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   BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95   

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https://dejure.org/1996,2190
BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95 (https://dejure.org/1996,2190)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1996 - NotZ 35/95 (https://dejure.org/1996,2190)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - NotZ 35/95 (https://dejure.org/1996,2190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notarrecht - Werbeverbot - Logo auf Briefköpfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 1, § 2 Satz 2, § 8
    Unzulässige Werbung durch Verwendung von Briefbögen mit einem Logo

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2733
  • ZIP 1996, 1564
  • GRUR 1996, 908
  • DNotZ 1997, 239
  • NJ 1996, 616
  • BB 1996, 2323
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.1988 - NotZ 6/88

    Unzulässige Werbung eines Anwaltsnotars durch Übernahme eines Vorstandsamts

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95
    All dies läßt erkennen, daß dem Notar Maßnahmen der Werbung untersagt sind, weil sie mit seinem Berufsbild unvereinbar sind (Senat, Beschluß vom 5. Dezember 1988 - NotZ 6/88 - BHG NJW 1989, 3281, 3282).

    Verboten ist zunächst die gezielte Werbung um Praxis - im Sinne eines Herantretens an potentielle Mandanten - und erst recht jede irreführende Werbung (Senat, Beschluß vom 5. Dezember 1988, aaO.).

    Dementsprechend stellt es sich für sich genommen keine unzulässige Werbung durch einen Anwaltsnotar dar, wenn er die ehrenamtliche Funktion eines Vereinsvorsitzenden übernimmt (Senat, Beschluß vom 5. Dezember 1988, aaO.).

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 45/94

    Zulässigkeit der Sozietät eines Anwaltsnotars mit einem Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95
    Aus diesem Grunde dürfen sich Anwaltsnotare anders als "Nur-Rechtsanwälte" - ohne daß Bedenken gegen diese Differenzierung bestünden - nicht mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden (st. Rechtspr.; zuletzt Senatsbeschluß vom 18. September 1995 - NotZ 45/94 - NJW 1996, 392 - mit weit. Nachw.).
  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95
    Diese Ungleichbehandlung wäre aber sachlich dadurch gerechtfertigt, daß ein Rechtsanwalt, wenn er zum Notar bestellt (§ 3 Abs. 2 BNotO) wird, zwei getrennte und jeweils eigenständige juristische Berufe ausübt, die verschiedene Aufgaben innerhalb der Rechtsordnung erfüllen und daher unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen unterliegen können (BGHZ 64, 214; 75, 296, 297 [BGH 22.10.1979 - NotZ 5/79] ; BVerfGE 17, 371, 380; 54, 237, 247) [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 247/75] .
  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 5/79

    Keine Bestellung zum Anwaltsnotar bei Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95
    Diese Ungleichbehandlung wäre aber sachlich dadurch gerechtfertigt, daß ein Rechtsanwalt, wenn er zum Notar bestellt (§ 3 Abs. 2 BNotO) wird, zwei getrennte und jeweils eigenständige juristische Berufe ausübt, die verschiedene Aufgaben innerhalb der Rechtsordnung erfüllen und daher unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen unterliegen können (BGHZ 64, 214; 75, 296, 297 [BGH 22.10.1979 - NotZ 5/79] ; BVerfGE 17, 371, 380; 54, 237, 247) [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 247/75] .
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95
    Diese Ungleichbehandlung wäre aber sachlich dadurch gerechtfertigt, daß ein Rechtsanwalt, wenn er zum Notar bestellt (§ 3 Abs. 2 BNotO) wird, zwei getrennte und jeweils eigenständige juristische Berufe ausübt, die verschiedene Aufgaben innerhalb der Rechtsordnung erfüllen und daher unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen unterliegen können (BGHZ 64, 214; 75, 296, 297 [BGH 22.10.1979 - NotZ 5/79] ; BVerfGE 17, 371, 380; 54, 237, 247) [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 247/75] .
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 35/93

