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   BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98   

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https://dejure.org/1998,3578
BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,3578)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1998 - 5 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,3578)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 5 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,3578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswahl und Bestellung eines Verteidigers durch ein Gericht - Anspruch auf Bestellung eines Verteidigers seines Vertrauens - Rechts des Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung - Möglichkeit des Verteidigers sich auf die Hauptverhandlung vorzubereiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142, § 265, § 338 Nr. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 530
  • StV 1998, 414
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 725/57
    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98
    In der Ablehnung des Aussetzungsantrages liegt ein Fehlgebrauch des dem Gericht durch § 265 Abs. 4 StPO eingeräumten Ermessens (vgl. BGH NJW 1958, 1736 [BGH 19.06.1958 - 4 StR 725/57]).

    Bei dieser Sachlage legte die mit dem Eintritt des neuen Verteidigers verbundene Änderung der Verfahrenslage (BGH NJW 1958, 1736 [BGH 19.06.1958 - 4 StR 725/57]; 1965, 2164) [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]unter dem Gesichtspunkt des Rechts des Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK) und unter dem Gesichtspunkt der richterlichen Fürsorgepflicht (BGH aaO) eine Aussetzung nahe: Allerdings hatte der bestellte Verteidiger erklärt, zur Verteidigung bereit zu sein.

  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98
    Bei dieser Sachlage legte die mit dem Eintritt des neuen Verteidigers verbundene Änderung der Verfahrenslage (BGH NJW 1958, 1736 [BGH 19.06.1958 - 4 StR 725/57]; 1965, 2164) [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]unter dem Gesichtspunkt des Rechts des Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK) und unter dem Gesichtspunkt der richterlichen Fürsorgepflicht (BGH aaO) eine Aussetzung nahe: Allerdings hatte der bestellte Verteidiger erklärt, zur Verteidigung bereit zu sein.

    Bei dieser Sachlage konnte es auf die bloße Erklärung des Verteidigers, sich "grundsätzlich in der Lage (zu fühlen), in diesem Verfahren als Pflichtverteidiger aufzutreten", nicht ankommen (vgl. BGH NJW 1965, 2164, 2165) [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65].

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO Rechnung trägt, verlangt, daß dem Beschuldigten, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muß, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75]; 68, 237, 256) [BVerfG 06.11.1984 - 2 BvL 16/83].
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO Rechnung trägt, verlangt, daß dem Beschuldigten, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muß, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75]; 68, 237, 256) [BVerfG 06.11.1984 - 2 BvL 16/83].
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98
    Hier ergeben aber die dem Gericht bekannten Umstände, daß der Verteidiger nicht die Möglichkeit hatte, sich ausreichend auf die Hauptverhandlung vorzubereiten (vgl. BGH aaO; BGH NJW 1973, 1985, 1986 [BGH 17.07.1973 - 1 StR 61/73]; BGH NStZ 1983, 281).
  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 431/82

    Gemeinschaftlich begangener unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98
    Hier ergeben aber die dem Gericht bekannten Umstände, daß der Verteidiger nicht die Möglichkeit hatte, sich ausreichend auf die Hauptverhandlung vorzubereiten (vgl. BGH aaO; BGH NJW 1973, 1985, 1986 [BGH 17.07.1973 - 1 StR 61/73]; BGH NStZ 1983, 281).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO Rechnung trägt, verlangt, daß dem Beschuldigten, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muß, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75]; 68, 237, 256) [BVerfG 06.11.1984 - 2 BvL 16/83].
  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung

    Es ist grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dies nachzuprüfen, denn als unabhängiges Organ der Rechtspflege hat der Rechtsanwalt die Verteidigung selbstständig zu führen (BGH JR 1998, 251 f.; StV 2000, 402, 403; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5; vgl. auch BGH NJW 1965, 2164, 2165).

    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch verfahrensmäßige Vorgänge und Situationen entstehen, wie es der Fall ist, wenn ein kurzfristig gewählter oder bestellter Verteidiger sich nicht ausreichend auf die Verteidigung vorbereiten konnte (vgl. BGH NJW 1958, 1736, 1737; 1965, 2164, 2165; BGH NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5 bis 7).

    (3) Die am ersten Tag der Hauptverhandlung bei eingeschränkter Verteidigungsfähigkeit durchgeführte substantielle Sachverhandlung hat den Anspruch des Angeklagten aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK auf konkrete und wirkliche Verteidigung verletzt (vgl. BGHSt 46, 36, 44 m.w.N.; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5).

    b) Die durch den Beschluss des Landgerichts entgegen § 265 Abs. 4 StPO versagte Unterbrechung der Hauptverhandlung mit nachfolgender substantieller Sachverhandlung zum Schuldspruch belegt jedenfalls die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil (vgl. BGHSt 49, 317, 327 f. m.w.N.) und begründet die Verletzung des § 338 Nr. 8 StPO (vgl. BGH NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5 und 6).

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Ein nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO neu bestellter Verteidiger hat als unabhängiges Organ der Rechtspflege grundsätzlich selbst zu beurteilen, ob er für die Erfüllung seiner Aufgabe hinreichend vorbereitet ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; vom 24. Juni 1998 - 5 StR 120/98, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5; Urteil vom 24. November 1999 - 3 StR 390/99, wistra 2000, 146, 147).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Dies gab Anlaß zu der Regelung in § 142 Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO, wonach ein Wunsch des Beschuldigten auf Verteidigung durch einen bestimmten Rechtsanwalt durch Nachfrage zu fördern und diesem weitgehend Rechnung zu tragen ist (vgl. BGHSt 43, 153, 154 f.; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 7, 8; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 142 Rdn. 9 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 07.07.2006 - 3 Ws 300/06

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Anwalt des Vertrauens; ortsansässiger

    Dabei sind im Rahmen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs das Gebot der Verfahrensbeschleunigung, insbesondere die besondere Beschleunigung in Haftsachen, sowie die Terminsplanung und Gesamtplanung des Gerichts zu berücksichtigen (Senat, a.a.O.; BGH StV 1998, 414; NJW 1992, 849; OLG Hamburg, NStZ 1997, 203, 204; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 304, 305; OLG Düsseldorf, StV 1997, 576; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdnr. 1 a).
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