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   BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82   

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https://dejure.org/1982,4850
BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82 (https://dejure.org/1982,4850)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1982 - 4 StR 331/82 (https://dejure.org/1982,4850)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - 4 StR 331/82 (https://dejure.org/1982,4850)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der gerichtlichen Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund der Herkunft aus einem vom Alkohol geprägten Milieu - Bedeutung der Art der Lebensführung für die Bemessung der Strafe eines Angeklagten

Papierfundstellen

  • StV 1982, 419
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Diese kann für den Strafausspruch aber nur insoweit Bedeutung haben, als sie in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH Strafverteidiger 1981, 178; BGH, Beschluß vom 12. Mai 19 - 4 StR 234/78).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Die Ausführungen, mit denen es dies begründet (UA 18), sind allerdings mißverständlich (vgl. BGHSt 21, 27 ff).
  • BGH, 12.05.1978 - 4 StR 234/78

    Strafausspruch bei einer Verurteilung einer Mutter wegen Kindestötung -

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Diese kann für den Strafausspruch aber nur insoweit Bedeutung haben, als sie in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH Strafverteidiger 1981, 178; BGH, Beschluß vom 12. Mai 19 - 4 StR 234/78).
  • BGH, 03.06.1980 - 4 StR 208/80

    Rüge zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Besonderheit der

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falles, insbesondere des der Tat vorangegangenen erheblichen Alkoholkonsums der Angeklagten und der anderen Tatbeteiligten einschließlich des Tatopfers wäre vielmehr eine eingehende Abwägung aller für die Frage der Strafaussetzung in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 4 StR 511/80 - und Beschluß vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falles, insbesondere des der Tat vorangegangenen erheblichen Alkoholkonsums der Angeklagten und der anderen Tatbeteiligten einschließlich des Tatopfers wäre vielmehr eine eingehende Abwägung aller für die Frage der Strafaussetzung in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 4 StR 511/80 - und Beschluß vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.01.1981 - 2 StR 744/80

    Strafverschärfung auf bloßen Verdacht hin - Berücksichtigung allgemeiner

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Diese kann für den Strafausspruch aber nur insoweit Bedeutung haben, als sie in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH Strafverteidiger 1981, 178; BGH, Beschluß vom 12. Mai 19 - 4 StR 234/78).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84

    Bedeutung eines die private Lebensführung des Angeklagten betreffenden Umstandes

    Ein solcher Umstand kann für die Strafzumessung nur insoweit Bedeutung haben, als er in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 125, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH StrVert 1981, 178; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 4 StR 331/82 - m.w.Nachw.).
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