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   BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01   

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https://dejure.org/2003,849
BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01 (https://dejure.org/2003,849)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - KVR 14/01 (https://dejure.org/2003,849)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - KVR 14/01 (https://dejure.org/2003,849)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Zusammenschlusses HABET/Lekkerland & Tobaccoland; Förmlicher Verwaltungsakt; Beschwerdebefugnis eines Dritten; Einschränkung der Überprüfungskompetenz des Beschwerdegerichts; Ermessen der Kartellbehörde; Marktbeherrschende Stellung ...

  • Judicialis

    GWB § 40 Abs. 2; ; GWB § 40 Abs. 6; ; GWB § 63 Abs. 2; ; GWB § 59; ; GWB § 71

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 40 Abs. 2, 6 § 63 Abs. 2 §§ 59 71
    "HABET/Lekkerland"; Anfechtung einer Freigabeverfügung durch Dritte; Voraussetzungen der Freigabe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Anfechtung der Freigabeverfügung durch Dritten?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freigabe eines Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt: Voraussetzungen für die Befugnis eines am Fusionskontrollverfahren beteiligten Dritten zur Anfechtung der Freigabeverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/Tobaccoland

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Fusionskontrollverfahren Lekkerland/Tobaccoland

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 155, 214
  • NJW 2003, 3776
  • WM 2004, 139
  • DB 2004, 540
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Dabei ist allerdings zu beachten, daß das Beschwerdegericht nur eine kassatorische Entscheidung treffen kann; es kann die Verfügung der Kartellbehörde nur aufheben, ist also nicht befugt, anstelle der Kartellbehörde eine eigene, als sachdienlich angesehene Entscheidung zu treffen (BGHZ 41, 42, 54 f. - Fensterglas; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe; BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine; Beschl. v. 18.5.1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II).

    Die Aufhebung der Entscheidung der Kartellbehörde setzt indessen grundsätzlich voraus, daß diese Entscheidung rechtswidrig ist (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; BGHZ 67, 104, 111 - Vitamin B 12).

  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall (vgl. Ruppelt in Langen/Bunte aaO § 40 GWB Rdn. 6; Bosch in Gemeinschaftskommentar aaO § 40 GWB Rdn. 34 f.; Bechtold aaO § 40 Rdn. 27; Mestmäcker/Veelken in Immenga/ Mestmäcker aaO § 40 Rdn. 40; ferner BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2734 - Inlandstochter; Beschl. v. 29.9.1981 - KVR 2/80, WuW/E 1854, 1862 - Zeitungsmarkt München [insoweit nicht in BGHZ 82, 1]).
  • BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90

    Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall (vgl. Ruppelt in Langen/Bunte aaO § 40 GWB Rdn. 6; Bosch in Gemeinschaftskommentar aaO § 40 GWB Rdn. 34 f.; Bechtold aaO § 40 Rdn. 27; Mestmäcker/Veelken in Immenga/ Mestmäcker aaO § 40 Rdn. 40; ferner BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2734 - Inlandstochter; Beschl. v. 29.9.1981 - KVR 2/80, WuW/E 1854, 1862 - Zeitungsmarkt München [insoweit nicht in BGHZ 82, 1]).
  • BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86

    Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats bei einer Verfügung, durch die ein Zusammenschluß untersagt wird, um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, bei dessen Überprüfung durch das Beschwerdegericht tatsächliche Veränderungen bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen sind (BGHZ 88, 273, 278 - Springer/Elbe-Wochenblatt II; BGH, Beschl. v. 22.9.1987 - KVR 5/86, WuW/E 2433, 2438 - Gruner + Jahr/Zeit; kritisch dazu Lieberknecht, AG 1988, 151, 158).
  • BGH, 04.10.1983 - KVR 2/82

    Auflösung eines Zusammenschlusses

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats bei einer Verfügung, durch die ein Zusammenschluß untersagt wird, um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, bei dessen Überprüfung durch das Beschwerdegericht tatsächliche Veränderungen bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen sind (BGHZ 88, 273, 278 - Springer/Elbe-Wochenblatt II; BGH, Beschl. v. 22.9.1987 - KVR 5/86, WuW/E 2433, 2438 - Gruner + Jahr/Zeit; kritisch dazu Lieberknecht, AG 1988, 151, 158).
  • BGH, 03.04.1975 - KVR 1/74

