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   BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69   

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https://dejure.org/1969,7038
BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69 (https://dejure.org/1969,7038)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1969 - 1 StR 47/69 (https://dejure.org/1969,7038)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 1 StR 47/69 (https://dejure.org/1969,7038)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordversuchs in Tateinheit mit Widerstand und Beamtennötigung und wegen schweren Diebstahls - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess

 
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  • BGH, 20.02.1953 - 2 StR 729/52
    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Da § 113 StGB die freie Willensbetätigung, § 114 StGB die freie Willensentschließung des Beamten schützt, kommt bei einem Sachverhalt, wie er hier festgestellt ist, § 114 StGB neben dem § 113 StGB nicht zur Anwendung (BGH NJW 1953, 672 = BGH LM StGB § 114 Nr. 1); das gilt auch nach der Einfügung der erhöhten Strafdrohung des § 114 Abs. 3 StGB (BGH Urteil vom 8. Mai 1962 - 5 StR 168/62 - angeführt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 113 Rdn. 10; BGH Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 187/64).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Mittäterschaft setzt nicht die eigenhändige Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals durch jeden Mittäter voraus; es genügt eine geistige Mitwirkung in der Weise, daß der Täter in dem ausführenden Tatgenossen den Willen zur Tat stärkt, wenn er nur zur Zeit dieser geistigen Einwirkung den ganzen Erfolg der Straftat als eigenen mitverursachen will (BGHSt 16, 12, 14 [BGH 10.03.1961 - 4 StR 30/61]; 11, 268, 271 f [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 131/60

    Unterlassen von den Tod des Selbstmörders verhindernden Handlungen als

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß der Täter nicht schon deshalb mit bedingtem Vorsatz in Bezug auf den Eintritt eines Erfolgs handelt, weil ihm der Eintritt dieses Erfolgs gleichgültig ist (BGH NJW 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67], 1. Sp. - m.w.Nachw. - vgl. aber andererseits BGH NJW 1960, 1821).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Der Bundesgerichtshof hat denn auch die Verurteilung wegen versuchten Mordes in einem vergleichbaren Fall gebilligt, in dem das Landgericht festgestellt hatte, es sei dem Angeklagten "auch egal" gewesen, wenn es dem Beamten nicht gelingen sollte, rechtzeitig und weit genug zur Seite zu springen und wenn er ihn dann tödlich überfahren würde (BGHSt 15, 291, 293) [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60].
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Mittäterschaft setzt nicht die eigenhändige Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals durch jeden Mittäter voraus; es genügt eine geistige Mitwirkung in der Weise, daß der Täter in dem ausführenden Tatgenossen den Willen zur Tat stärkt, wenn er nur zur Zeit dieser geistigen Einwirkung den ganzen Erfolg der Straftat als eigenen mitverursachen will (BGHSt 16, 12, 14 [BGH 10.03.1961 - 4 StR 30/61]; 11, 268, 271 f [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]).
  • BGH, 08.05.1962 - 5 StR 168/62

    Abgrenzung zwischen Beamtennötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt -

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Da § 113 StGB die freie Willensbetätigung, § 114 StGB die freie Willensentschließung des Beamten schützt, kommt bei einem Sachverhalt, wie er hier festgestellt ist, § 114 StGB neben dem § 113 StGB nicht zur Anwendung (BGH NJW 1953, 672 = BGH LM StGB § 114 Nr. 1); das gilt auch nach der Einfügung der erhöhten Strafdrohung des § 114 Abs. 3 StGB (BGH Urteil vom 8. Mai 1962 - 5 StR 168/62 - angeführt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 113 Rdn. 10; BGH Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 187/64).
  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 187/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Da § 113 StGB die freie Willensbetätigung, § 114 StGB die freie Willensentschließung des Beamten schützt, kommt bei einem Sachverhalt, wie er hier festgestellt ist, § 114 StGB neben dem § 113 StGB nicht zur Anwendung (BGH NJW 1953, 672 = BGH LM StGB § 114 Nr. 1); das gilt auch nach der Einfügung der erhöhten Strafdrohung des § 114 Abs. 3 StGB (BGH Urteil vom 8. Mai 1962 - 5 StR 168/62 - angeführt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 113 Rdn. 10; BGH Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 187/64).
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Wegen der Berechnung der Strafzeit für den Angeklagten H. (Anrechnung bereits verbüßter Strafhaft) wird auf die Entscheidung in BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66] verwiesen; eine ausdrückliche Berichtigung der Urteilsformel erschien insoweit nicht geboten.
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Zu Unrecht beruft sich die Revision ferner für ihre Auffassung auf die Entscheidung in BGHSt 22, 6 (= NJW 1968, 456 Nr. 13); dort war - im Umterschied zum vorliegenden Fall - nur festgestellt worden, daß der Täter durch seine Fahrweise den Polizeibeamten "vertreiben" wollte.
  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69
    Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß der Täter nicht schon deshalb mit bedingtem Vorsatz in Bezug auf den Eintritt eines Erfolgs handelt, weil ihm der Eintritt dieses Erfolgs gleichgültig ist (BGH NJW 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67], 1. Sp. - m.w.Nachw. - vgl. aber andererseits BGH NJW 1960, 1821).
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