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   BGH, 24.06.2009 - 2 ARs 231/09, 2 AR 133/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11677
BGH, 24.06.2009 - 2 ARs 231/09, 2 AR 133/09 (https://dejure.org/2009,11677)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - 2 ARs 231/09, 2 AR 133/09 (https://dejure.org/2009,11677)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 2 ARs 231/09, 2 AR 133/09 (https://dejure.org/2009,11677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 65 Abs. 1 Satz 3, Satz 5, Abs. 4 JGG; § 42 Abs. 3 Satz 2 JGG
    Zuständigkeit für die Überwachung von jugendstrafrechtlichen Auflagen (Zweckmäßigkeit der Abgabe der Zuständigkeit; Vorsprache des Verurteilten; Bewährungsüberwachung)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Abgabe eines Verfahrens bei Veränderung des Wohnsitzes; Gerichtliche Zuständigkeit für die nachträgliche Entscheidung über die Auflage aus einem Urteil

  • Judicialis

    JGG § 65 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 65 Abs. 1 S. 3
    Abgabe des Verfahrens gegen einen jugendlichen Angeklagten hinsichtlich erforderlicher nachträglicher Entscheidungen an das Gericht des neuen Wohnorts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 08.09.2010 - 32 Ss 207/09

    Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die Entschädigung des Angeklagten

    Demgegenüber vertreten das Kammergericht (StraFo 2009, 437, zitiert nach juris) und das OLG München (AnwBl 1998, 50, zitiert nach juris) die einschränkende Auslegung, dass eine nachträgliche Entscheidung durch das erkennende Gericht tatsächlich nur dann getroffen werden könne, wenn eine Entscheidung zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht möglich war.
  • BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 133/20

    Entscheidung des Zuständigkeitsstreits durch das gemeinschaftliche oberste

    Auf Zweckmäßigkeitserwägungen (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 8. September 2015 - 2 ARs 211/15, juris Rn. 2; vom 5. August 2015 - 2 ARs 120/15, juris Rn. 5; vom 24. Juni 2009 - 2 ARs 231/09, StraFo 2009, 437) kommt es dann nicht an.
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