    Herstellung von Verarbeitungsprodukten - Kürzung von Bezugsmengen von

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Dabei ist allerdings zu beachten, daß das Beschwerdegericht nur eine kassatorische Entscheidung treffen kann; es kann die Verfügung der Kartellbehörde nur aufheben, ist also nicht befugt, anstelle der Kartellbehörde eine eigene, als sachdienlich angesehene Entscheidung zu treffen (BGHZ 41, 42, 54 f. - Fensterglas; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe; BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine; Beschl. v. 18.5.1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II).
  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Dabei ist allerdings zu beachten, daß das Beschwerdegericht nur eine kassatorische Entscheidung treffen kann; es kann die Verfügung der Kartellbehörde nur aufheben, ist also nicht befugt, anstelle der Kartellbehörde eine eigene, als sachdienlich angesehene Entscheidung zu treffen (BGHZ 41, 42, 54 f. - Fensterglas; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe; BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine; Beschl. v. 18.5.1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II).
  • BGH, 24.10.1963 - KVR 3/62

    Widerspruch gegen Anmeldung eines Rabattkartells

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Dabei ist allerdings zu beachten, daß das Beschwerdegericht nur eine kassatorische Entscheidung treffen kann; es kann die Verfügung der Kartellbehörde nur aufheben, ist also nicht befugt, anstelle der Kartellbehörde eine eigene, als sachdienlich angesehene Entscheidung zu treffen (BGHZ 41, 42, 54 f. - Fensterglas; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe; BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine; Beschl. v. 18.5.1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II).
  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Vielmehr verpflichtet das Gesetz das Beschwerdegericht generell in Fällen der Überprüfung einer fusionskontrollrechtlichen Entscheidung der Kartellbehörde, den Sachverhalt zu ermitteln und erst im Falle der Spruchreife zu entscheiden (vgl. für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 78, 177, 180 f.; 85, 368, 379 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 113 Rdn. 193 ff.; Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Jan. 2003, § 161 Rdn. 8).
  • BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01
    Das Kammergericht ist allerdings mit Recht davon ausgegangen, daß es sich bei der Verfügung, mit der das Bundeskartellamt einen angemeldeten Zusammenschluß freigibt, anders als nach früherem Recht (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 31.10.1978 - KVR 3/77, WuW/E 1556, 1561 - Weichschaum III), um einen förmlichen Verwaltungsakt handelt, der von den zum Verfahren beigeladenen, durch die Freigabe in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffenen Dritten mit der Anfechtungsbeschwerde angefochten werden kann.
  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92

    Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II

  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es bewährter Übung entspricht, umfangreiche Ermittlungen, mit denen das hierfür nicht ausgestattete Beschwerdegericht überfordert wäre, von der Kartellbehörde im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens durchführen zu lassen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - KVR 14/01, BGHZ 155, 214, 219 ff. - HABET/Lekkerland).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat das Beschwerdegericht die Möglichkeit, ergänzende Sachverhaltsermittlungen von der Kartellbehörde durchführen zu lassen (BGHZ 155, 214, 220 f. - HABET/Lekkerland).
  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

    Aber auch der erste Erwerbsvorgang, der gemäß § 131 Abs. 9 GWB nach altem Recht zu beurteilen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24.6.2003 - KVR 14/01, WuW/E DE-R 1163, 1164 - HABET/Lekkerland [insoweit nicht in BGHZ 155, 214 abgedruckt]), ist nach § 23 Abs. 2 Nr. 6 GWB a.F. der Fusionskontrolle unterworfen.

    Das Beschwerdegericht hat diesen dem Anteilserwerb nachfolgenden Vorgang mit der Begründung herangezogen, daß es sich bei der angefochtenen Untersagungsverfügung um eine kartellbehördliche Entscheidung mit Dauerwirkung handele, für deren Rechtmäßigkeit es auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdegericht ankomme (BGHZ 88, 273, 278 - Springer/Elbe-Wochenblatt II; BGHZ 155, 214, 227 - HABET/Lekkerland).

    Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 GWB a.F. vorliegen und demgemäß eine Anzeigepflicht besteht, muß daher nach den im Verwaltungsverfahren zu prüfenden, aus dem Erwerbsvorgang folgenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen beurteilt werden; auf Veränderungen dieser Verhältnisse, die sich nachträglich bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdegericht ergeben, kommt es - ebenso wie bei einer Freigabeverfügung (BGHZ 155, 214, 227) - nicht an.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Feststellungsbeschwerde sind die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung und ihre Ausgestaltung durch die Rechtsprechung entsprechend heranzuziehen, weil die Formen der Beschwerdeentscheidung nach § 83 Abs. 2 bis 5 EnWG dem § 113 VwGO nachgebildet sind (vgl. BGHZ 155, 214, 221 f. - HABET/Lekkerland, zu § 71 GWB).
  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

