Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9650
BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93 (https://dejure.org/1993,9650)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 StR 329/93 (https://dejure.org/1993,9650)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 StR 329/93 (https://dejure.org/1993,9650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung einer fehlerhaft unterbliebenen Beweiserhebung - Ablehung eines Antrags, einen bereits vernommenen Zeugen nochmals zum Beweisthema zu vernehmen, wenn ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt - Glaubwürdigkeitsgutachten bei Vernehmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 567 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93
    Zwar braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht - einem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen nochmals zum Beweisthema zu vernehmen, nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH StV 1991, 2; BGH NStZ 1983, 375, 376; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 26).
  • BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93
    Zwar braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht - einem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen nochmals zum Beweisthema zu vernehmen, nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH StV 1991, 2; BGH NStZ 1983, 375, 376; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 26).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts;

    Sachverständiger Hilfe bedarf der Tatrichter bei schwierigen Beweiswürdigungen wie etwa der Konstellation "Aussage gegen Aussage" oder dann, wenn psychosomatische oder psychopathologische Auffälligkeiten in der Person des Zeugen dessen Aussagetüchtigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Frage stellen (BGH 4 StR 500/88; 4 StR 329/93, jeweils zitiert nach ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht