Rechtsprechung
BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pfändungsbeschluß - Überweisungsbeschluß - Fehlende Unterschrift - Fragezeichen - Drittschuldner
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2256
- ZIP 1981, 909
- MDR 1982, 138
- VersR 1981, 855
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76
Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als …
Auszug aus BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80
Die Möglichkeit, einen Zustellungsmangel als geheilt anzusehen, eröffnet § 187 ZPO in solchen Fällen, in denen feststeht, daß das zuzustellende Schriftstück dem Empfänger zugegangen ist, die förmlichen Voraussetzungen der Zustellung jedoch nicht eingehalten worden sind (vgl. Senat, NJW 1978, 426;… Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 187 Anm. III 2). - BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77
Verhinderung eines Richters bei der Unterschrift - In Lauf setzen einer …
Auszug aus BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80
Die Zustellung ist nämlich ein Formalakt, dessen Wirksamkeit im Interesse der Rechtssicherheit nicht von der Vorstellung des Zustellungsempfängers abhängig gemacht werden kann (BGH, VersR 1978, 138). - BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79
Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist
Auszug aus BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80
Für die Unterschrift der Richter hat der Senat dies mehrfach ausgesprochen (vgl. VersR 1980, 741; NJW 1980, 1849).
- BGH, 26.03.1980 - VIII ZB 44/79
Wirksamkeit der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung - Vollständigkeit der …
Auszug aus BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80
Für die Unterschrift der Richter hat der Senat dies mehrfach ausgesprochen (vgl. VersR 1980, 741; NJW 1980, 1849). - RG, 08.12.1938 - V B 4/38
Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils …
Auszug aus BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80
Auch in einem solchen Fall wird durch den Ausfertigungsvermerk die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bezeugt (vgl. RGZ 159, 25 (27)). - RG, 16.05.1940 - II B 4/40
1. Muß auf der beglaubigten Abschrift eines Urteils der Beglaubigungsvermerk …
Auszug aus BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80
Dies wird namentlich dann der Fall sein, wenn der Ausfertigende den Namenszug desjenigen, der die Entscheidung erlassen hat, nicht lesen konnte (vgl. RGZ 164, 52 (56)).
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 68/01
Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und …
Nur wenn der gedruckte Name ohne weiteren Zusatz wie etwa "gez." in Klammern erscheint, lässt sich daraus nicht erkennen, ob der Rechtspfleger den Beschluss auch tatsächlich unterschrieben hat (vgl. BGH-Urteile vom 23. Januar 1975 VII ZR 199/73, NJW 1975, 781; vom 24. Juni 1981 VIII ZR 223/80, NJW 1981, 2256;… Wenzel in: MüKo, a.a.O., § 170 Tz. 4). - OLG München, 12.03.2015 - 23 U 1960/14
Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines Pfändungs- und …
Entgegen der Ansicht der Beklagten ist dem Drittschuldner nicht das unterschriebene Original zuzustellen, sondern eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses, die - wie hier - erkennen lässt, dass ein Rechtspfleger den Beschluss unterschrieben hat (…Smid in Münchener Kommentar zur ZPO , 4. Aufl. § 829 , Rn. 36; BGH, Urteil vom 24.06.1981, VIII ZR 223/80, [...] Tz. 11 f.). - FG Sachsen, 18.09.2018 - 6 K 1287/17
Überweisung des Guthabens aus einer Einkommensteuerveranlagung an den im …
Lässt die dem Zustellungsempfänger zugegangene beglaubigte Abschrift indessen nicht erkennen, ob die Entscheidung überhaupt erlassen worden ist, so ist der Mangel so schwerwiegend, dass er einer wirksamen Zustellung entgegensteht (vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. Juni 1981, VIII ZR 223/80, NJW 1981, 2256 m. w. N.).