    Denn das wäre mit dem Charakter der fusionsrechtlichen Untersagungsverfügung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. BGHZ 155, 214, 227 - HABET/Lekkerland) nicht vereinbar, bei dessen Überprüfung das Beschwerdegericht grundsätzlich tatsächliche Veränderungen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen hat.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Denn für die Rechtmäßigkeit des Vertrags kommt es - wie allgemein bei der Prüfung eines Gesetzesverstoßes im Sinne von § 134 BGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 231/10, juris Rn. 21) - im Grundsatz auf die im Zeitpunkt seines Abschlusses maßgeblichen Verhältnisse an (siehe auch BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 8 C 4/11, NVwZ 2013, 209 Rn. 52; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - KVR 14/01, juris Rn. 36; NK-VwVfG/Mann, 2. Auflage § 59 Rn. 54 f.), soweit nicht einem späteren Geschehen ausnahmsweise Rückwirkung zukommt.

    Eine rechtliche Betroffenheit bzw. eine subjektive Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO ist hingegen nicht erforderlich (BGH aaO Rn. 19; Beschluss vom 24. Juni 2003 - KVR 14/01, juris Rn. 15).

    Denn bei einer uneingeschränkten Übertragung dieses Prüfungsmaßstabs auf das Feststellungsbeschwerdeverfahren nach dem EnWG könnte zwar ein (möglicher) vertragsmäßiger Eingriff in ein subjektives Recht und das damit eventuell verknüpfte Zustimmungserfordernis im Sinne von § 58 Abs. 1 VwVfG einer gerichtlichen Kontrolle zugeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - KZR 84/20, juris Rn. 43 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 11. Februar 2019 - 8 K 3527/17, juris Rn. 125 ff.), nicht aber eine bloße (unmittelbare und individuelle) wirtschaftliche Betroffenheit, die für eine Anfechtungsbeschwerde ausreichend gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 5/18, juris Rn. 13 ff.) und den Umfang der materiellen Überprüfung durch das Beschwerdegericht vorgegeben hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - KVR 14/01, juris Rn. 18).

    Zur Lückenschließung wäre es deshalb angezeigt gewesen, einem materiell beschwerten Dritten ohne Rücksicht auf eine subjektive Rechtsverletzung eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen einen öffentlich-rechtlichen und entscheidungsersetzenden Vertrag der Bundesnetzagentur zu eröffnen und einen solchen Vertrag gegebenenfalls umfassend - allenfalls begrenzt durch den Umfang der konkreten materiellen Beschwer (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - KVR 14/01, juris Rn. 18) - zu überprüfen.

    Viertens und zuletzt ist zu bedenken, dass die individuelle und unmittelbare Betroffenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV zwar eng mit dem Kriterium der materiellen Beschwer verwandt ist, aber eben keine absolute inhaltliche Identität zu verzeichnen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - KVR 14/01, juris Rn. 15: "entspricht im Wesentlichen ..."; nur graduell anders BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - KVZ 100/10, juris Rn. 12).

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Zwar besteht ein vom Gesetzgeber anerkanntes Interesse der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen, die Zeit der Ungewissheit über einen geplanten Zusammenschluss möglichst kurz zu halten (BGHZ 155, 214, 222 - HABET/Lekkerland).

    Die notwendige Filterung zur Vermeidung einer Popularklage wird jedoch in der Beschwerdeinstanz nicht durch das formalisierte Merkmal der Verfahrensbeteiligung im Verfahren vor der Kartellbehörde, sondern durch das davon unabhängige Zulässigkeitserfordernis der materiellen Beschwer als einer besonderen Form des Rechtsschutzinteresses gewährleistet (vgl. BGHZ 51, 61, 63 ff.; BGH, Beschl. v. 13.10.1978 - KVR 3/77, WuW/E 1556, 1557 - Weichschaum III; Beschl. v. 31.10.1978 - KVR 7/77, WuW/E 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen; Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2079 - Coop-Supermagazin; BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland; Karsten Schmidt in Festschrift für Steindorff, 1990, S. 1085, 1104; Jens Peter Schmidt, WuW 2001, 1050, 1054).

    a) Eine materielle Beschwer liegt dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen ist (BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland).

    Anders als im Verwaltungsverfahren, in dem die Informationsgewinnung für die Kartellbehörde im Vordergrund steht, muss der Kläger im gerichtlichen Verfahren wegen des Zulässigkeitserfordernisses einer materiellen Beschwer zumindest geltend machen können, in seinen wirtschaftlichen Interessen nachteilig berührt zu sein (BGHZ 155, 214, 217 f. - HABET/Lekkerland).

