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   BGH, 24.06.1969 - VI ZR 89/67   

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https://dejure.org/1969,5290
BGH, 24.06.1969 - VI ZR 89/67 (https://dejure.org/1969,5290)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1969 - VI ZR 89/67 (https://dejure.org/1969,5290)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - VI ZR 89/67 (https://dejure.org/1969,5290)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter Berücksichtigung der Klagefrist und der Anzahl gleichartiger Feststellungsanträge - Unterschiede bei der Anwendung des Warschauer Abkommens im anglo-amerikanischen und im kontinental-europäischen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - VI ZR 89/67
    Diese Erwägungen des Berufungsgerichts sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. RGZ 152, 193, 197; BGHZ 2, 251, 253) [BGH 06.06.1951 - II ZR 24/50].

    Dieses Verfahren unterliegt entgegen der Ansicht der Revision keinen rechtlichen Bedenken; hier entsprach es vielmehr einer gesunden Prozeßökonomie (BGHZ 2, 250).

  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - VI ZR 89/67
    Leistungsklage zu erheben (BGHZ 28, 123, 127) [BGH 14.07.1958 - VII ZR 99/57].

    Dazu, waren sie um so weniger verpflichtet, als sie im zweiten Rechtszug angekündigt hatten, sie würden nunmehr zur Leistungsklage übergehen, dann aber bei der Feststellungsklage geblieben sind, nachdem ihnen das Berufungsgericht mitgeteilt hatte, es halte die Feststellungsklage für zulässig (vgl. BGHZ 28, 123, 126) [BGH 14.07.1958 - VII ZR 99/57].

  • BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57

    Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - VI ZR 89/67
    Daß im vorliegenden Fall sowohl die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wie die Berufsgenossenschaft klagt, unterliegt keinen Bedenken, da sie, soweit sich etwa ihre Regreßforderungen überschneiden, Gesamtgläubiger sind (BGHZ 28, 68; Senatsurteile vom 8. November 1960 - VI ZR 183/59 - LM § 1542 RVO Nr. 33 = VersR 1960, 1122 und vom 26. Juni 1962 - VI ZR 179/61 - VersR 1962, 964).
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