    Unabhängigkeit des Notarvertreters

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95
    Mangels einer dem (Hilfs-)Antrag zu 3) entsprechenden Verfügung, stellt sich dieser in der Sache als ein Feststellungsantrag dar, der im Verfahren nach § 111 BNotO nach ständiger Rechtsprechung des Senats - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen - grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 35/93 = NJW-RR 1995, 1080).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95
    Diese Ungleichbehandlung wäre aber sachlich dadurch gerechtfertigt, daß ein Rechtsanwalt, wenn er zum Notar bestellt (§ 3 Abs. 2 BNotO) wird, zwei getrennte und jeweils eigenständige juristische Berufe ausübt, die verschiedene Aufgaben innerhalb der Rechtsordnung erfüllen und daher unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen unterliegen können (BGHZ 64, 214; 75, 296, 297 [BGH 22.10.1979 - NotZ 5/79] ; BVerfGE 17, 371, 380; 54, 237, 247) [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 247/75] .
  • BGH, 13.05.1985 - AnwSt (R) 1/85

    Werbewirksame Symbole - Anwaltliche Berufs- und Standespflichten -

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 35/95
    Deren wettbewerblicher und werbender Charakter aber steht außer Frage (vgl. auch BGH Anwaltsblatt 1986, 102).
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1996 - NotZ 35/95 -, der Beschluss des Kammergerichts vom 30. Mai 1995 - Not 31/94 - und die Verfügungen des Präsidenten des Landgerichts Berlin vom 14. November 1994 - D IV K 279-SH VII - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 292/97

    Steuerberateranzeige; Größe einer Zeitungsanzeige

    Auf die Angriffe der Revision gegen die Annahme des Berufungsgerichts, sämtliche in der Anzeige enthaltenen Informationen und die Wiedergabe des Logos im Anzeigenkopf seien mit § 57a StBerG vereinbar (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.6.1996 - NotZ 35/95, NJW 1996, 2733 zum Logo auf dem Briefbogen eines Anwaltsnotars), kommt es nicht an.
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 13/97

    Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle in Berln; Berücksichtigung

    Er nimmt mindestens sechs weitere Punkte dafür in Anspruch, daß er vor Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. November 1995 maßgeblich und letztlich erfolgreich an dem sogenannten Logo-Verfahren vor dem erkennenden Senat (Beschluß vom 24. Juni 1996 - NotZ 35/95 - NJW 1996, 2733) und dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 2510) durch die von ihm verfaßten Schriftsätze mitgewirkt habe.
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98

    Eignung eines Bewerbers im Verhältnis zu anderen Mitbewerbern

    Er nimmt mindestens sechs weitere Punkte dafür in Anspruch, daß er vor Ablauf der Bewerbungsfrist ... maßgeblich und letztlich erfolgreich an dem sogenannten Logo-Verfahren vor dem erkennenden Senat (Beschluß vom 24. Juni 1996 - NotZ 35/95 - NJW 1996, 2733) und dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 2510) durch die von ihm verfaßten Schriftsätze mitgewirkt habe ... Darüber hinaus habe er sich auch praktisch erheblich für das Amt des Notars und die Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der notariellen Tätigkeit eingesetzt, indem er von Mitte Dezember 1994 bis Mitte Dezember 1995 einen Juristen aus dem Justizministerium der Volksrepublik China in seiner Kanzlei mit dem Ziel ausgebildet habe, diesem das Know-how für die dort erwogene Errichtung eines Grundbuch- und Handelsregisterwesens nach deutschem Vorbild zu vermitteln, und indem er erheblichen Anteil daran gehabt habe, daß erstmals eine chinesische Delegation in Berlin in der Zeit vom 28. Mai bis 3. Juni 1995 an einem Weltkongreß des lateinischen Notariats teilgenommen habe und in seiner Begleitung zu einem Gespräch im Hause der Antragsgegnerin empfangen worden sei.
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