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Dagegen hat das Drittbeschwerderecht in der Fusionskontrolle eine nicht unerhebliche Bedeutung, da das Bundeskartellamt seit der 6. GWB-Novelle über die Freigabe förmlich entscheiden muss (§ 40 Abs. 2 Satz 1 GWB; vgl. zum Drittbeschwerderecht in der Fusionskontrolle BGHZ 155, 214 - HABET/Lekkerland).

    Mit dem durch die 6. GWB-Novelle eröffneten Rechtsschutz Dritter gegen Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts folgt das Gesetz erklärtermaßen dem europäischen Beispiel (vgl. BT-Drucks. 13/9720 S. 44; BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland).

  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Im Übrigen ist die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts ebenso zulässig wie die Rechtsbeschwerde der Connex, für deren Beschwerdebefugnis als Beigeladene es genügt, dass sie als zumindest potentielle Mitbewerberin der üstra und der DB Regio durch die Freigabeverfügung in ihren wirtschaftlichen Interessen nachteilig betroffen wird (BGHZ 155, 214 - HABET/Lekkerland).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23

    Kartellrechtliche Anfechtung eines Freigabebescheides durch das Bundeskartellamt

    Auch materiell-rechtlich findet eine Überprüfung der angefochtenen Behördenentscheidung nur insoweit statt, wie eine Beeinträchtigung der geschützten unternehmerischen und wettbewerblichen Interessen des Beschwerdeführers in Frage kommt (BGH 24.06.2003 - KVR 14/01, juris Rn. 18 - HABET/Lekkerland; Senat 22.09.2021 - VI-Kart 5/20 (V), juris Rn. 28).

    Abzustellen ist dabei auf die Sach- und Rechtslage bei Erlass der kartellbehördlichen Freigabeentscheidung, weil diese keine Dauerwirkung beansprucht, sondern eine Aussage nur für den Zeitpunkt enthält, zu dem sie getroffen wird (BGH 10.04.2018 - KVZ 37/17, BeckRS 2018, 9531 Rn. 17 - Ministererlaubnis Edeka/Tengelmann; BGH 24.06.2003 - KVR 14/01 juris Rn. 36 - HABET/Lekkerland).

    Deshalb kann auch offen bleiben, ob und in welchem Umfang unter dem Gesichtspunkt, dass bei Beschwerden Beigeladener auch materiell-rechtlich eine Überprüfung der angefochtenen Behördenentscheidung nur insoweit stattfindet, wie eine Beeinträchtigung der geschützten unternehmerischen und wettbewerblichen Interessen des Beschwerdeführers in Frage kommt (BGH 24.06.2003 - KVR 14/01, juris Rn. 18 - HABET/Lekkerland; Senat 22.09.2021 - VI-Kart 5/20 (V), juris Rn. 28), auf die Beschwerde eines Beigeladenen gegen eine Freigabeentscheidung der Untersagungstatbestand der Verstärkung kollektiv marktbeherrschenden Stellung zu prüfen ist, wenn der Beigeladene selbst Mitglied des Oligopols ist.

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

  • BGH, 14.10.2008 - EnVR 79/07

    Akteneinsichtsrecht eines Verbandes von Energieanbietern im Verfahren vor der

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 2 Kart 10/04

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Untersagung des Erwerbs einer

  • BGH, 10.04.2018 - KVZ 37/17

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde i.R.d. Erteilung einer

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 38/05

    BGH erweitert Möglichkeit der Drittbeschwerde im Fusionskontrollverfahren

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2020 - Kart 3/19

    Keine Fusion von Remondis und "Grünem Punkt"

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 205/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines einen Offshore-Windpark planenden Unternehmens

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 202/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 206/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 129/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • BGH, 07.02.2006 - KVZ 40/05

    Beteiligung am Zusammenschlussvorhaben nicht beteiligter Unternehmen am

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 203/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 204/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibes eines

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
  • BGH, 28.06.2005 - KVZ 34/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Kartellverfahren

  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 311/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 130/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - Kart 1/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verpflichtungszusagenentscheidungen des

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 757/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 743/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 544/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 908/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 718/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 883/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 813/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 689/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 498/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 775/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 619/21

    Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 84/15
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 26/08

    Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis im Verfahren der Festlegung neuer

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2021 - 3 Kart 209/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Pflicht zur

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 19/16
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Kart 2/17

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - Kart 2/11

    Entscheid über die Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 3 Kart 3/22
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