ungeeignet wäre (vgl. z.B. die in BGH LM BGB § 157 (A) Nr. 17 und WM 1967, 1220 behandelten Klauseln).
  • BGH, 20.03.1964 - V ZR 46/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67
    Vielmehr eröffnet er gerade den Spielraum, der es den Parteien oder einem Dritten ermöglicht, die Leistung in dem vereinbarten Rahmen gemäß §§ 315 ff BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH WM 1964, 561, 562).
  • BAG, 16.10.1957 - 4 AZR 257/55
    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67
    Dann nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts hat auch das Schiedsgutachten insofern eine gewisse (sachliche, nicht prozessuale) Bindungswirkung, als es nur in den Grenzen der §§ 317 ff BGB gerichtlich nachzuprüfen ist (vgl. zu ähnlichen Abreden BGHZ 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]; BAG NJW 1958, 315).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 48/71

    Genehmigung einer Wertsicherungsklausel - Zahlung einer Pension - Auslegung eines

    Schließlich ist dem Berufungsgericht auch darin zu folgen, daß eine Klausel, auf die § 3 WährG tatbestandsmäßig unanwendbar ist, nicht dadurch genehmigungsbedürftig werden kann, daß sie dem Berechtigten ein Mindesteinkommen (hier einen bestimmten Prozentsatz der letzten Festbezüge) gewährleistet (vgl. Urt. d. Sen. v. 24.6.68 - II ZR 88/67, WM 1968, 1143 zu II; Dürkes a.a.O. Rn. C 29 b ff, D 11 a, 16).
  • BAG, 10.04.1970 - 3 AZR 152/69

    Pensionsvertrag - Ruhegeld - Spannungsklausel - Währungsverfall

    1« Es kann dahinstehen, ob Nr« 5 des Vertrages schon des halb nicht unter die Genehmigungspflicht fällt, Weil die Pension des Klägers den Vorstandsbezügen nicht automatisch folgt, sondern weil zwangsläufig ein gewisser nur durch Schätzung auszufüllender Ermessensspielraum bleibt, der die, Parteien nötigt, jeweils über die Anpassung der Bezüge an die Geldentwertung zu verhandeln und eine Vereinbarung zu treffen (vgl« die Rechtsprechung des BGH zum sog« Leistungsvorbehalt, z«B = BGH, WM 1969, 1281; NJW 1969, 91 und WM 1968., 1143 = DB 1968, 1852 - BB 1969, 462, jeweils mit weiteren Nachweisen; auch die Rechtsprechungsübersicht von Pikart, WM 1969, 1062 ff« zu III 1; aus dem Schrifttum; Willms, BB.1970, 197; Wedemeyer, DB 1969, 1925; Pögen, BB 1967, 738 und Dürkes aaO S« 35 ff=, 141 ff«, ebenfalls jeweils mit zahlreichen Nachweisen)«.
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