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   BGH, 24.06.2010 - V ZB 17/10   

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https://dejure.org/2010,6257
BGH, 24.06.2010 - V ZB 17/10 (https://dejure.org/2010,6257)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - V ZB 17/10 (https://dejure.org/2010,6257)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - V ZB 17/10 (https://dejure.org/2010,6257)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 2 ZVG, § 96 ZVG, § 574 ZPO, § 575 ZPO
    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Wiederholte Geltendmachung des Vorrechts für Hausgeldansprüche

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mehrmalige Inanspruchnahme des betragsmäßig begrenzten Vorrechts für Hausgeldansprüche gegenüber Grundpfandrechtsgläubigern durch die Wohnungseigentümergemeinschaft in demselben Zwangsversteigerungsverfahren

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Wiederholte Geltendmachung des Vorrechts für Hausgeldansprüche

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Wiederholte Geltendmachung des Vorrechts für Hausgeldansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Mehrmalige Inanspruchnahme des betragsmäßig begrenzten Vorrechts für Hausgeldansprüche gegenüber Grundpfandrechtsgläubigern durch die Wohnungseigentümergemeinschaft in demselben Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Hausgeldansprüche im selben Zwangsversteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Vorrecht der

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - V ZB 17/10
    Die Rechtsfrage, deretwegen das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, ist inzwischen von dem Senat dahin beantwortet worden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft das betragsmäßig begrenzte Vorrecht für Hausgeldansprüche nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG gegenüber den Grundpfandrechtsgläubigern jedenfalls in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nur einmal in Anspruch nehmen darf (Beschl. v. 4. Februar 2010, V ZB 129/09, NZM 2010, 324, 325).
  • BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07

    Zeitpunkt der Anhängigkeit von Verfahren in Zwangsversteigerungssachen

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - V ZB 17/10
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (s. nur Senat, Beschluss v. 21. Februar 2008,V ZB 123/07, NJW 2008, 1383, 1384).
  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12

    Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des

    (5) Zudem kann das Vorrecht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nur einmal in Anspruch genommen werden, weil die betragsmäßige Begrenzung nach der Vorstellung des Gesetzgebers dem Schutz der nachrangigen Gläubiger dienen soll (Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NZM 2010, 324 f., vom 24. Juni 2010 - V ZB 17/10, ZWE 2010, 367, vom 14. Juni 2012 - V ZB 194/11, NZM 2012, 771 Rn. 8).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11

    Zwangsversteigerungsverfahren für eine Eigentumswohnung: Berücksichtigung der von

    b) Das wiederum bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Höchstbetrag im gesamten Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich der Wiederversteigerung nicht mehrfach, sondern nur einmal ausschöpfen darf (Senat, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169, 3170 Rn. 14 und vom 24. Juni 2010 - V ZB 17/10, ZWE 2010, 367).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs ist allerdings selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, die Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres einzustellen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; zuletzt ausführlich dazu Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 17/10, WuM 2010, 587, 588 mwN).
  • LG Berlin, 11.02.2011 - 82 T 56/11

    Haben Hausgeldforderungen Vorrecht bei Zwangsversteigerung?

    Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft das betragsmäßig begrenzte Vorrecht für die Hausgeldansprüche aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG gegenüber den Grundpfandrechtgläubigern jedenfalls in demselben Zwangsvollstreckungsverfahren nur einmal in Anspruch nehmen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 17/10 - Beschluss vom 04.02.2010 - V ZB 129/09 -, auch unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 21 02.2008 - V ZB 123/07 - jeweils zitiert nach "juris"; vgl. ferner Derleder, "Die Realisierung der Vorrangs des Hausgeldes bei der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Eigentumswohnungen", ZWE 2008, 13/16; Alff/Hintzen, "Hausgelder in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung", Rpfleger 2008, 165/170).
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