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   BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16   

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BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16 (https://dejure.org/2016,22788)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2016 - 4 StR 205/16 (https://dejure.org/2016,22788)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 4 StR 205/16 (https://dejure.org/2016,22788)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 1, Abs. 5 StGB
    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des Strafverfolgungsrisikos aus der Sicht des Täters; Vereitelungserfolg: Verzögerung um geraume Zeit; Kausalität der Tathandlung: Berücksichtigung alternativer Geschehensverläufe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 1 StGB, § 258 Abs 5 StGB, § 261 StPO
    Strafvereitelung: Ursächlichkeit der Tathandlung für den Vereitelungserfolg; Einbeziehung hypothetischer alternativer Geschehensabläufe in die Betrachtung des Tatrichters; Voraussetzungen der Straflosigkeit wegen Selbstbegünstigung

  • IWW

    § 201 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 258 Abs. 5 StGB, § 258 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 460 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Strafvereitelung unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus zwei rechtskräftigen Urteilen nach Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafen; Straflosigkeit der Selbstbegünstigung bei Unbegründetheit der Befürchtung eigener Strafverfolgung

  • rewis.io

    Strafvereitelung: Ursächlichkeit der Tathandlung für den Vereitelungserfolg; Einbeziehung hypothetischer alternativer Geschehensabläufe in die Betrachtung des Tatrichters; Voraussetzungen der Straflosigkeit wegen Selbstbegünstigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen Strafvereitelung unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus zwei rechtskräftigen Urteilen nach Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafen; Straflosigkeit der Selbstbegünstigung bei Unbegründetheit der Befürchtung eigener Strafverfolgung

  • rechtsportal.de

    Verurteilung wegen Strafvereitelung unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus zwei rechtskräftigen Urteilen nach Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafen; Straflosigkeit der Selbstbegünstigung bei Unbegründetheit der Befürchtung eigener Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3110
  • NStZ-RR 2016, 310
  • StV 2019, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 564/09

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Erörterung naheliegender

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Soweit dabei hypothetische Verläufe in die Betrachtung einbezogen werden, muss sich der Tatrichter auch mit alternativen Geschehensabläufen auseinandersetzen, sofern sich diese nach dem Beweisergebnis aufdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 564/09, NStZ-RR 2010, 183, 184).
  • BGH, 23.03.2016 - 2 StR 223/15

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprinzip)

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Die Selbstbegünstigung ist daher auch dann straflos, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (BGH, Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15, Rn. 7; Beschluss vom 3. April 2002 - 2 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 215; Urteil vom 20. Mai 1952 - 1 StR 748/51, BGHSt 2, 375, 378; Stree in: Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., § 258 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; es genügt, dass der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, wistra 1995, 143; Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85

    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Mit Rücksicht auf die Forderung nach innerer Einheit des tatrichterlichen Erkenntnisses ist es daher nicht angezeigt, die Aufhebung auf die Verurteilung wegen Strafvereitelung zu beschränken und den neuen Tatrichter damit an die Feststellungen zur Vortat und zur nicht erweislichen Beteiligung der Angeklagten M. daran zu binden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Urteil vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80, NJW 1980, 1807).
  • BGH, 29.09.1982 - 2 StR 214/82

    Nichtberücksichtigung einer möglicherweise eingetretenen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; es genügt, dass der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, wistra 1995, 143; Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82).
  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 66/02

    Selbstbegünstigung (irrtümliche Befürchtung eigener Strafverfolgung);

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Die Selbstbegünstigung ist daher auch dann straflos, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (BGH, Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15, Rn. 7; Beschluss vom 3. April 2002 - 2 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 215; Urteil vom 20. Mai 1952 - 1 StR 748/51, BGHSt 2, 375, 378; Stree in: Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., § 258 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 423/10

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Dass die Geldstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 17. August 2011 im Urteil vom 14. Mai 2012 nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB behandelt worden sind, lässt die Zäsurwirkung des Urteils vom 17. August 2011 nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 2 StR 105/15, NStZ-RR 2015, 306; Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 423/10, StraFo 2011, 61 f.).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Dass die Geldstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 17. August 2011 im Urteil vom 14. Mai 2012 nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB behandelt worden sind, lässt die Zäsurwirkung des Urteils vom 17. August 2011 nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 2 StR 105/15, NStZ-RR 2015, 306; Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 423/10, StraFo 2011, 61 f.).
  • BGH, 03.06.2014 - 4 StR 150/14

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Gesamtstrafenlage bei mangelnder

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Sollte die nach den Feststellungen im Ersturteil erledigte Gesamtgeldstrafe aus dem Urteil vom 17. August 2011 im Zeitpunkt des Urteils vom 14. Mai 2012 noch nicht vollstreckt gewesen sein, wofür die dort erfolgte Sachbehandlung nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB spricht, käme dem Urteil vom 17. August 2011 in Bezug auf die Einzelstrafen für die Taten Nr. 1 bis 3 und 18 aus dem Urteil vom 14. Mai 2012 noch eine Zäsurwirkung zu, da diese Strafen noch nicht erledigt sind und deshalb ein Nachtragsverfahren nach § 460 StPO noch möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 150/14, Rn. 5; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369; Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rn. 346; Nestler, JA 2011, 248, 253).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Auszug aus BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; es genügt, dass der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, wistra 1995, 143; Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98

    Erschöpfende Würdigung des Sachverhaltes

  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    (2.2) Nach alledem kann offenbleiben, ob der Angeklagte K. durch seine Handlungen am 26. September 2011 zugleich verhindern wollte, selbst bestraft zu werden (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB), wobei dieser Strafausschließungsgrund auch dann eingreift, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (BGH, Urteile vom 1. September 2020 - 1 StR 373/19 Rn. 15 und vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15 Rn. 7 f.; Beschluss vom 24. Juni 2016 - 4 StR 205/16 Rn. 8).
  • BGH, 12.10.2023 - 5 StR 102/23
    c) Darüber hinaus hat sich das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht mit der zusätzlich in Betracht kommenden Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung (§ 258 Abs. 1 und 4, § 22 StGB) befasst (zur Abgrenzung von Vollendung vgl. BGH, Urteile vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100; vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94; Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 4 StR 205/16, NJW 2016, 3110 f.; vom 8. August 2018 - 2 ARs 121/18 Rn. 12).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19

    Unterlassene Hilfeleistung (Vorliegen eines Unglücksfalls oder einer gemeinen

    Die Selbstbegünstigung führt auch dann zur Straflosigkeit, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 4 StR 205/16 Rn. 8 und Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15 Rn. 7 f. jeweils mwN).
  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

    Anzumerken ist jedoch, dass auch bei § 258 StGB verschiedene Fristen zwischen wenigen Tagen und drei Wochen diskutiert werden (vgl. die Nachweise bei Hecker, in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 258 Rn. 14) und der Bundesgerichtshof eine Verzögerung der Verurteilung für geraume Zeit fordert (BGH, Beschluss vom 24.06.2016 - 4 StR 205/16, NJW 2016, 3110, juris Rn. 12), wobei nicht allein auf eine feste Zeitspanne abzustellen sei (BGH, Urteil vom 21.12.1994 - 2 StR 455/94, wistra 1995, 143, juris Rn. 13 f.).
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