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   BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95   

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https://dejure.org/1996,2295
BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95 (https://dejure.org/1996,2295)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1996 - NotZ 41/95 (https://dejure.org/1996,2295)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - NotZ 41/95 (https://dejure.org/1996,2295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notarrecht - Amtsenthebung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notar; Amtsenthebung wegen verschwiegener Stasi-Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsenthebung eines Notars wegen Verschweigens der beruflichen Tätigkeit für das MfS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1996, 555
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94

    Notarrecht - Eignung - Täuschung

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Letzteres gilt insbesondere auch hinsichtlich der hier fraglichen persönlichen Eignung des Antragstellers für das Amt des Notars nach § 4 Buchst. c NotVO (st.Rspr. des Senats zu § 6 BNotO, z.B. Beschluß vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94 = DNotZ 1996, 210 unter II 1 m.w.Nachw.).

    Wesentliche Voraussetzungen dafür, da der rechtsuchende Bürger dem Notar Achtung und Vertrauen entgegenbringen kann, sind uneingeschränkte Wahrhaftigkeit und Redlichkeit (Senatsbeschluß vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94 - DNotZ 1296, 210 unter II 2 b zu den inhaltsgleichen Bestimmungen der §§ 1, 14 Abs. 3 S. 1 BNotO).

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Die erste bisher bekannt gewordene Amtsenthebung eines Notars durch den Antragsgegner (vgl. BGHZ 128, 240) scheidet ohnehin als Grund für das Verhalten des Antragstellers aus, weil die Amtsenthebung des betreffenden Notars erst nach den falschen Angaben des Antragstellers vom 22. April 1991, 2. Oktober 1991 und 17. Januar 1992 durch Verfügung vom 19. Februar 1992 erfolgt ist.

    An die persönliche Eignung sind im Hinblick auf die Aufgaben des Notars strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHZ 128, 240, 253).

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Ob der Antragsgegner den Antragsteller in Anbetracht der gebotenen engen Auslegung des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter - RNPG - vom 24. Juli 1992 (BGBl. I S. 1386, Bundesverfassungsgericht, Beschluß des Ersten Senats vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. = NJW 1996, 709 unter C III 1, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 944/95 - unter II 1) zu Recht gemäß § 6 RNPG des Amtes enthoben hat, kann offenbleiben.

    Diese Vorschrift dient - nicht anders als § 1 Abs. 1 RNPG (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 9. August 1995 aaO. unter C II 1) - dem Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts.

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts ist das Gericht nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, selbst wenn die Verwaltungsbehörde sie nicht (ausdrücklich) angeführt hat, sofern dadurch nicht der Verwaltungsakt in seinem Wesen verändert und die Rechtsverteidigung des Betroffenen beeinträchtigt wird (BVerwGE 1, 12, 13; 8, 46, 54; 8, 234, 238; 64, 356, 358; 80, 96, 98, st.Rspr.).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 36/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit zur Ausübung des

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Zudem hat der Antragsgegner in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs, Senat für Anwaltssachen, vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 36/94 - verwiesen, wonach das wiederholte vorsätzliche Verschweigen der Mitarbeit für das MfS auf ausdrückliches Befragen der Justizverwaltung die Rück nahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft rechtfertigt.
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93

    DDR - Rechtsanwalt - Richterüberprüfungsverfahren - Stasi-Tätigkeit -

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    a) Dem steht der von ihm angeführte Beschluß des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 199 - AnwZ (B) 58/93 (- NJW 1994, 283 = DtZ 1994, 314) nicht entgegen.
  • BGH, 13.12.1971 - NotSt (Brfg) 3/70

    Dienstvergehen durch einen Notar - Unzulässige Beurkundung von Vereinbarungen -

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Das folgt aus der Stellung des Notars als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, § 1 BNotO, bzw. als unabhängiges Organ der Rechtspflege, das staatliche Aufgaben wahrnimmt, § 2 Abs. 1 NotVO (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1971 - NotSt (Brfg) 3/70 = DNotZ 1973, 174 unter I 2, Seybold/Schippel/Bracker, BNotO, 6. Aufl., § 93 Rdnr. 3).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeit der staatlichen Funktionen, die der Notar als unabhängiges Organ der Rechtspflege wahrnimmt (§ 2 Abs. 1 S. 1 NotVO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (st.Rspr. des Senats zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 6 BNotO, zuletzt z.B. Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - NJW-RR 1994, 745 unter II 2 a, vom 18. September 1995 - NotZ 41/94 = NJW-RR 1996, 244 unter II l, jeweils m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56

    Zur Auslegung des Schwerbeschädigtengesetzes § 13 Abs 1 und 2

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts ist das Gericht nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, selbst wenn die Verwaltungsbehörde sie nicht (ausdrücklich) angeführt hat, sofern dadurch nicht der Verwaltungsakt in seinem Wesen verändert und die Rechtsverteidigung des Betroffenen beeinträchtigt wird (BVerwGE 1, 12, 13; 8, 46, 54; 8, 234, 238; 64, 356, 358; 80, 96, 98, st.Rspr.).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 41/94

    Verwertung von Eintragungen über anwaltsgerichtliche Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeit der staatlichen Funktionen, die der Notar als unabhängiges Organ der Rechtspflege wahrnimmt (§ 2 Abs. 1 S. 1 NotVO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (st.Rspr. des Senats zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 6 BNotO, zuletzt z.B. Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - NJW-RR 1994, 745 unter II 2 a, vom 18. September 1995 - NotZ 41/94 = NJW-RR 1996, 244 unter II l, jeweils m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 944/95

    Amtsenthebung als Notar wegen inoffizieller Mitarbeit bei der Staatssicherheit

  • BGH, 22.03.1999 - NotZ 33/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Eignung für das Amt des Notars

    Nachdem der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen worden war, blieb die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde aufgrund des Senatsbeschlusses vom 24. Juni 1996 (NotZ 41/95, DDR-NotVO § 22 Abs. 1 Nr. 1, Eignung 1) erfolglos; über eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hat das Bundesverfassungsgericht bislang noch nicht entschieden.

    Wegen aller weiteren Einzelheiten des Sachverhalts - insbesondere hinsichtlich der Art und des Umfangs der MfS-Tätigkeit des Antragstellers - wird auf die vom Senat bereits in dem Amtsenthebungsverfahren mit Beschluß vom 24. Juni 1996 (NotZ 41/95) getroffenen Feststellungen sowie die entsprechenden Feststellungen im angefochtenen Beschluß des Oberlandesgerichts ergänzend Bezug genommen.

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher

    Wesentliche Voraussetzung dafür, daß der rechtsuchende Bürger dem Notar Achtung und Vertrauen entgegenbringen kann, sind nicht nur Fähigkeiten wie Urteilsvermögen, Entschlußkraft, Standfestigkeit, Verhandlungsgeschick und wirtschaftliches Verständnis, sondern vor allem uneingeschränkte Wahrhaftigkeit und Redlichkeit (vgl. BGH DNotZ 1996, 210, 211 f.; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1996 - NotZ 41/95 zu DDR-NotVO § 4 Nr. 1; Lerch in Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO 3. Aufl. § 14 Rdn. 12).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, daß der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (BGH, Beschluß vom 24. Juni 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1691/96

    Mangels Erfolgsaussicht Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. Juni 1996 - NotZ 41/95 -, den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. August 1995 - DSNot 24/95- die Verfügung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 7. Juni 1995 - 1020E-I.5-1457/92 -.
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