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   BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86   

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BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,18317)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1986 - 1 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,18317)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 1 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,18317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einwand gegen die allein dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung - Verurteilung eines Angeklagten als Mittäter oder Gehilfe an der von einem anderen gegen seinen Willen begangenen Tat wegen fortwirkender Unterstützungshandlungen - Sachherrschaft des Täter über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Ein Sachmangel, der zur Aufhebung des freisprechenden oder wegen einer weniger schweren Straftat verurteilenden Erkenntnisses führt, liegt nur dann vor, wenn der Tatrichter sich im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen umfassend auseinandersetzt (BGH NJW 1980, 2423 m.w.N.; NStZ 1984, 376) oder wenn er die Anforderungen an die richterliche Überzeugung überspannt, indem er gedankliche, abstrakt-theoretische Möglichkeiten, die einer realen Anknüpfungsgrundlage entbehren, zur Grundlage seiner Zweifel macht (BGH NStZ 1982, 478 m.w.N.; 1983, 277, 278).

    Seine sorgfältige Beweiswürdigung schließt die Befürchtung aus, es habe die Einlassung der Angeklagten nur deshalb zugrundegelegt, weil sich das Gegenteil nicht hat feststellen lassen (vgl. dazu BGH VRS 27, 105; BGH NJW 1980, 2423, 2424; Senatsurteil vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - m.w.N.).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Sie übersehen, daß dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, und daß es dem Revisionsgericht deshalb grundsätzlich verwehrt ist, die Beweiswürdigung des Tatgerichts durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Daß er die Beute noch aus dem Laden entfernen mußte, steht der Annahme eigenen Gewahrsams nicht entgegen (BGHSt 16, 271, 274/275; 20, 194, 196; 23, 254, 255; 26, 24, 26 m.w.N.; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Daß er die Beute noch aus dem Laden entfernen mußte, steht der Annahme eigenen Gewahrsams nicht entgegen (BGHSt 16, 271, 274/275; 20, 194, 196; 23, 254, 255; 26, 24, 26 m.w.N.; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Daß er die Beute noch aus dem Laden entfernen mußte, steht der Annahme eigenen Gewahrsams nicht entgegen (BGHSt 16, 271, 274/275; 20, 194, 196; 23, 254, 255; 26, 24, 26 m.w.N.; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Daß er die Beute noch aus dem Laden entfernen mußte, steht der Annahme eigenen Gewahrsams nicht entgegen (BGHSt 16, 271, 274/275; 20, 194, 196; 23, 254, 255; 26, 24, 26 m.w.N.; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Eine Verurteilung des Angeklagten B. als Mittäter oder Gehilfe an der vom Angeklagten S. gegen seinen Willen begangenen Tat wegen fortwirkender Unterstützungshandlungen (vgl. BGHSt 28, 346 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78] m.w.N.) kommt nicht in Betracht, weil das Landgericht nicht festgestellt hat, daß das Vorgehen S. den nach dem Ausscheiden von Sch. verabredeten Modalitäten entsprach.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Sie übersehen, daß dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, und daß es dem Revisionsgericht deshalb grundsätzlich verwehrt ist, die Beweiswürdigung des Tatgerichts durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Daß er die Beute noch aus dem Laden entfernen mußte, steht der Annahme eigenen Gewahrsams nicht entgegen (BGHSt 16, 271, 274/275; 20, 194, 196; 23, 254, 255; 26, 24, 26 m.w.N.; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86
    Seine sorgfältige Beweiswürdigung schließt die Befürchtung aus, es habe die Einlassung der Angeklagten nur deshalb zugrundegelegt, weil sich das Gegenteil nicht hat feststellen lassen (vgl. dazu BGH VRS 27, 105; BGH NJW 1980, 2423, 2424; Senatsurteil vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

  • BGH, 21.02.1984 - 1 StR 841/83

    Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes an einer Ehefrau - Einleitung von

  • BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern

    Ein Sachmangel, der zur Aufhebung eines freisprechenden oder wegen einer weniger schweren Tat verurteilenden Erkenntnisses führt, liegt nur dann vor, wenn der Tatrichter sich im Rahmen der Beweis Würdigung nicht mit allen festgestellten Umständen, die für die Entscheidung von Bedeutung sein können, in der gebotenen Weise auseinandersetzt oder wenn er die Anforderungen an die richterliche Überzeugung überspannt, indem er seine Zweifel auf nur gedankliche, abstrakt-theoretische Möglichkeiten stützt, die jeder realen Grundlage entbehren (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 1 StR 269/86).
  • AG Rudolstadt, 10.03.2016 - 312 Js 24369/15

    Jugendstrafverfahren: Bindung des Jugendamtes durch die Weisung des

    Daß er die Beute noch aus dem Ladengeschäft entfernen mußte, steht der Annahme eigenen Gewahrsams nicht entgegen (BGH, Urt. v. 24.06.1986 - 1 StR 269/86).
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