Rechtsprechung
BGH, 24.06.2009 - XII ZR 145/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 566a, 572 a.F.
Anwendbarkeit des § 566a BGB (Mietsicherheit) in Übergangsfällen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des durch das Mietrechtsreformgesetz eingefügten § 566a BGB bei Auflassung vor und dinglichem Erwerb des Mietobjekts nach dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. September 2001 - Eintritt des Erwerbers des Mietgegenstandes in das bestehende Mietverhältnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Erwerberhaftung für Mietkaution nicht bei Kaufvertrag vor Mietrechtsreform trotz Grundbucheintrag
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 566a; BGB § 572
Rückzahlung der Mietsicherheit durch den Erwerber in Übergangsfällen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zeitlicher Anwendungsbereich des § 566a BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mietkaution nach dem Verkauf
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietkaution nach einem Verkauf des Mietobjekts
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erwerberhaftung für Mietkaution? Bei Kaufvertrag vor dem 01.09.2001 nicht immer! (IMR 2009, 304)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.10.2006 - 34 O 173/06
- KG, 20.09.2007 - 8 U 190/06
- BGH, 24.06.2009 - XII ZR 145/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1164
- MDR 2009, 1098
- NZM 2009, 615
- ZMR 2009, 837
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.2005 - XII ZR 124/03
Rückforderung einer Mietkaution vom Erwerber des vermieteten Grundstücks
Auszug aus BGH, 24.06.2009 - XII ZR 145/07
Hierzu wird für ihn in der Regel auch kein Anlass bestanden haben, da eine Haftung des Erwerbers nach der Altregelung nur in Betracht gekommen ist, wenn diesem die Kaution ausgehändigt worden ist oder er gegenüber dem Veräußerer die Pflicht zu deren Rückgewähr übernommen hat (BGH Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03 - NJW-RR 2005, 962, 963 f. ; Senatsurteil vom 16. November 2005 - XII ZR 124/03 - NJW-RR 2006, 443, 444 ; jeweils m.w.N.). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 381/03
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des …
Auszug aus BGH, 24.06.2009 - XII ZR 145/07
Hierzu wird für ihn in der Regel auch kein Anlass bestanden haben, da eine Haftung des Erwerbers nach der Altregelung nur in Betracht gekommen ist, wenn diesem die Kaution ausgehändigt worden ist oder er gegenüber dem Veräußerer die Pflicht zu deren Rückgewähr übernommen hat (BGH Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03 - NJW-RR 2005, 962, 963 f. ; Senatsurteil vom 16. November 2005 - XII ZR 124/03 - NJW-RR 2006, 443, 444 ; jeweils m.w.N.).
- BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10
Wohnraummietverhältnis: Vertragseintritt des Letzerwerbers einer …
Denn anderenfalls würde das berechtigte Vertrauen eines Erwerbers, der bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Regelung davon ausgehen durfte, dass er nur für eine an ihn weitergeleiteten Kaution einzustehen hatte, enttäuscht und der gesetzlichen Neuregelung eine unzulässige "echte" Rückwirkung beigelegt (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639, unter II 2 b (1); vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - XII ZR 145/07, NJW-RR 2009, 1164 Rn. 10 f.). - LG Berlin, 07.08.2014 - 67 S 280/14
Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Neuregelung zur Kündigungsbeschränkung bei …
Begründet wird dies einerseits damit, dass diese Verträge zum Teil schon lange vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts bestanden und Mieter und Vermieter ihre Verträge entsprechend der alten Rechtslage gestaltet haben (…BT-Drucks. 14/4553, S. 75; BGH, Urt. v. 24. Juni 2009 - XII ZR 145/07, NZM 2009, 615 Tz. 11 (zu § 572 Satz 2 BGB a.F.).