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   BGH, 24.06.1975 - 1 StR 626/74   

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BGH, 24.06.1975 - 1 StR 626/74 (https://dejure.org/1975,6973)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1975 - 1 StR 626/74 (https://dejure.org/1975,6973)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74 (https://dejure.org/1975,6973)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Auslosung von Schöffen - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Schöffenliste

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.11.1960 - RReg. 2 St 556/60

    Außerordentliche Sitzungen eines Gerichts

    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 626/74
    Die Vorschriften über die Auslosung der Schöffen (§ 77 Abs. 1 und 3, § 45 GVG) haben den Zweck, daß nur der Zufall, nämlich das Los, darüber entscheidet, welche Laienrichter als gesetzliche Richter zur Aburteilung einer Straftat bestimmt sind (BayObLGSt 1960, 277, 279).
  • BGH, 29.10.1985 - 5 StR 592/85

    Verfahren bei der Auslosung von Schöffen - Zulässikeit der gesonderten Auslosung

    Eine solche Auslegung des § 77 GVG entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74; Beschluß vom 11. Dezember 1975 - 4 StR 384/75; Beschluß vom 11. Dezember 1975 - 4 StR 554/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 4 StR 18/76) und wird im Schrifttum fast einheitlich anerkannt (KK-Mayr § 77 GVG Rdn. 1, 3; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 77 GVG - ErgBd. Rdn. 1 - KMR-Müller StPO, 7. Aufl. § 77 GVG Rdn. 3; Kissel, GVG § 77 Rdn. 1; Katholnigg MDR 1980, 635, 636; aA Brandes MDR 1980, 371).

    Das gilt nicht nur für die Reihenfolge der Heranziehung zum Schöffendienst, sondern auch dafür, welcher Schöffe den einzelnen zum Landgericht gehörenden Spruchkörpern zugeteilt wird (BGH Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74).

  • BGH, 30.07.1975 - 3 StR 27/75

    Statthaftigkeit der Überbesetzung einer Strafkammer - Anforderungen hinsichtlich

    Nicht nur die Reihenfolge der Heranziehung der Schöffen innerhalb der Kammer, sondern ebenso ihre Zuteilung zu den Kammern und dabei auch die - nicht selbständig vorzunehmende - Verteilung auf die großen und die kleinen Strafkammern geschieht durch das Los (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74).

    Der in der angeführten Entscheidung vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74 - behandelte Fall lag insofern wesentlich anders, als dort die Schöffen für jede einzelne Strafkammer gesondert ausgewählt worden waren.

  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76

    Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren

    Die hier vorgenommene Wahl eines Jugendschöffen aus der Erwachsenenliste ist ebensowenig rechtswirksam wie die Wahl von Schöffen aus einer Liste, die nicht einheitlich für das ganze Landgericht, sondern getrennt für die einzelnen Strafkammern aufgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74).
  • BGH, 11.12.1975 - 4 StR 384/75

    Auswahl und Auslosung von Schöffen aus einer nicht einheitlichen Schöffenliste

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dazu in einem gleichliegenden Fall im Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74 - ausgeführt:.
  • BGH, 26.10.1977 - 3 StR 376/77

    Wirkungen einer nicht getrennt erfolgten Auslosung von Hauptschöffen

    Gegenstand der Prüfung war insbesondere auch die vom Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 29. September 1977 nicht behandelte Rüge, die Auslosung der Hauptschöffen sei für die beim Landgericht Mosbach entscheidenden Strafkammern nicht getrennt erfolgt (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74 -).
  • BGH, 11.12.1975 - 4 StR 554/75

    Auswahl und Auslosung von Schöffen aus einer nicht einheitlichen Schöffenliste

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dazu in einem gleichliegenden Fall im Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74 - ausgeführt:.
  • BGH, 25.05.1976 - 4 StR 18/76

    Erfolgreiche Revision bei nicht ordnungsgemäß besetztem Gericht (Besetzungsrüge)

    Dieses Verfahren ist mit den Vorschriften der §§ 77 Abs. 1 u. 3, 45 GVG nicht zu vereinbaren (BayObLG, Be schluß vom 29.10.1973 - RReg. 7 St 166/73 sowie BGH, 1 StR 626/74, Urteil vom 24.06.1975 und 4 StR 384/75, Beschluß vom 11.12.1975).
  • BGH, 11.12.1975 - 4 StR 677/75

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Schöffengerichtes - Verfahren der Auswahl und

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dazu in einem gleichliegenden Fall im Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74 - ausgeführt:.
  • BGH, 11.12.1975 - 4 StR 678/75

    Verfahren der Auswahl und Auslosung von Schöffen - Vorschriftsmäßige Besetzung

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dazu in einem gleichliegenden Fall im Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74 - ausgeführt:.
  • BGH, 18.02.1976 - 2 StR 577/75

    Besetzungsrüge aufgrund Aufteilung der Schöffen nach Kammern vor der

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74 - hierzu ausgeführt:.
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